Positionspapier zum Umgang mit demokratiegefährdenden Entwicklungen und politischer Positionierung in der Sozialen Arbeit

Die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage in Deutschland ist geprägt von einem allgemeinen Rechtsruck, der unter anderem durch den Aufstieg der rechtskonservativen Partei AfD sowie durch eine allgemeine Verschiebung des medialen und parteipolitischen Diskurses nach rechts sichtbar wird. Dies stellt eine demokratiegefährdende Entwicklung dar und wirft für die Soziale Arbeit die Frage nach einer politischen Positionierung auf. Dazu bezieht der DBSH folgende Stellung:

Nicht erst seit dem Einzug der rechtskonservativen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in den Deutschen Bundestag (2016) und in die Landtage der deutschen Bundesländer werden demokratische Strukturen in Deutschland immer wieder von Vertreter*innen rechtskonservativer und rechtspopulistischer Haltungen hinterfragt. Mit dem Versuch, Anliegen und Maßnahmen zu delegitimieren, wird politische Neutralität von Vereinen, Medienerzeugnissen und auch von Vertreter*innen und Angeboten der Sozialen Arbeit gefordert. „Politische Neutralität“ bedeutet in der Logik dieser Akteur*innen das grundsätzliche Unterlassen von politischen Äußerungen, des Eintretens für spezifische Bevölkerungsgruppen und den Verzicht auf die Einnahme einer Haltung zu bestimmten Themen.

Währenddessen nimmt die AfD in ihrem Programm einige kontroverse Positionen ein, insbesondere in Bezug auf den Islam und die Zuwanderung, sowie die Legitimität von Sozialleistungen. Diese Positionierungen sind nicht mit der Berufsethik Sozialer Arbeit, sowie ihrer starken Orientierung an den Menschenrechten und einer freiheitlich-demokratischen Ordnung vereinbar.

Wir möchten betonen, dass politische Neutralität nicht bedeutet, sich gegenüber Parteien oder politischen Richtungen ausschließlich neutral zu zeigen, keine Haltung einzunehmen oder sich nicht zum politischen Geschehen zu äußern. Stattdessen bedeutet politische Neutralität für die Soziale Arbeit Meinungsbildung in den Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu fördern, jedoch bei Gefährdung dieser Grundwerte für diese einzutreten. Soziale Arbeit hat die Aufgabe, gesellschaftliche Verhältnisse zu hinterfragen und sozialpolitische Forderungen nach gerechten Verhältnissen zu stellen.

Weiter müssen politische Rahmenbedingungen, von welchen die Soziale Arbeit abhängig ist, fortwährend kritisch reflektiert und bei unzumutbaren Entwicklungen auch Widerstand geleistet werden. Der Blick auf den Nationalsozialismus und dessen Einbindung Sozialer Arbeit verdeutlicht einerseits die Abhängigkeit von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und andererseits die Wichtigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit politischen und vor allem demokratiegefährdenden Entwicklungen (Schäfer, 2023, S.21f.).

Die allgemein gültige internationale Definition der Sozialen Arbeit betont die Förderung von sozialen Veränderungen, sozialen Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt. Dabei stützt sich die Profession auf die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt. Diese Werte bilden die Grundlage unserer Arbeit. Wir haben als Fachkräfte eine (berufs)ethische Verantwortung, uns gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und demokratiefeindlichen Ideologien zu stellen. Unsere Grundsätze verpflichten uns dazu, uns mit denjenigen zu solidarisieren, die soziale Unterstützung brauchen. In diesem Sinne unterstützen wir Adressat*innen auch ihre eigene Stimme zu erheben.


Schäfer, Stefan (2023): Warum einmischen? Theoretisch-normative Grundlagen zur Sozialen Arbeit als politischer Akteurin. In: Leibner, Simone/ Leitner, Sigrid/ Schäfer, Stefan (Hrsg.): Politische Einmischung in der Sozialen Arbeit. Analyse- und Handlungsansätze. Stuttgart: W. Kohlhammer.

Eine PDF-Version dieses Positionspapiers finden Sie hier: http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/Positionspapier-DBSH-Bayern-Demokratiegefaehrdung-und-politische-Positionierung-1.pdf

Positionspapier zu geschlechtergerechter Sprache

Der DBSH Bayern spricht sich weiterhin für inklusive, geschlechtergerechte Sprache aus. Reaktion auf die Ankündigung eines „Genderverbots“ durch den Ministerpräsidenten Bayerns, Markus Söder.

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat sich in seiner Regierungserklärung vom 05.12.2023 im bayerischen Landtag für ein Verbot von „Gendern“ in Schule und Verwaltung ausgesprochen: “Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.“ (Süddeutsche Zeitung)

Der Vorstand des DBSH Bayern wird sich in seiner Arbeit weiterhin an den bayerischen Grundsätzen der Freiheit und des von Dr. Markus Söder oft erwähnten „Leben und Leben lassen“ sowie an den Grundsätzen der Profession Soziale Arbeit orientieren. Diese folgt in ihrer internationalen Definition den „Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, der Menschenrechte, der gemeinsamen Verantwortung und der Achtung der Vielfalt“, welche die Grundlagen der Sozialen Arbeit bieten (IFSW/DBSH, 2014).

Wir wählen daher mit geschlechtergerechter Sprache eine inklusive Sprachform, die möglichst viele Menschen einbezieht und möglichst wenige Menschen ausschließt. Als Vorstand des DBSH Bayern sprechen wir uns für einen bewussten Umgang mit Sprache und eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des eigenen Sprechens aus. Ebenso sehen wir es als selbstverständlich an, Menschen in ihren Lebenswelten und Erfahrungen anzuerkennen und sich in der Ansprache an ihren Wünschen zu orientieren.

Als Vertreter*innen der Profession Sozialer Arbeit möchten wir hiermit unsere Bereitschaft kundtun, in allen weiteren Belangen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, um Demokratie im Land Bayern gemeinsam stärken zu können.

Als Angehörige der Wissenschaft und Profession Sozialer Arbeit orientieren wir unser Handeln außerdem an Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Forschung, die den positiven Effekt inklusiver Sprech- und Schreibweisen nachweisen und die Notwendigkeit einer inklusiven und gleichstellenden Politik darstellen: So führt die Abbildung mehr als eines Geschlechts beispielsweise bei Bewerbungsprozessen dazu, dass sich – anders als bei der Nutzung des generischen Maskulinums – Personen mehrerer Geschlechter bewerben (Vervecken/Dries 2015).

Aktuelle sozialpsychologische und soziologische Erkenntnisse, nicht zuletzt die Studie „Language influences public attitudes toward gender and LGBT equality” der amerikanischen Forscher*innen Margit Tavits und Efrén O. Pérez legen dar, dass die Nutzung geschlechtsneutraler Pronomen, beziehungsweise geschlechtergerechter Sprache, in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung einer positiveren Einstellung gegenüber Frauen und LGBTQIA*-Personen steht (Tavits/Perez 2019).

Gleichzeitig beschreibt die Studie “How are you?” des Bayerischen Jugendrings und des IDA Institut für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung, dass 93,3% der knapp 2.000 Befragten queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bayern queerfeindliche Diskriminierung in Form von Sexismus, Lookismus und anderen Kategorien erlebt haben. (Heiligers/Frohn et al. 2023).

Basierend auf diesen Erkenntnissen ist eine Sensibilisierung der Sprache und ein Ausbau von sozialen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für queere (junge) Menschen notwendig, da sie ihre Sicherheit, ihr Wohlbefinden und ihre Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft stärken. Die derzeitige Verschärfung von Kommunikation oder das Verbot bestimmter Bezeichnungen bewirkt allerdings das Gegenteil. Der DBSH Bayern fordert daher die bayerische Landesregierung auf, sich ihrer Verantwortung für die gesamte bayerische Bevölkerung bewusst zu werden und entsprechende Maßnahmen zu treffen – beispielsweise in der Weiterverfolgung des Queeren Aktionsplans Bayern (STMAS Bayern 2023).

Literatur:

Balbierer, T. (2023): Söder träumt von Weltraumbahnhof und Genderverbot, in: Süddeutsche Zeitung (05.12.2023), https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-regierungserklaerung-soeder-genderverbot-afd-weltraumbahnhof-kuenstliche-intelligenz-1.6314292 (Zugriff am 10.12.2023)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (2023): Scharf: “Aktionsplan QUEER startet: Für Teilhabe und Partizipation, für Toleranz und Zusammenhalt – Sozialministerin startet Aktionsplan QUEER”, https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2306-163.php, (Zugriff am 17.12.2023)

Heiligers, N., Frohn, D., Timmermanns, S., Merz, S., Moschner, T. (2023): „How are you?“ Die Lebenssituation von LSBTIQA Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bayern. Bayerischer Jugendring (Hrsg.), https://www.bjr.de/spotlight/queere-jugendarbeit/hay-studie (Zugriff am 10.12.2023)

International Federation of Social Workers (IFSW) / Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V.(2016): Internationale Definition Sozialer Arbeit, Deutsche Fassung, https://www.dbsh.de/profession/definition-der-sozialen-arbeit/deutsche-fassung.html (Zugriff am 10.12.2023)

Tavits, M., Perez, E. O. (2019): Language influences mass opinion toward gender and LGBTQ equality, https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1908156116 (Zugriff am 10.12.2023)

Vervecken, D., Hannover, B. (2015): Yes I can! Effects of gender fair job descriptions on children’s perceptions of job status, job difficulty, and vocational self-efficacy, in: Social Psychology 46 (2015), S. 76 – 92, https://econtent.hogrefe.com/doi/10.1027/1864-9335/a000229 (Zugriff am 10.12.2023)

Eine PDF-Version dieses Positionspapiers finden Sie hier: http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/12/Positionspapier-DBSH-Bayern-Gendergerechte-Sprache.pdf

„Die Neuen“ danken „Dem Alten“ – Vorstandswechsel im DBSH Bayern

Der am 11.11.2023 neu gewählte Vorstand des DBSH-Landesverbands Bayern und der ganze Landesverband dankt den scheidenden Vorstandsmitgliedern, die in den letzten vier (und teilweise noch mehr) Jahren die Geschicke des DBSH in Bayern gelenkt und geführt haben!

Im Rahmen der Landesmitgliederversammlung legte der bis dahin bestehende Landesvorstand, bestehend aus Detlef Rüsch als Vorsitzender und Helene Bartels als zweite Vorsitzende sowie Alexander Schuchmann als Finanzreferent und Michael Richter als Beisitzer nach vier Jahren im Amt und einem umfangreichen Aktivitätsbericht seine Aufgaben nieder. Sie wurden von der Landesmitgliederversammlung entlastet und mit Dank, Blumen und anderen kleinen und großen Geschenken reich beschert. Der harte Kern der vier Vorständ:innen hat den Landesverband Bayern sicher durch die letzten vier Jahre, von denen drei von den Auswirkungen und Einschränkungen der Coronapandemie beeinträchtigt wurden, geleitet.

(von links nach rechts: Michael Richter, Detlef Rüsch, Alexander Schuchmann. Leider nicht im Bild: Helene Bartels)

Für ihr langjähriges Engagement wurden die vier Kolleg:innen vom Bundesvorstand mit der Ehrennadel des DBSH ausgezeichnet. Gabriele Stark-Angermeier, drückte als Beisitzerin im geschäftsführenden Vorstand des DBSH den Dank der Bundesebene an den scheidenden Vorstand aus und hob ihre Beteiligung an der Entwicklung des Berufsverbandes als beispielhaft hervor.

(im Bild: Bundesvorstandsmitglied Gabriele Stark-Angermeier steckt Michael Richter die DBSH-Ehrennadel an. Daneben Detlef Rüsch und Alexander Schuchmann, die ihre Ehrennadeln schon erhalten haben. Leider nicht im Bild ist Helene Bartels, die zu diesem Zeitpunkt schon die Versammlung verlassen hatte.)

Der Abschied aus dem Vorstandsamt bedeutet jedoch nicht den generellen Abschied von den vier Kolleg:innen: Als Delegierte zur Bundesdelegiertenversammlung, bei Workshops an Hochschulen, Standdiensten bei Messen und bei hoffentlich noch vielen weiteren Aktivitäten des Berufsverbands in Bayern werden uns Detlef Rüsch, Helene Bartels, Alexander Schuchmann und Michael Richter erhalten bleiben. Ebenso bleiben alter und neuer Vorstand bei der Übergabe der Geschäfte und aktuell bearbeiteten Themen in regem Austausch und werden diesen sicher noch weiterführen.

Darauf – und auf alles weitere Gemeinsame – freuen wir uns sehr und bedanken uns noch einmal sehr herzlich bei den vier ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Legislaturperiode 2019 – 2023!

Neuer Landesvorstand DBSH Bayern

Die mit fast 30 Mitgliedern gut besuchte Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes Bayern hat am 11.11.2023 im CVJM- Haus in München einen neuen Landesvorstand gewählt. 1. Landesvorsitzende ist nunmehr Sabrina Heinl und 2. Landesvorsitzender Matthias Kachel; als Finanzreferent wurde Dominik Liebig gewählt und als Beisitzer*innen Marie Thiel, Katharina Becker, Florian Höllwart und Raphael Müller. Mit im Bild ist der frisch gewählte Rechnungsprüfer Felician Oberloher.

Symposium am 11.11.2023 – 10 bis 12.30 Uhr

Herzliche Einladung zur Tagung „Bewegung, Sport und Körper in der Sozialen Arbeit“ am 15. und 16. September 2023 an der OTH Regensburg

Anmeldung und Informationen unter:

https://www.oth-regensburg.de/weiterbilden/vorbereitungskurse-und-vieles-mehr/tagungen

Stellungnahme veröffentlicht: „Kann Soziale Arbeit jede:r?“ – De-Konstruktion des Fachkräftemangels

PROFESSIONS- UND GEWERKSCHAFTSPOLITISCHE STELLUNGNAHME ZU DEN ANGEKÜNDIGTEN
ODER BEREITS UMGESETZTEN ENTWICKLUNGEN, DEM AKTUELLEN FACHKRÄFTEMANGEL IN DER
SOZIALEN ARBEIT MIT EINER ÖFFNUNG DES SOZIALDIENSTES FÜR FACHFREMDE
QUEREINSTEIGER:INNEN ZU BEGEGNEN.

Eine gemeinsame Stellungnahme von Kolleg:innen der: ver.di Fachgruppe Erziehung, Bildung und
Soziale Arbeit (EBSA) Bezirk München & Region, ver.di Betriebsgruppe Sozialreferat München, dem
ver.di Fachbereich C München (Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft),
der GEW München – Fachgruppe sozialpädagogische Berufe und vom
Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit, Landesverband Bayern.

Öffnung Sozialdienst: Kann Soziale Arbeit jede:r?

Stellungnahme des Bündnisses aus GEW, ver.di und DBSH zur De-Konstruktion des Fachkräftemangels – Arbeitsbedingungen verbessern! Herzliche Einladung zur Vorstellung am 22.06.2023, 18 h in München

SOZIAL EXTRA 2. Ausgabe 2023 jetzt schon online lesen!

Landesmitgliederversammlung – Symposium – Landeskonferenz – Fachkräftebedarf – Frankenaktionen – Nachruf – Streik und Tarif – Vorstandsklausur – Doktorarbeit – …

Fachtag 16.6.2023: „Wie Soziale Arbeit Gesundheit und Wohlergehen fördern kann“


Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

 wir möchten Sie herzlich einladen zum dritten Fachtag des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Nürnberg am Freitag, 16. Juni 2023. In Vorträgen von Expert:innen und in Workshops von Studierenden gehen wir diesmal der Frage nach „Wie Soziale Arbeit Gesundheit und Wohlergehen fördern kann“. Wir freuen uns auf Beiträge von Alfons Hollederer von der Universität Kassel und Andrea Wolff von der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.

In den panels kommen Praktiker:innen und Studierende zu Wort, z.B. Michael Glas vom queeren Zentrum Nürnberg (fliederlich e.V.), der sich damit auseinandersetzt, wie der krankmachenden Diskriminierung von queeren Menschen vorgebeugt werden kann. Unter dem Titel „Selfcare is healthcare“ fragen Studierende nach den Chancen zur Gesunderhaltung von Mitarbeitenden sozialer Einrichtung. Und Karl-Herrmann Rechberg stellt das Programm „Gesunde Hochschule“ vor. Der Fachtag verbindet Praxisexpertise mit wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm unter folgendem Link www.evhn.de/fachtag-sozialearbeit2023  bzw. https://www.evhn.de/sites/default/files/media/event/downloads/evhn-programmfachtagsozialearbeit-hybrid-16juni-2023.pdf

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, Fachkräfte aus der Praxis sowie Forschende. Gerne können Sie auch in Ihren Netzwerken dafür Werbung machen.

Die Teilnahme ist kostenlos, die Veranstaltung findet im Hybridformat statt. Sie können also an der Evangelischen Hochschule Nürnberg vor Ort oder virtuell über zoom teilnehmen. Informationen zu den entsprechenden Einwahllinks erhalten Sie dann mit der Teilnahmebestätigung.

Die Anmeldung ist über folgenden Link möglich: https://eveeno.com/238044297

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Nugel und Dennis John

________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­_________________________________________

Evangelische Hochschule Nürnberg * Bärenschanzstr.4, D-90429 Nürnberg

E-Mail: [email protected] / dennis.john @evhn.de

Web: https://www.evhn.de/hochschule/aktuelles/veranstaltungen  

Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVöD u.a.

Der bbb stellt über folgende links Informationen zur „Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen – Einigung nach der Schlichtung“ zur Verfügung, wobei für Beschäftigte im TVöD SuE vor allem dieser erste link interessant ist:

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/EKR_2023_vorlaeufige_Tabelle_TVoeD_SuE_Stand_22.04.2023.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/E-Mail_08_EKR_2023_Einigung_nach_der_Schlichtung.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/E-Mail_08_EKR_2023_Tarifeinigung.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/E-Mail_08_EKR_2023_TV_Inflationsausgleich.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/EKR_2023_vorlaeufige_Tabelle_TVoeD_Bund_Stand_22.04.2023.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/EKR_2023_vorlaeufige_Tabelle_TVoeD_VKA_Stand_22.04.2023.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/EKR_2023_vorlaeufige_Tabelle_TVoeD_SuE_Stand_22.04.2023.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/EKR_2023_vorlaeufige_Tabelle_TVoeD_Pflege_Stand_22.04.2023.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/EKR_2023_vorlaeufige_Tabelle_Nachwuchskraefte_Stand_22.04.2023.pdf

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/EKR_2023_vorlaeufige_Tabelle_TV-V_Stand_22.04.2023.pdf

Fachtag Partizipation von Kindern – Wie können wir die Beteiligung von Kindern auf kommunaler Ebene weiterentwickeln? 23.05.2023

Am Dienstag, den 23.05.2023 in Freising!

Schlichtung in der TVöD-Einkommensrunde angerufen

Nach drei Verhandlungsrunden in Potsdam haben Bund und Kommunen noch immer keinen akzeptablen Kompromiss vorgelegt. Ihr letztes „Angebot“ war die Mogelpackung aus der zweiten Runde. Seither hat es keine konkreten Fortschritte gegeben. Das damalige Angebot belief sich auf magere lineare 5 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Trotzdem ist jetzt in vielen Medien von vermeintlich großzügigen Arbeitgeberangeboten die Rede. Das hat folgenden Hintergrund: Nicht gegenüber den Gewerkschaften,
sondern erst gegenüber den Medien sind Bund und VKA zu großer Form aufgelaufen und haben konkrete Angebote in den Raum gestellt. Zuvor, in den Verhandlungen, war immer nur von „Denkmodellen“ die Rede. Diese waren aber weder verbindlich noch ausreichend. Im Nachgang die eigenen Gedankenspiele zu Angeboten aufzuhübschen, dient also vor allem der Selbstrechtfertigung.
Auf Grund einer massiven Erhöhung der Lebenshaltungskosten hatten die Gewerkschaften 10,5 Prozent,
mindestens 500 Euro, gefordert. „Nimmt man die Leistungen und Belastungen der Beschäftigten zur
Grundlage, war und ist dies eine absolut vernünftige Forderung“, erläutert dbb Tarifchef Volker Geyer,
„aber die Arbeitgeber haben sich auch in der zähen dritten Verhandlungsrunde nicht bewegt beziehungsweise für einige Bereiche des öffentlichen Dienstes sogar Gegenforderungen aufrechterhalten,
die zum Beispiel die Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern ernsthaft in Frage stellen. Deshalb haben
die Gewerkschaften die Verhandlungen für gescheitert erklärt.“ Mittlerweile haben Bund und VKA die
„Schlichtung angerufen“. Was bedeutet das im Detail?
Was ist eine Schlichtung?
Zwischen Tarifvertragsparteien stellt die Schlichtung den Versuch dar, tarifliche Streitigkeiten unter
Beteiligung unabhängiger Dritter – der Schlichter – zu lösen. Die Tarifpartner können sich spontan zu
einer Schlichtung verabreden. Im Bereich des TVöD ist es jedoch so, dass zwischen Bund, Kommunen,
dbb und ver.di eine Schlichtungsvereinbarung besteht. In dieser sind konkrete Fristen und Abläufe für
die Schlichtung festgelegt.
Wie läuft eine Schlichtung im Bereich des TVöD ab?
Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass die Verhandlungen von mindestens einer Partei für gescheitert erklärt worden sind. Dies haben die Gewerkschaften nach der erfolglosen dritten Verhandlungsrunde getan. Anschließend kann jede Partei innerhalb von 24 Stunden nach dieser Erklärung das
Schlichtungsverfahren durch schriftliche Erklärung einleiten. Die Arbeitgeberseite hat inzwischen die
Schlichtung angerufen. Sie beginnt am 6. April 2023 und muss im Laufe der darauffolgenden Kalenderwoche beendet sein.
Während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht. Der Ort der Schlichtung bleibt möglichst geheim,
um ein ruhiges Verhandeln zu garantieren. Dazu gehört auch, dass während der Schlichtung keinerlei Informationen über Sachstände nach außen dringen, um ein mögliches Ergebnis nicht zu gefährden. Bei diesem Ergebnis handelt es sich nicht um einen bindenden Abschluss, sondern um eine Empfehlung der Schlichter. Wer nimmt an einer Schlichtung teil?
Es gibt zwei Schlichter. Gewerkschaften und Arbeitgeber benennen jeweils einen Schlichter. Auf Gewerkschaftsseite ist dies aktuell Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat in Bremen. Die Arbeitgeber haben
den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt benannt. Diese beiden komplettieren
die Schlichtungskommission, in die Gewerkschaften und Arbeitgeber jeweils zwölf Teilnehmende entsenden. In § 7 der Schlichtungsvereinbarung heißt es: „Die Schlichtungskommission hat ihre Beratungen mit dem Ziel zu führen, zu einer einstimmigen Einigungsempfehlung zu kommen.“ Sollte eine einstimmige Schlichtungsempfehlung nicht erreicht werden und bei einer Abstimmung über die Empfehlung ein Patt entstehen, hat der stimmberechtigte Schlichter die entscheidende Stimme. Die Schlichter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften wechseln sich dabei von Schlichtung zu Schlichtung ab. In der jetzt anstehenden Schlichtung wird der Schlichter der Gewerkschaften die entscheidende Stimme haben.
Wie geht es nach der Schlichtung weiter?
Der Schlichterspruch wird den Tarifvertragsparteien zugestellt. Danach müssen die Tarifverhandlungen
wiederaufgenommen werden. Wird die Empfehlung der Schlichter dort von einer Partei abgelehnt,
endet die Friedenspflicht. Aus heutiger Sicht würde der dbb dann eine Urabstimmung einleiten. Dabei
werden die Mitglieder gefragt, ob sie bereit sind, für ein besseres Angebot in einen unbefristeten Streik
zu treten.
Wie schätzt der dbb die Situation ein?
dbb Tarifchef Volker Geyer, der die dbb Delegation in der Schlichtung anführen wird, sieht die Schlichtung durchaus als Chance, „allerdings nur, wenn dort nicht Beton angerührt wird. Schlichtungen im öffentlichen Dienst hat es immer wieder gegeben, sie stellen eine Chance dar, verfahrene Situationen aufzulösen.“ Die letzte Schlichtung für den gesamten TVöD-Bereich fand im Februar 2010 statt. Danach gab
es im Juni 2015 noch eine Schlichtung im Zusammenhang mit SuE-Verhandlungen. Geyer weiter: „Ich
traue beiden Schlichtern einiges zu, aber hexen können auch sie nicht. Die beiden wesentlichen Fragen
müssen beantwortet werden: Wie wird der effektive Ausgleich der inflationsbedingten Belastungen der
Beschäftigten sichergestellt und wie wird die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gewährleistet
und mit qualifiziertem Personal organisiert?“
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite unter: www.dbb.de/einkommensrunde.

Hinweise zu Streiks und Streikgeld

Für die Streikbeteiligung an der Einkommensrunde TVöD2023 sind folgende Voraussetzungen zu beachten: 1. Du bist im TVöD Bund und Kommunen beschäftigt.
2. Der dbb, DBSH, komba, KEG oder eine andere Gewerkschaft (ver.di, GEW) haben für den Bereich, in den Deine Dienststelle fällt, zum Streik aufgerufen.

Wenn dies beides der Fall ist, dann freuen wir uns über Deine Streikbeteiligung. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im TVöD streikberechtigt, wenn von einer Gewerkschaft vor Ort zum Streik aufgerufen wurde.
Sofern ver.di / GEW zum Streik aufgerufen hat, können wir uns solidarisch an dem Aufruf beteiligen, aber nicht selbst aufrufen.

Für die Streikgeldberechtigung muss allerdings die Beteiligung vorher bei uns über das Streikformular angezeigt werden: https://dbsh.typeform.com/streikEKR23

Für die Streikgeldabrechnung bitte den Streiknachweis ausfüllen und mit dem Nachweis über den Gehaltsabzug an [email protected] senden.

Alle wichtigen Infos finden sich stets auf unserer Webseite: www.dbsh.de/streik

Diesen Beitrag weiterlesen »

Die Warnstreikfreigabe ab 25.01. bis 22.02.2023 liegt vor. Nähere Informationen:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder soweit! Wir/Sie können wieder streiken. Es gibt eine generelle Warnstreikfreigabe vom 25.01. bis 22.02.23.

Bitte beachten Sie folgendes, damit Sie auch wirklich Ihr Streikgeld erhalten:

  1. Melden Sie jede Teilnahme an einem Streik bei mir als Streikaktion an. Mehr Infos dazu unter der unten angegebenen Webseite. Nur so können Sie sicher sein, dass dies kein „wilder Streik“ ist. Sie können sich auch wieder an Streikaktionen mit ver.di beteiligen, wenn Sie mir das mitteilen. Gruppenanmeldungen mit den Namen der aller Streikenden sind auch möglich.
  2. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Webseite. Vielen Dank.
    https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/arbeitskampf.html
  3. Nach den Streiktagen halten Sie auf Ihren Streikausweis alle festgehaltenen Streiktage fest. Den benötigen Sie später zum Beantragen des Streikgeldes.
  4. Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Herzliche Grüße

Dr. Winfried Leisgang

BTK und ehrenamtliche Streikleitung

DBSH Landesverband Bayern

0178-8032730

https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/arbeitskampf.html

([email protected])

Sozial Extra Ausgabe 1/2023

Wir wünschen Ihnen allen ein schönes und friedliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2023. 
Der DBSH Landesvorstand Bayern

Hofgarten Freising mit dem Salettl





SOZIAL EXTRA erst in 2023

Unsere Landeszeitschrift SOZIAL EXTRA wird erst im Januar 2023 erscheinen. Wir wollen noch aktuelle Informationen einfließen lassen und auch über die Consozial berichten.

DBSH bei der Consozial

ConSozial

Der DBSH ist wieder präsent bei der Consozial am 7. und 8.12.2022 in Nürnberg (nähere Infos unter www.consozial.de). Helene Bartels und ein bewährtes Team übernehmen die Standbetreuung. Wer noch Freitickets benötigt, möge sich umgehend bei [email protected] melden. Wir freuen uns, Sie am Stand begrüßen zu können!

Tagung zum Thema Promotion in der Sozialen Arbeit an der FHWS Würzburg 28./29.4.2023

Arbeitstagung „Forschung – Praxis – Promotion“:

Die Fachgruppe Promotionsförderung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Sektion Forschung (DGSA), der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (OGSA), dem DBSH, der DVSG sowie dem Promotionskolleg NRW und dem Promotionszentrum Hessen eine Arbeitstagung zum Thema „Forschung – Praxis – Promotion“.

Diese Tagung findet am 28./29.04.2023 an der FHWS in Würzburg statt.

Promotionen generieren neues Wissen für die Praxis und sichern die Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit. Die Arbeitstagung „Forschung – Praxis – Promotion“ richtet sich an Sozialarbeitende aus Wissenschaft, Praxis und Berufsverbänden, die bereits Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion unterstützen oder Interesse daran haben. Sie lädt ein, Erfahrungen, Erwartungen und Standpunkte auszutauschen und zu diskutieren.

Weitere Infos zur Tagung und zum Call for Papers finden sich hier: https://docs.google.com/document/d/10Mktihmt_yaxSgndtWsFkWHb_8ZMnU_InvcuH-kgv-A/edit?usp=sharing

Fragen rund um Call, Teilnahme und Organisation der Tagung richten Sie bitte an:

Prof.in Dr.in Vera Taube (Dipl. SozPäd, Soziale Arbeit M.A.)

Erziehungswissenschaft in der Sozialen Arbeit

Educational Science in Social Work

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt

Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften

[email protected]

https://fas.fhws.de/fakultaet/personen/hauptamtlich-lehrende/person/prof-dr-vera-taube/

SOZIAL EXTRA neu erschienen!

Sollten Sie unerwarteterweise keinen Zugangslink erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Helene Bartels unter [email protected] SYMPOSIUM Herbstdialog

Herbstdialog des DBSH Bayern

Streik in München

Liebe Streikaktive,

am Donnerstag 12. Mai findet ein weiterer Warnstreik in München statt. Wir nehmen dort solidarisch an der Kundgebung von verd.i teil. Dies wurde bereits von mir als Aktion angemeldet! Ijr braucht also nichts mehr selbst für diesen Tag unternehmen.

Kundgebung von verd.i in München

12.Mai Marienplatz

Beginn 11:15 Uhr

Bitte kommt zahlreich zur Veranstaltung. Und bringt Kolleg*innen mit. Wir brauchen noch politischen Druck auf die Arbeitgeber.

Die Streikteilnahme wird von mir dann gegen Zusendung des Streikausweises bestätigt.

Anbei noch eine Mail der BTK Leitung zur Info. Seit diesem Jahr hat sich im Prozedere der Streikabwicklung einiges geändert.

Herzliche Grüße

Dr. Winfried Leisgang

BTK und ehrenamtliche Streikleitung

DBSH Landesverband Bayern

0178-8032730

Liebe Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst,

ich schreibe Ihnen heute, weil innerhalb der Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst die dritte Verhandlungsrunde und dementsprechende viele Streiktermine anstehen.
Falls Sie noch nichts zu den Verhandlungen gehört oder gelesen haben, finden Sie weiterführende Informationen hier: www.dbb.de/sue

Wir freuen uns, wenn Sie beim Streik dabei sind und gemeinsam für Verbesserungen eintreten!

Folgende Streiktermine stehen an:

Solidarische Streikbeteiligungen 09. bis 16. Mai 2022 an ver.di-Aufrufen

10.05.2022 in Köln – Kontakt unter [email protected]

10.05.2022 in Hannover – Kontakt unter [email protected]

11.05.2022 in Gelsenkirchen – Kontakt unter [email protected]

11.05.2022 in Kiel/Plön – Kontakt unter [email protected]

12.05.2022 in Kiel/Plön – Kontakt unter [email protected]

11.05.2022 in Ludwigshafen – Kontakt unter [email protected]

12.05.2022 in Ludwigshafen – Kontakt unter [email protected]

12.05.2022 in Stuttgart – Kontakt unter [email protected]

12.05.2022 in Saarbrücken/Saarlouis – Kontakt unter [email protected]

12.05.2022 in Freiburg – Kontakt unter [email protected]

13.05.2022 in Saarbrücken/Saarlouis – Kontakt unter [email protected]

Streikaufrufe in der Zeit 09. – 16. Mai 2022 gemeinsam mit der komba

12.05.2022 in Bonn gemeinsam mit der komba – Kontakt unter [email protected]

12.05.2022 in Gelsenkirchen gemeinsam mit der komba – Kontakt unter [email protected]

13.05.2022 in Aachen gemeinsam mit der komba – Kontakt unter [email protected]

Gehen Sie mit auf die Straße!

Wenn Sie sich an den obigen Terminen beteiligen möchten, senden Sie einfach eine Mail am besten mit Ihrer Telefonnummer an die angegebene Adresse.
Im Zweifel wenden Sie sich immer gerne an [email protected].

Wenn Sie sich an Streiks beteiligen möchten, die oben nicht aufgeführt sind, melden Sie Ihre Streikbereitschaft einfach über unser Online-Formular: https://dbsh.typeform.com/wirstreiken
Wir verknüpfen Sie dann mit weiteren streikbereiten Mitgliedern und beantworten Ihre Fragen.

Im Anhang finden Sie den Vordruck für den Streikausweis. (Wichtig: Die Streikausweise dienen gleichzeitig als Streiknachweise.)

Auf unserer Webseite finden Sie alle notwendigen und hilfreichen Informationen: www.dbsh.de/streik

Streik 12.Mai 2022 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst in München

Streik am 5.Mai 2022 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst in Freising

12.00 Uhr Marienplatz: Kundgebung

Wir rufen daher Tarifbeschäftigte* im Sozial- und Erziehungsdienst am Donnerstag, den 05. Mai 2022 ganztägig im Landratsamt Freising zum Warnstreik auf! Ab 12:00 Uhr Kundgebung auf dem Marienplatz in Freising Aufgerufen sind Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes, die unter die Regelungen die §§ 1,2 der Anlage zu § 56 TVöD, §§ 52, 53 (BT-B) (VKA) sowie Teil B Abschnitt XXIV. der Entgeltordnung VKA zum TVöD sowie unmittelbar geltenden entsprechenden Verweisungsregelungen fallen.

Liebe Streikaktive,

anbei ein kurzes Update am Tag der Arbeit.

Die Tarifverhandlungen sind bisher noch weit entfernt von einem Ergebnis. Mehr dazu im Anhang.

Es ist daher wichtig, dass wir weiterhin unsere Interessen bekunden, um unsere Forderungen durchsetzen zu können.

Die nächste Verhandlungsrunde findet Mitte Mai statt.

Warnstreiktermine in München

Montag 02.Mai: Ganztägiger Warnstreik – ausschließlich für das Sozialreferat München

  1. Treffpunkt: 10:30 Uhr an der Maximilianbrücke für eine Fotoaktion (für alle, die da mitmachen wollen)
  2. Treffpunkt: 12:00 Uhr am Max-Joseph-Platz, Kundgebung mit Streikerfassung

Donnerstag 12. Mai: Ganztägiger Warnstreik für den kompletten Sozial- und Erziehungsdienst

  1. Treffpunkt: Marienplatz (genauere Infos folgen noch)

Sollten Sie in Ihrer Region Aktionen planen, teilen Sie mir das bitte mit. Vielen Dank.

Herzliche Grüße

Winfried Leisgang

ehrenamtliche Streikleitung

0178-8032730

www.dbsh-bayern.de

Warnstreikfreigabe für die Tarifverhandlungen im Sozial- und  Erziehungsdienst für die Zeit vom 23. März bis einschließlich 16. Mai 2022

Liebe Mitglieder,

die Arbeitgeber blockieren wie immer seit der ersten Verhandlungsrunde und machen kein Angebot. Deshalb sind weitere Warnstreiks bis zum 16. Mai wichtig und freigegeben.

Falls Sie an Warnstreiks teilnehmen bitte ich Sie, das Vorgehen bei Streiks zu beachten und sich auf alle Fälle in die StreiklisteeinzutragenSonst kann kein Streikgeld beantragt werden! Alle Ihre Streiktage in der Streikliste senden Sie mir bitte am Ende der Tarifverhandlungen per Mail zu!

Umfassende Infos zum Streik finden Sie auf unserer Webseite https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/streikgeld.html

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Dr. Winfried Leisgang

BTK und ehrenamtliche Streikleitung

DBSH Landesverband Bayern

0178-8032730

DBSH Präsenz beim Streik in München

Weitere Infos auch unter dem Link:

https://www.muenchen.tv/mediathek/video/verdi-streik/

Streik!!! Kundgebung in München, Marienplatz, 12 Uhr am 15.03.2022

Bitte Beitrag zu den Streiks im Bereich TVöD Sozial- und Erziehungsdienst beachten!

ITSA Internationaler Tag der Sozialen Arbeit

Eine Woche mit vielen Veranstaltungen Infos unter

https://www.dbsh.de/itsa-2022/programm-itsa-2022.html

Europäische Woche zum WSWD 2022

In diesem Jahr gibt vom 14. März 2022 bis 19. März 2022 jeden Tag eine Veranstaltung zum Welttag der Sozialen Arbeit. Es werden nicht nur unterschiedliche Themen aufgegriffen, sondern an jedem Tag sind unterschiedliche Gäste aus dem europäischen Ausland im Gespräch mit den Interessierten der Sozialen Arbeit.

Einfach auf die Tageskachel klicken und spannende Themen sowie Gäste entdecken.

Das Vorbereitungsteam des WSWD 2022 freut sich auf die virtuellen Besuche!


STREIK INFOS und ABLAUF

Streikinfos auch auf www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/arbeitskampf.html sowie unter

dbsh.aktionsticker.org

Die Streikleitung hat Dr. Winfried Leisgang ([email protected])

Außerdem hier eine Übersicht zum Streikprocedere:

Streikfreigabe TVöD SuE

Liebe Mitglieder,

es wird wieder ernst. Der dbb hat eine Warntreikfreigabe ab nächsten Montag,28.02.2022 erteilt. Damit sind Warnstreiks in den Einrichtungen wieder möglich. Ich gehe auch davon aus, dass das bisherige Vorgehen gemeinsam Aktionen von ver.di zu nutzen weiter möglich ist. Falls Sie an Warnstreiks teilnehmen bitte ich Sie, das Vorgehen bei Streiks zu beachten und sich auf alle Fälle in die Streikliste (liegt im Anhang) einzutragenSonst kann kein Streikgeld beantragt werden!

Alle Info zum Streik in den Anhängen oben und auf unserer Webseite https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/streikgeld.html

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Dr. Winfried Leisgang

BTK und Streikleitung

DBSH Landesverband Bayern

[email protected]

Tarif-Stammtisch

SOZIAL EXTRA 1/2022 erschienen!!!

http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2022/01/s-extra22_1-2.pdf

„Ökologische Soziale Arbeit“

Beiträge für Tagung erwünscht!

Fachtagung am 1. und 2.7. 2022 an der BTU Cottbus-Senftenberg, Campus Sachsendorf
(Cottbus) in Kooperation mit Deutschen Gesellschaft für Systemische Soziale Arbeit (DGSSA)!

Call for Paper für die Fachtagung
Ökologische Soziale Arbei
t

Zum gesellschaftlichen Selbstverständnis der Moderne gehörte Soziales und Technologisches von
Natur zu trennen. Die sogenannte Klimakrisen zeigen aber, dass die Grenzziehungen zwischen
Sozialem, Kultur und Natur fiktiver Art sind, dass soziale Unterschiede und gesellschaftliche
Veränderungen keine Einzelphänomene sind, die nacheinander und unabhängig voneinander
abgearbeitet werden können. Die Entwicklung einer umfassenden ökologischen Perspektive ist zu
einer dringlichen Anforderung und Aufgabe geworden, um eine Zusammenschau zu ermöglichen, mit
der Fragen nach Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit ebenso bearbeitet werden können wie ein
verändertes Verständnis der Rolle des Menschen auf dem Planeten. Eine solche Perspektive ist auch
für eine zukunftsfähige Soziale Arbeit zu einer unumgänglichen Herausforderung geworden. In
diesem Zusammenhang ist zu fragen, wie Ökologie und Nachhaltigkeit sozialpädagogisch bzw.
sozialarbeiterisch gefasst werden können.
Wir laden deshalb dazu ein, Themenfelder einer ökologischen Sozialen Arbeit gemeinsam zu
identifizieren und zu diskutieren, sowie mit uns nach praktischen und theoretischen Erfahrungen und
Beispielen zu suchen. Wir verstehen die Diskussion um eine ökologische Soziale Arbeit als einen
Prozess, der am Anfang steht und einen Arbeitsfelder und -themen übergreifenden Charakter hat.
Ökologie wird nicht auf Natur reduziert, sondern steht in einem umfassenderen Sinne für
unterschiedliche Verständnisse von Milieu, Environments, Umgebungen und Umwelten. Damit wollen
wir ein verkürztes Verständnis von Nachhaltigkeit und Natur vermeiden, das Natur als zu
beschützendes Objekt Sozialem, Kulturellem, Menschlichem oder Technologischem gegenüberstellt.
Wir möchten deshalb eine fragende Fachtagung organisieren, die sich von den gegenwärtigen
radikalen gesellschaftlichen, technischen und sozialen Veränderungen leiten lässt. Die prägenden
Umgebungen, die sich vor Ort finden lassen, dürften der Tagung hilfreiche Anregungen geben.
Wir möchten Sie einladen, Beiträge entlang folgender thematischer Schwerpunkte einzureichen:
• Ökologie ist zu einer Herausforderung für soziale Selbstorganisation geworden. Wie lässt sich ein
Ökologiekonzept für die Soziale Arbeit entwickeln, das gleichermaßen auf die sozio-, info- und
bio-technologischen Formen menschlicher Existenz angewendet werden kann?
• Wie wird der ökologische Wandel lokal sichtbar und relevant für die Soziale Arbeit?
• Mit welchen Ideen, Erfahrungen und Konzepten gelingt der Einstieg in ökologisches Denken und
Handeln? Was muss neu gedacht werden?
• Welche neuen Schlüsselqualifikationen müssen im Studium der Sozialen Arbeit vermittelt werden,
um die ökologischen Herausforderungen bewältigen zu können?
• Wo sind die Grenzen der ökologischen Perspektive in der Sozialen Arbeit und wie gehören die
innere Natur des Menschen, die Technik und die aggressiven, störenden und sozial belastenden
Kommunikations- und Verhaltensmuster dazu?
• Wie können Ziele nach ökologischem Ausgleich und sozialer Gerechtigkeit in Verbindung
gebracht werden?

Bitte schicken Sie die Kurzdarstellungen (1/2 Din A 4-Seite) Ihres Beitrages (30 Minuten) bis zum
31.01.2022 an: [email protected]
Die Tagung findet am 1. und 2.7. 2022 an der BTU Cottbus-Senftenberg, Campus Sachsendorf
(Cottbus) in Kooperation mit Deutschen Gesellschaft für Systemische Soziale Arbeit (DGSSA) statt.

Die Fachtagung wird unter Beachtung der aktuell gültigen Schutz- und Hygienebestimmungen als
Präsenzveranstaltung geplant.
Wir freuen uns auf Ihre Tagungsbeiträge!

Das SOZIAL EXTRA wird leider erst Anfang 2022 erscheinen können. Dann erhalten Sie umfassende Berichte über die Arbeit des DBSH Bayern im letzten Halbjahr 2021 sowie einen Ausblick auf die 2022!

Adventsfeier kann leider nicht stattfinden

2021 keine ADVENTSFEIER

Auf Grund der erneut schwierigen Situation durch die Corona-Pandemie wird das zweite Jahr hintereinander kein Adventstreffen stattfinden.

Wir hoffen sehr, Sie im kommenden Jahr zum Treffen in der Adventszeit einladen zu können, im vertrauten Rahmen mit Musik, nachdenklichen Texten, Ehrungen, Zeit für Begegnung, zum Ratschen und Hören.

Ulrike Faust

LAG Christliche Sozialarbeit  

Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern 2011 – 2021

Pünktlich zur Consozial in Nürnberg wurden alle Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern, die zwischen 2011 und 2021 erstellt bzw. unterstützt worden sind, in einer gedruckten Sammlung zusammengefasst. Eine digitale Version liegt nun zum Download vor:

http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/11/Stellungnahmen-Positionen-Unterzeichnungen-2011-2021-4.pdf

Landesmitgliederversammlung digital. Zur diesjährigen Landesmitgliederversammlung wurden die Mitglieder fristgerecht eingeladen. Aufgrund der steigenden Inzidenzen, die einerseits mit der Ausrufung des Katstrophenfalls und andererseits mit dem Hinweis auf Kontaktvermeidung verbunden sind, versuchen wir nun die LMV digital umzusetzen. Da hierzu in so kurzfristiger Zeit noch einige Punkte zu klären sind, erhalten Sie im Laufe der Woche einen konkreten Hinweis mit der Möglichkeit einen Zugangslink abzurufen. Wir bitten angesichts der Corona-Lage um Ihr Verständnis.

Symposium am 27.11.2021 findet digital statt

Das Symposium „Empowerment in der Sozialen Arbeit“ kann aufgrund der pandemischen Lage nicht in Präsenz stattfinden.

Ein Zugangslink für eine digitale Veranstaltung wird zur Zeit vorbereitet. Alle, die sich angemeldet haben, erhalten im Laufe der Woche einen konkreten Hinweis mit der Möglichkeit einen Zugangslink abzurufen. Wir bitten angesichts der Corona-Lage um Ihr Verständnis.

Symposium „Empowerment in der Sozialen Arbeit“ am 27.11.2021 in Landshut

Symposium „EMPOWERMENT IN DER SOZIALEN ARBEIT“ am 27.11.2021 in Landshut

mit Dr. Nkechi Madubuko und Prof. Dr. Matthias Laub

Sozial Extra 2/2021

neue Ausgabe im Druck – hier schon einsehbar!

Internes
Bayerisches Hochschulinitiativgesetz
Interview mit Hans Werner Hürner
50 Jahre Mitglied
Mitgliederbefragung
Stadt der Zukunft
Instagram
Neuer Tarifreferent
Psychiatrischer Krisendienst
Klausur
SeniorInnen

Hochschulinnovationsgesetz – Stellungnahme des DBSH Bayern

Impfen – Priorisierung: DBSH-Anfrage ans Staatsministerium

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege
Priorisierung

Der DBSH Bayern hat Kontakt zum Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgenommen. Demnach ist: „der rechtliche Rahmen für die bundesweite Priorisierung die Coronavirus – Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID – 19 – Impfung beruht. Zunächst kann die Impfung nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer CO- VID – 19 – Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Die CoronaImpfV legt die Reihenfolge für die Impfungen fest: Personen mit höchster Priorität, Personen mit hoher Priorität, Personen mit erhöhter Priorität, alle übrigen Anspruchsberechtigten. Die Einteilung von Personen in die Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV erfolgen anhand der persönlichen Merkmal der Impflinge: Alter, Tätigkeitsstätte, besondere Kontaktsituationen oder konkrete Lebensumstände. Die Einordnung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ist daher aufgrund der vielfältigen und differenzierten Tätigkeiten ohne konkreten Bezug oder die Benennung der Tätigkeitsstätten nicht möglich. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können sich in allen Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV widerfinden oder auch unter keinen der eng definierten Priorisierungstatbestände zu fassen sein. So haben beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind, Anspruch auf Schutzimpfungen mit höchster Priorität (erste Priorisierungsgruppe) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV . Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hingegen, die in Frauenhäusern tätig sind, haben Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV. Tätig sein bedeutet dabei jeweils mehrmals wöchentlich und wiederholt eine Leistung in der genannten Einrichtung zu erbringen. Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können daher unter Angabe ihrer persönlichen Daten und ihrer jeweils zutreffenden Arbeits – und Lebensumstände über das Onlineportal www.impfzentren.bayern einen ihrer individuellen Priorisierung entsprechenden Impftermin erhalten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung gegenüber den Leistungserbringern der Schutzimpfung vorzulegen gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV.?“ (Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums). Der DBSH Bayern hat das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass Sozialarbeiter*innen zum Beispiel aus der stationären Jugendhilfe oder dem Kinderschutz bislang in der Priorisierungsstufe 3 eingeordnet sind und hier weiterer Anpassungsbedarf besteht!

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege

– 3 – Ich hoffe, mit diesen Antworten mehr Klarhe it zur Impfpriorisierung der So- zialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu schaffen und danke Ihnen für Ihren Einsatz für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Freistaat Bayern.

SOZIAL EXTRA 1/2021 Das neue SOZIAL EXTRA ist da mit Berichten zu ISTA 2021, Kommentar zu Sozialer Arbeit, Dualem Studium und Professionsanspruch, Film zu Sozialer Arbeit und Nachhaltigkeit, Jubiläumsfeedback, Interview mit Anneliese Jungfer, Vorstellung in der Hochschule Würzburg, Tag der Menschenrechte und zu der Arbeit und den vielen Neuerungen im Landesvorstand. Viel Freude bei der Lektüre und gerne auch Feedbacks!

ITSA

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist image-1.png
Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist image-1.pngDieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist image-1.png

Liebe Kolleg*innen im Landesverband Bayern des DBSH,

am 16. März 2021 ist es wieder soweit und wir feiern den World Social Work Day 2021 (in Deutschland: Internationaler Tag der Sozialen Arbeit), diesmal mit dem Motto:
Ùbuntu: Ich bin, weil wir sind
– Stärkung der sozialen Solidarität und der globalen Verbundenheit –

Diesen wollen wir gebührend feiern – auch obwohl (oder gerade deshalb), die aktuelle Situation für viele Menschen, die Soziale Arbeit und uns Sozialarbeiter/innen sehr herausfordernd ist.
Diese besonderen Zeiten erfordern auch besondere Aktionen. So wollen wir dieses Jahr möglichst viele Sozialarbeiter/innen erreichen.
Daher hat sich eine bundesweite AG ITSA 2021 gegründet, die u.a. zwei Aktionen zum World Social Work Day beitragen will.
Zum einen wird es eine Kick-Off-Veranstaltung am Vorabend des Internationalen Tags der Sozialen Arbeit selbst geben („Save the Date“ kam schon, Einladung folgt!).
Zum anderen wollen wir den Tag auch öffentlichkeitswirksam nach außen tragen und haben dazu ein Konzept entwickelt.
Unser Ziel ist, möglichst viele Aktive, Orts- und Hochschulgruppen zu erreichen und Möglichkeit zur Beteiligung zu geben, ohne dass noch zusätzliche Arbeit für die einzelnen Gruppen entsteht.

Unsere Idee: Lasst uns den World Social Work Day 2021 dazu nutzen, auf uns und unsere Profession aufmerksam zu machen – und dies am besten bundesweit!

Und so geht’s:

Schreibt Euer persönliches Statement zur Sozialen Arbeit (im Anhang findet Ihr einige Vorlagen ;-))
Fotografiert Euch mit Eurem Statement und sendet uns das Foto, Euren Namen (und gerne auch Euer aktuelles Tätigkeitsfeld) sowie die beiliegende Datenschutzerklärung an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

Was geschieht dann?
Am World Social Work Day teilen wir Eure Fotos auf unseren Seiten der Sozialen Medien, unserer Homepage sowie überregionalen Presse, um die Soziale Arbeit in ihrer Vielfalt an diesem Tag auch über ihre Kreise hinaus der Öffentlichkeit zu präsentieren und unsere Profession und Arbeit zu promoten.
Lasst uns gemeinsam an diesem Tag ein Zeichen für die Soziale Arbeit setzen und sendet uns Eure Fotos bis spätestens 10. März 2021 zu!

Wir freuen uns sehr, wenn ihr euch an unserer Aktion beteiligt und sie in euren sozialarbeiterischen Netzwerken teilt und an die Mitglieder eurer Aktiven- oder Hochschulgruppen weiterleitet. Ganz nach dem Motto des Tages, denn nur gemeinsam können wir viel erreichen!

Dafür senden wir im Anhang zum Weiterleiten an die Mitglieder der Aktiven- oder Hochschulgruppe und weiteren Sozialarbeiter/innen:
die Einladung als Vorlage, mit der Schilderung unserer Idee und einer kurzen Information zur Bedeutung des World Social Work Day (Achtung: hier haben wir noch zusätzlich eine Einladung formuliert speziell für Sozialarbeiter/innen in politischen Ämtern)
Drei Statement-Vorlagen, die für die Aktion genutzt werden können (gerne kann jede Person aber auch selbst etwas formulieren)
eine Datenschutzerklärung für die Verwendung der zur Verfügung gestellten Fotos für die Aktion im Rahmen des Weltsozialarbeitstags 2021




Bei Rückfragen kontaktiert uns gerne via: [email protected].
Aktuelle Informationen findet ihr auch auf: https://www.dbsh.de/itsa

Wir freuen uns auf viele Statements und auf einen spannenden World Social Work Day!

Eure Arbeitsgruppe ITSA 2021 – Öffentlichkeitsarbeit –


Arbeitsgruppe zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit 2021
E-Mail: [email protected]

Sozial Extra Nr. 3/2020

Diesen Beitrag weiterlesen »

Warnstreik

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Arbeitgeber von Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 20. September 2020 zur Einkommensrunde 2020 kein Angebot vorgelegt. Um den Druck zur dritten und geplant letzten Verhandlungsrunde am 22. / 23. Oktober 2020 erhöhen zu können, erteilt der dbb für die Zeit vom 21. September 2020 bis einschließlich 23. Oktober 2020 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils bis zu eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks und Demonstrationen), dies gilt auch für DBSH-Mitglieder. Selbstverständlich können Sie auch solidarisch bei anderen beteiligten Gewerkschaften streiken.
Näheres erfahren Sie für den DBSH Bayern beim Streikleiter Winfried Leisgang ([email protected]). Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich vor einer Streikteilnahme als Mitglied Winfried Leisgang zu informieren haben, um ggfs. ein Streikgeld zu erhalten.

Pressemitteilung: Soziale Arbeit in der Corona-Krise

Bild von fernando zhiminaicela auf Pixabay

#systemrelevant: Soziale Arbeit in der Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt die Gesellschaft in unerwarteter Weise vor große Herausforderungen. Bei den bisher in der Öffentlichkeit als systemrelevant diskutierten Berufen wird Soziale Arbeit mit ihren einschlägigen Arbeitsfeldern jedoch meist übersehen.

Wir, die bayerische Landesvertretung des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)[1], erwarten zum einen besonderen Schutz für marginalisierte Personengruppen in unserer Gesellschaft und erkennen zum anderen die außergewöhnliche Belastung und Leistung der Sozialarbeiter*innen in den Einrichtungen Sozialer Arbeit an und fordern, diese zu unterstützen.

Sozialarbeiter*innen stehen, ebenso wie derzeit auch andere systemrelevante Berufsgruppen wie  zum Beispiel pflegerisches und medizinisches Personal, in besonderer Weise in der Verantwortung, benachteiligte und bedürftige Menschen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Sie erfüllen somit eine unverzichtbare gesellschaftliche Funktion, die gerade in Zeiten, in der Solidarität den gesellschaftlichen Zusammenhalt garantiert, unverzichtbar ist. Benachteiligte Personengruppen, wie Wohnungslose, Kinder, Jugendliche und geflüchtete Menschen sind oftmals in vielfacher Weise von der Krise betroffen. So sind sie prekär untergebracht[2], ihre Einrichtungen geschlossen bzw. ihre Unterstützungssysteme brechen weg. Sie haben keine psychischen, physischen oder sozialen Ressourcen zur Bewältigung der Herausforderungen und sind gegebenenfalls häuslicher Gewalt schutzlos ausgeliefert[3].

Sozialarbeiter*innen, die beispielsweise in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, in Einrichtungen für behinderte Menschen, in der Versorgung wohnungsloser Menschen oder auch für Geflüchtete arbeiten, sind im engen Kontakt mit den Menschen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, ohne dass beispielsweise ausreichend Schutzkleidung vorhanden ist oder Pläne vorliegen, wie eine Quarantänesituation bewältigt werden kann. Sozialarbeiter*innen, die häufig in unterbesetzten Personalsituationen agieren, unterstützen dennoch auf vielfältige Art und Weise Menschen in Krisensituationen. Beispielhaft können hier psychische Krisen oder häusliche Gewalt genannt werden.

Verantwortliche in Gesellschaft und Politik sind demnach gefordert, den Institutionen der Sozialen Arbeit grundsätzlich die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die es braucht, um u.a. Notfallpläne aber auch Schutzkonzepte entwickeln zu können. Nur so kann in der derzeitigen Lage maximale Handlungsfähigkeit gewährleistet werden und ausreichender Schutz von Angestellten und Klient*innen sichergestellt werden. Zugleich muss den Menschen bei besonderen Problemlagen und insbesondere bei Krisen Zugang zu Hilfe, Beratung und Betreuung ermöglicht werden. Menschen sind in der aktuellen Krisensituation vielfach auf sich alleine gestellt. Soziale Arbeit nimmt hier eine Schlüsselposition ein, um gerade  diese Menschen bei der Bewältigung der derzeitigen Situation zu unterstützen, denn eine strukturierende soziale Infrastruktur ist nicht mehr in ihrer bisherigen Präsenz vorhanden.


Soziale Arbeit kann angesichts der Infektionsrisiken nicht immer uneingeschränkt, wie bislang geleistet werden. Gleichwohl ist trotz der intensivierten Nutzung digitaler Kommunikation ein persönlicher Kontakt mit den Klient*innen nötig und wichtig. Daher muss zum Beispiel ein adäquater und kontinuierlicher Kinder- und Jugendschutz gewährleistet bleiben, ohne dass die Mindeststandards herabgesetzt werden müssen.
Wir fordern somit – in der momentanen Krisenzeit mehr denn je – neben der Unterstützung der bedürftigen Menschen, grundsätzlich sorgfältig ausgestaltete Rahmenbedingungen für Fachkräfte, gesellschaftliche Anerkennung unserer systemrelevanten Profession sowie auch über die Krise hinaus, die Sicherstellung finanzieller Ressourcen auch außerhalb der staatlichen Wohlfahrtspflege für Kleinstbetriebe und soziale Projekte, um dem Prinzip der Sozialstaatlichkeit gerecht werden zu können.  

Ansprechpersonen:

DBSH Landesvorstand Bayern

1. Vorsitzender: Detlef Rüsch (Dipl.Soz.Päd, syst. Familientherapeut, Supervisior)

2. Vorsitzende: Helene Bartels (Dipl.Soz.Päd, Master of Social Work)

[email protected]


[1]      Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) https://www.dbsh.de Abruf 09.04.2020

[2]      Positionspapier Soziale Arbeit mit Geflüchteten. (2019). https://www.fluechtlingssozialarbeit.de/Positionspapier_Soziale_Arbeit_mit_Gefl%C3%BCchteten.pdf Abruf 09.04.2020

[3]      Bundesregierung, Ausnahmesituation für Familien. (2020). https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausnahmesituation-fuer-familien-1734472; Abgerufen 09.04.2020

Nachruf auf Hille Gosejacob-Rolf

Hille Gosejacob-Rolf, unsere hoch geschätzte Ehrenvorsitzende, ist am 08.02.2024 plötzlich und unerwartet verstorben. Gott hab‘ sie selig.

Der gesamte Verband DBSH trauert um die Gründungsvorsitzende des DBSH, die den Verband über 20 Jahre als 1. Vorsitzende geleitet hat. Seit 2007 war sie Ehrenvorsitzende und begleitete bis zum Tod die Aktivitäten des Verbands.

Sie war für viele Generationen Wegbegleiterin, Mentorin, Mitstreiterin um der Sache willen und engagierte berufspolitische Sozialarbeiterin.

Jeder und jede von uns hat Episoden, Geschichten, Begegnungen mit unserer Hille präsent. Auch wenn die Trauer und der Schmerz jetzt überwiegen, Hille bleibt.


Erinnerungen an Hille aus dem Landesverband Bayern:

Detlef Rüsch (Ehemaliger Landesvorsitzender des DSH Bayern):

Hille war immer eine streitbare, engagierte, couragierte Sozialarbeiterin, die mit weitem Blick die Interessen der Sozialen Arbeit vertreten hat.

Sie war bei einigen Neuerungen auch kritisch und hatte immer den Blick für langfristige Entwicklungen.

Ihr lagen nicht nur die Senior*innen am Herzen, sondern vielmehr förderte sie den Zusammenhalt der Sozialarbeiter*innen nicht nur im DBSH.

Mit ihr verlässt uns eine durch und durch sozialarbeiterische Persönlichkeit, die Soziale Arbeit gelebt hat und für Soziale Arbeit gelebt hat, und die über viele Jahrzehnte prägend war für einen starken Berufsverband.


Anneliese Jungfer (Senior*innen DBSH Bayern):

Seit 1979 kenne ich Hille.

Sie öffnete mir den Blick für Aktivitäten im Verband, durch den Austausch zur Bezahlung von Sozialpädagog*innen nach einem Studium an der Fachhochschule.

Sie hatte Kontakt zu Prof. Franke und Prof. Sander die mit Unterstützung des Berufs-

Verbandes die Anerkennung von Praktika in 2 Semester im Studium integriert haben

wollten. Mit dieser Vernetzung war ich mit Hille zusammen jahrelang aktiv.

So lernten Studierende den Berufsverband kennen.

Erst kürzlich habe ich mit Hille die Zeit an der Hochschule Nürnberg und im Bezirksverband DBS; DBSH Revue passieren lassen.

Nie hätte ich das als Abschied gedeutet.

Positionspapier der DBSH-Hochschulgruppe Landshut zum Genderverbot

“Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.”
(Ministerpräsident Markus Söder zitiert in
Süddeutsche Zeitung, 2023)

Wir, die queere Hochschulgruppe Queerspace, der Junge DBSH Landshut, (In)visible borders und die Fachschaft Soziale Arbeit möchten uns klar gegen ein Genderverbot im Hochschulkontext aussprechen. Ein Verbot widerspricht sowohl der wissenschaftlichen Freiheit als auch dem Verständnis der Hochschule Landshut als Schutzraum.

Vorab betonen wir, dass wir in gleichem Maße ein Genderverbot, wie auch eine Genderpflicht ablehnen. Die Wahlfreiheit in der Sprache ist unser Anliegen.

Hochschule Landshut als Schutzraum vor Diskriminierung

Die Hochschule Landshut umfasst mit 32 Bachelorstudiengängen und 20 Masterstudiengängen ca. 4.650 Studierende. Bei dieser Anzahl ist es Realität, dass Geschlechtervielfalt an der gesamten Hochschule existiert. Gendergerechte Sprache bzw. gendersensible Sprache spiegelt diese Wirklichkeit wider. Sie schafft Sichtbarkeit und reduziert gleichzeitig stereotypische Bilder.

Die Hochschule Landshut verschreibt ihrem Diversitätsverständnis einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt sowie einer Wachsamkeit gegenüber Diskriminierung und Benachteiligung. Gendergerechte Sprache ist Zeichen von Respekt und Wertschätzung und führt zum Abbau von exkludierenden und diskriminierenden Barrieren im Hochschulkontext.

Bei der Verwendung des generischen Maskulinums sind Studierende, deren geschlechtliche Identität nicht dem Männlichen entspricht, zwar mitgemeint, jedoch nicht mitgedacht. Das kann dazu führen, dass im wissenschaftlichen Diskurs Personen exkludiert werden oder ganz verschwinden. Deshalb ist die Abbildung aller Geschlechtsidentitäten in Hinblick auf wissenschaftliche Vollständigkeit und Qualität von Lehre und Forschung essenziell. 

Wissenschaftliche Freiheit in der Sprache

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz schreibt in Artikel 2, Satz 1:

 “1Die Hochschulen nehmen ihre Aufgaben in Freiheit und Eigenverantwortung wahr. […] (2)4Sie sichern den freien Austausch von Gedanken und Wissen.

Darüber hinaus wird in Artikel 20, Satz 2 betont, “dass alle Mitglieder der Hochschule ihre durch die Verfassung verbürgten Grundrechte im Rahmen des Hochschulbetriebs und des Hochschullebens jederzeit wahrnehmen können.”

Jedoch widerspricht das potenzielle Genderverbot „eindeutig den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbürgten Rechten“ (NeGG, 2023).

Das Genderverbot stellt somit nicht nur einen massiven Einschnitt der wissenschaftlichen Freiheit und Arbeit dar, sondern ist gesetzlich eindeutig nicht tragbar.  

Die Unterzeichnenden Gruppen:

Hochschulgruppe QueerSpace an der HAW Landshut
Junger DBSH Landshut
STUV Landshut
Hochschulgruppe (in)visble borders

Quellen:

Balbierer, T. (2023): Söder träumt von Weltraumbahnhof und Genderverbot, in: Süddeutsche Zeitung (05.12.2023), https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-regierungserklaerung-soeder-genderverbot-afd-weltraumbahnhof-kuenstliche-intelligenz-1.6314292 (Zugriff am 07.01.2024)

Hochschule Landshut: Diversitätsverständnis der Hochschule Landshut. https://www.haw-landshut.de/hochschule/wir-ueber-uns/diversitaetsverstaendnis.html(Letzter Zugriff: 07.01.2024)

Netzwerk Genderforschung und Gleichstellungspraxis (NeGG) (2023): Offener Brief zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 2023, https://geschlechtergerechtesprache.de/, Zugriff am 07.01.2024

Eine PDF-Version dieses Positionspapier finden Sie hier: http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/JDBSH_Landshut_Positionspapier_Genderverbot.pdf

Positionspapier des DBSH Bayern

Zum Umgang mit demokratiegefährdenden Entwicklungen und politischer Positionierung in der Sozialen Arbeit

Die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage in Deutschland ist geprägt von einem allgemeinen Rechtsruck, der unter anderem durch den Aufstieg der rechtskonservativen Partei AfD sowie durch eine allgemeine Verschiebung des medialen und parteipolitischen Diskurses nach rechts sichtbar wird. Dies stellt eine demokratiegefährdende Entwicklung dar und wirft für die Soziale Arbeit die Frage nach einer politischen Positionierung auf. Dazu bezieht der DBSH folgende Stellung:

Nicht erst seit dem Einzug der rechtskonservativen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in den Deutschen Bundestag (2016) und in die Landtage der deutschen Bundesländer werden demokratische Strukturen in Deutschland immer wieder von Vertreter*innen rechtskonservativer und rechtspopulistischer Haltungen hinterfragt. Mit dem Versuch, Anliegen und Maßnahmen zu delegitimieren, wird politische Neutralität von Vereinen, Medienerzeugnissen und auch von Vertreter*innen und Angeboten der Sozialen Arbeit gefordert.

„Politische Neutralität“ bedeutet in der Logik dieser Akteur*innen das grundsätzliche Unterlassen von politischen Äußerungen, des Eintretens für spezifische Bevölkerungsgruppen und den Verzicht auf die Einnahme einer Haltung zu bestimmten Themen.

Währenddessen nimmt die AfD in ihrem Programm einige kontroverse Positionen ein, insbesondere in Bezug auf den Islam und die Zuwanderung, sowie die Legitimität von Sozialleistungen. Diese Positionierungen sind nicht mit der Berufsethik Sozialer Arbeit, sowie ihrer starken Orientierung an den Menschenrechten und einer freiheitlich-demokratischen Ordnung vereinbar.

Wir möchten betonen, dass politische Neutralität nicht bedeutet, sich gegenüber Parteien oder politischen Richtungen ausschließlich neutral zu zeigen, keine Haltung einzunehmen oder sich nicht zum politischen Geschehen zu äußern. Stattdessen bedeutet politische Neutralität für die Soziale Arbeit Meinungsbildung in den Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu fördern, jedoch bei Gefährdung dieser Grundwerte für diese einzutreten. Soziale Arbeit hat die

Aufgabe, gesellschaftliche Verhältnisse zu hinterfragen und sozialpolitische Forderungen nach gerechten Verhältnissen zu stellen.

Weiter müssen politische Rahmenbedingungen, von welchen die Soziale Arbeit abhängig ist, fortwährend kritisch reflektiert und bei unzumutbaren Entwicklungen auch Widerstand geleistet werden. Der Blick auf den Nationalsozialismus und dessen Einbindung Sozialer Arbeit verdeutlicht einerseits die Abhängigkeit von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und andererseits die Wichtigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit politischen und vor allem demokratiegefährdenden Entwicklungen (Schäfer, 2023, S.21f.).

Die allgemein gültige internationale Definition der Sozialen Arbeit betont die Förderung von sozialen Veränderungen, sozialen Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt. Dabei stützt sich die Profession auf die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt. Diese Werte bilden die Grundlage unserer Arbeit. Wir haben als Fachkräfte eine (berufs)ethische Verantwortung, uns gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und demokratiefeindlichen Ideologien zu stellen. Unsere Grundsätze verpflichten uns dazu, uns mit denjenigen zu solidarisieren, die soziale Unterstützung brauchen. In diesem Sinne unterstützen wir Adressat*innen auch ihre eigene Stimme zu erheben.

Schäfer, Stefan (2023): Warum einmischen? Theoretisch-normative Grundlagen zur Sozialen Arbeit als politischer Akteurin. In: Leibner, Simone/ Leitner, Sigrid/ Schäfer, Stefan (Hrsg.): Politische Einmischung in der Sozialen Arbeit. Analyse- und Handlungsansätze. Stuttgart: W. Kohlhammer.

Vorstandstermine 2024

Der Landesvorstand Bayern trifft sich im Jahr 2024 an folgenden Terminen. Diese Termine sind in der Regel öffentlich, sobald sie intern bekannt sind werden hier auch Orte und Uhrzeiten eingestellt. Melden Sie sich bitte mit einer kurzen Mail bei [email protected], wenn Sie vorhaben teilzunehmen.

06.01.2024, 11:00 – 18:00 Uhr – Caritaszentrum München-Mitte, Protokoll der LV-Sitzung

16.02.2024, 10:00 – 16:00 Uhr – via Zoom, Meeting-ID: 850 4391 3078, Kenncode: 849539, Protokoll der LV-Sitzung

01.03. – 03.03.2024, Klausur-Wochenende des Vorstands in Hohenkammer

11.05.2024, 09:30 – 14:00 Uhr – online via Zoom, Meeting-ID: 850 4391 3078, Kenncode: 849539

15.06.2024, (Uhrzeit folgt noch) Landeskonferenz, Haus Viva Vita der Lebenshilfe Freising

12.07.2024, 09:30 – 14:00 Uhr – online via Zoom, Meeting-ID: 850 4391 3078, Kenncode: 849539

12.10.2024, 11:00 – 15:30 Uhr – Caritaszentrum München-Mitte

07.12.2024, Landeskonferenz mit Symposium (in Präsenz, mehr Infos folgen)

DBSH Bayern-Landesmitgliedersammlung am Samstag, den 11.11.2023, von 14 bis 18 Uhr im CVJM- Haus in München, Landwehrstraße 13

Nach dem Symposium am Morgen im CVJM-Haus findet die LMV statt. Zu der diesjährigen Landesmitgliederversammlung (LMV) des Landesverbandes Bayern sind alle Mitglieder des DBSH Bayern herzlich eingeladen. Neben Berichten zur Arbeit des Verbandes stehen u.a. die Wahlen zum Landesvorstand, die Bundesdelegierten und vieles mehr auf dem Programm. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: [email protected]

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
[email protected]

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
[email protected]

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen