Archiv für die Kategorie „Jugendarbeit“

Impfen – Priorisierung: DBSH-Anfrage ans Staatsministerium

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege
Priorisierung

Der DBSH Bayern hat Kontakt zum Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgenommen. Demnach ist: „der rechtliche Rahmen für die bundesweite Priorisierung die Coronavirus – Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID – 19 – Impfung beruht. Zunächst kann die Impfung nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer CO- VID – 19 – Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Die CoronaImpfV legt die Reihenfolge für die Impfungen fest: Personen mit höchster Priorität, Personen mit hoher Priorität, Personen mit erhöhter Priorität, alle übrigen Anspruchsberechtigten. Die Einteilung von Personen in die Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV erfolgen anhand der persönlichen Merkmal der Impflinge: Alter, Tätigkeitsstätte, besondere Kontaktsituationen oder konkrete Lebensumstände. Die Einordnung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ist daher aufgrund der vielfältigen und differenzierten Tätigkeiten ohne konkreten Bezug oder die Benennung der Tätigkeitsstätten nicht möglich. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können sich in allen Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV widerfinden oder auch unter keinen der eng definierten Priorisierungstatbestände zu fassen sein. So haben beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind, Anspruch auf Schutzimpfungen mit höchster Priorität (erste Priorisierungsgruppe) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV . Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hingegen, die in Frauenhäusern tätig sind, haben Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV. Tätig sein bedeutet dabei jeweils mehrmals wöchentlich und wiederholt eine Leistung in der genannten Einrichtung zu erbringen. Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können daher unter Angabe ihrer persönlichen Daten und ihrer jeweils zutreffenden Arbeits – und Lebensumstände über das Onlineportal www.impfzentren.bayern einen ihrer individuellen Priorisierung entsprechenden Impftermin erhalten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung gegenüber den Leistungserbringern der Schutzimpfung vorzulegen gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV.?“ (Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums). Der DBSH Bayern hat das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass Sozialarbeiter*innen zum Beispiel aus der stationären Jugendhilfe oder dem Kinderschutz bislang in der Priorisierungsstufe 3 eingeordnet sind und hier weiterer Anpassungsbedarf besteht!

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege

– 3 – Ich hoffe, mit diesen Antworten mehr Klarhe it zur Impfpriorisierung der So- zialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu schaffen und danke Ihnen für Ihren Einsatz für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Freistaat Bayern.

Fachtag der Regionalgruppe Franken: Cybermobbing, Fake News und Hate Speech

Die Regionalgruppe Franken des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit lädt herzlich zum Fachtag am 10. Mai 2019 ein.

„Cybermobbing, Fake News und Hate Speech“


Ein offener Blick der Sozialen Arbeit auf die Wertevorstellungen von jungen Menschen.

Digitale Mediennutzung ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Kommunizieren via Smartphone, die Nutzung von Apps unterschiedlichster Art und das Spielen am Computer eine faszinierende Beschäftigung. Neben der durchaus gewinnbringenden Nutzung digitaler Geräte und Anwendungen gibt es für Kinder und Jugendliche auch gefährdende Aspekte.
Pädagogische Fachkräfte stehen deshalb oft im Spannungsfeld zwischen: „Die digitale Welt bietet unendlich viele Möglichkeiten“ und: „Digitaler Medienkonsum kann gefährdende Auswirkungen haben“.
Eltern sind manchmal mit der Medienerziehung überfordert und erwarten Unterstützung bzw. Übernahme dieses Erziehungsbereiches durch pädagogische Fachkräfte. Eine “digitale Fürsorge“ wird gefordert – doch wie kann das gelingen?

Der Fachtag soll uns für das Thema sensibilisieren, den professionellen und persönlichen Austausch ermöglichen und die kollegiale Vernetzung fördern.

wann: Freitag, 10. Mai 2019, 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
wo: Evangelische Hochschule Nürnberg, Bärenschanzstraße 4, 90429 Nürnberg
wer: Referentin ist Frau Esther Christmann, Jugendschutzstelle Stadt Regensburg und freie Medienpädagogin

Einladung mit Programm hier zum Herunterladen (pdf, 87 kB)

Programm:

9:00 Empfang mit Stehkaffee

9:30 Begrüßung durch die Regionalgruppe Franken

9:45 Vortrag von Frau Esther Christmann, Jugendschutzstelle Stadt Regensburg

12:30 Pause – ein kleiner Imbiss steht bereit

13:30 – 16:30 Interaktiver Teil des Fachtages mit Workshops

Anmeldung zum Fachtag:

Bitte per E-Mail bis zum 15.4.2019 an Susanne Breithaupt
s.breithaupt@dbsh-bayern.de

Tagungsort:

Evangelische Hochschule Nürnberg
Bärenschanzstraße 4
90429 Nürnberg

Kosten:

Da der Fachtag für die Teilnehmenden kostenlos ist, bitten wir um eine Spende, die dann an eine gemeinnützige Organisation weitergeleitet wird (Infos hierzu vor Ort).

Anfahrt:

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Mit der U-Bahn U1 vom Bahnhof in Richtung Fürth, Haltestelle Gostenhof.


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Anreise mit dem PKW oder zu Fuß:


Parkplätze sind sehr begrenzt!
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Die DBSH Regionalgruppe Franken freut sich auf einen interessanten Fachtag mit euch!

(Beitrag erstellt: VE)

Befristete Arbeitsverträge in der Sozialen Arbeit – Fortbildungsreihe der Evangelischen Jugendsozialarbeit

Befristete Arbeitsverträge in der Sozialen Arbeit nehmen zu. Nicht nur in der Jugendarbeit sind sie mehr und mehr anzutreffen. Rückschließen lässt sich aus diesem Phänomen, dass die Finanzierung notwendiger Angebote zur Lösung sozialer Probleme immer mehr in einen Projektcharakter überführt wird. Die Evangelische Jugendsozialarbeit hat mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond eine Fortbildungsreihe gestartet. Sie beschäftigt sich nicht nur damit, welche Auswirkungen befristete Arbeitsverträge auf die Betroffenen haben, sondern wie Personalverantwortliche verantwortungsbewusst damit umgehen können. Auch die Produktionsbedingungen Sozialer Arbeit werden thematisiert.

Das detaillierte Programm, Termine und Anmeldeformulare finden Sie unter:
http://www.ejsa-bayern.de/kategorie/continuous-link

Bundestag beschliesst Absenkung der Fallzahlen in der Jugendhilfe

Vormundschafts- und Betreuungsrecht geändert:
 Der Bundestag hat die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich verankert, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (17/3617) haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/5512) zugestimmt, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.
Im Regelfall wird ein persönlicher Kontakt einmal monatlich als erforderlich angesehen. Abhängig vom Einzelfall sollen jedoch auch kürzere oder längere Besuchsabstände erforderlich sein können. Mangelnder persönlicher Kontakt soll künftig ausdrücklich als Grund für die Entlassung eines Betreuers benannt werden. Außerdem werden die
Fallzahlen in der Regel auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter begrenzt.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der SPD-Fraktion (17/2411), dem bei Enthaltung der Grünen nur noch Die Linke zustimme. Die SPD hatte unter anderem gefordert, die Fallzahl auf 40 Vormundschaften pro Mitarbeiter zu begrenzen.

Quelle:http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34132100_kw15_angenommen_abgelehnt/index.html

Jugendsozialarbeit an Schulen

Es ist ein Arbeitsfeld der Sozialarbeit, das mit öffentlichen Mitteln noch positiv gestaltet werden kann und auch muß. Die Landesarbeitsgemeinschaft für Schulsozialarbeit in Bayern ist seit kurzem ein Verein. Als Vertreterin vom DBSH Bayern bin ich bemüht aus der Sicht der Arbeitsrechtsfragen und Tarife hier ein Ansprechpartner zu sein. Der anschleißende Zeitungsartikel aus den Nürnbrger Nachrichten vom 22.06.2010 könnte ein Anlaß sein, sich innerhalb der Landesgruppe im Strukturbereich Jugenhilfe aus zu tauschen und das erst einmal elektronisch. (Annelies.Jungfer@dbsh-franken.de)
Aus diesem anschließenden Artikel könnte auch deutlich werden, dass im Bereich der Jugensozialarbeit die Positionierung der Tätigkeit klar zu errabeiten wären. Erst 2014 wird die Eingruppierungsordnung im TVöD z. B. abgeschlossen sein. Ist Schulsozialarbeit eine schwierige Tätigkeit?
Gez. Annelie se Jungfer
DBSH Bayern Arbeits- und Tariffragen

Nürnberger Nachrichten 22.06.2010 Die Schule muss beim Ausbau der Ganztagsschule auf Augenhöhe mit den Trägern der Jugendhilfe bleiben und ebenbürtig mit diesen kooperieren. Das fordert der Nürnberger Landtagsabgeordnete Hermann Imhof (CSU) in einem Grundsatzpapier zur Jugendhilfe und Ganztagsschule in Bayern Der ganze Artikel kann nachgelesen werden unter: NN Imhoffordert Kooperation zwischen Jugerndhilfe und Schulen vom 22.06.2010

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Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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