Die Warnstreikfreigabe ab 25.01. bis 22.02.2023 liegt vor. Nähere Informationen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder soweit! Wir/Sie können wieder streiken. Es gibt eine generelle Warnstreikfreigabe vom 25.01. bis 22.02.23.
Bitte beachten Sie folgendes, damit Sie auch wirklich Ihr Streikgeld erhalten:
- Melden Sie jede Teilnahme an einem Streik bei mir als Streikaktion an. Mehr Infos dazu unter der unten angegebenen Webseite. Nur so können Sie sicher sein, dass dies kein „wilder Streik“ ist. Sie können sich auch wieder an Streikaktionen mit ver.di beteiligen, wenn Sie mir das mitteilen. Gruppenanmeldungen mit den Namen der aller Streikenden sind auch möglich.
- Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Webseite. Vielen Dank.
https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/arbeitskampf.html - Nach den Streiktagen halten Sie auf Ihren Streikausweis alle festgehaltenen Streiktage fest. Den benötigen Sie später zum Beantragen des Streikgeldes.
- Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Herzliche Grüße
Dr. Winfried Leisgang
BTK und ehrenamtliche Streikleitung
DBSH Landesverband Bayern
0178-8032730
https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/arbeitskampf.html