Archiv für die Kategorie „Sozialpolitik“

Positionspapier zu geschlechtergerechter Sprache

Der DBSH Bayern spricht sich weiterhin für inklusive, geschlechtergerechte Sprache aus. Reaktion auf die Ankündigung eines „Genderverbots“ durch den Ministerpräsidenten Bayerns, Markus Söder.

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat sich in seiner Regierungserklärung vom 05.12.2023 im bayerischen Landtag für ein Verbot von „Gendern“ in Schule und Verwaltung ausgesprochen: “Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.“ (Süddeutsche Zeitung)

Der Vorstand des DBSH Bayern wird sich in seiner Arbeit weiterhin an den bayerischen Grundsätzen der Freiheit und des von Dr. Markus Söder oft erwähnten „Leben und Leben lassen“ sowie an den Grundsätzen der Profession Soziale Arbeit orientieren. Diese folgt in ihrer internationalen Definition den „Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, der Menschenrechte, der gemeinsamen Verantwortung und der Achtung der Vielfalt“, welche die Grundlagen der Sozialen Arbeit bieten (IFSW/DBSH, 2014).

Wir wählen daher mit geschlechtergerechter Sprache eine inklusive Sprachform, die möglichst viele Menschen einbezieht und möglichst wenige Menschen ausschließt. Als Vorstand des DBSH Bayern sprechen wir uns für einen bewussten Umgang mit Sprache und eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des eigenen Sprechens aus. Ebenso sehen wir es als selbstverständlich an, Menschen in ihren Lebenswelten und Erfahrungen anzuerkennen und sich in der Ansprache an ihren Wünschen zu orientieren.

Als Vertreter*innen der Profession Sozialer Arbeit möchten wir hiermit unsere Bereitschaft kundtun, in allen weiteren Belangen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, um Demokratie im Land Bayern gemeinsam stärken zu können.

Als Angehörige der Wissenschaft und Profession Sozialer Arbeit orientieren wir unser Handeln außerdem an Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Forschung, die den positiven Effekt inklusiver Sprech- und Schreibweisen nachweisen und die Notwendigkeit einer inklusiven und gleichstellenden Politik darstellen: So führt die Abbildung mehr als eines Geschlechts beispielsweise bei Bewerbungsprozessen dazu, dass sich – anders als bei der Nutzung des generischen Maskulinums – Personen mehrerer Geschlechter bewerben (Vervecken/Dries 2015).

Aktuelle sozialpsychologische und soziologische Erkenntnisse, nicht zuletzt die Studie „Language influences public attitudes toward gender and LGBT equality” der amerikanischen Forscher*innen Margit Tavits und Efrén O. Pérez legen dar, dass die Nutzung geschlechtsneutraler Pronomen, beziehungsweise geschlechtergerechter Sprache, in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung einer positiveren Einstellung gegenüber Frauen und LGBTQIA*-Personen steht (Tavits/Perez 2019).

Gleichzeitig beschreibt die Studie “How are you?” des Bayerischen Jugendrings und des IDA Institut für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung, dass 93,3% der knapp 2.000 Befragten queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bayern queerfeindliche Diskriminierung in Form von Sexismus, Lookismus und anderen Kategorien erlebt haben. (Heiligers/Frohn et al. 2023).

Basierend auf diesen Erkenntnissen ist eine Sensibilisierung der Sprache und ein Ausbau von sozialen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für queere (junge) Menschen notwendig, da sie ihre Sicherheit, ihr Wohlbefinden und ihre Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft stärken. Die derzeitige Verschärfung von Kommunikation oder das Verbot bestimmter Bezeichnungen bewirkt allerdings das Gegenteil. Der DBSH Bayern fordert daher die bayerische Landesregierung auf, sich ihrer Verantwortung für die gesamte bayerische Bevölkerung bewusst zu werden und entsprechende Maßnahmen zu treffen – beispielsweise in der Weiterverfolgung des Queeren Aktionsplans Bayern (STMAS Bayern 2023).

Literatur:

Balbierer, T. (2023): Söder träumt von Weltraumbahnhof und Genderverbot, in: Süddeutsche Zeitung (05.12.2023), https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-regierungserklaerung-soeder-genderverbot-afd-weltraumbahnhof-kuenstliche-intelligenz-1.6314292 (Zugriff am 10.12.2023)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (2023): Scharf: “Aktionsplan QUEER startet: Für Teilhabe und Partizipation, für Toleranz und Zusammenhalt – Sozialministerin startet Aktionsplan QUEER”, https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2306-163.php, (Zugriff am 17.12.2023)

Heiligers, N., Frohn, D., Timmermanns, S., Merz, S., Moschner, T. (2023): „How are you?“ Die Lebenssituation von LSBTIQA Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bayern. Bayerischer Jugendring (Hrsg.), https://www.bjr.de/spotlight/queere-jugendarbeit/hay-studie (Zugriff am 10.12.2023)

International Federation of Social Workers (IFSW) / Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V.(2016): Internationale Definition Sozialer Arbeit, Deutsche Fassung, https://www.dbsh.de/profession/definition-der-sozialen-arbeit/deutsche-fassung.html (Zugriff am 10.12.2023)

Tavits, M., Perez, E. O. (2019): Language influences mass opinion toward gender and LGBTQ equality, https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1908156116 (Zugriff am 10.12.2023)

Vervecken, D., Hannover, B. (2015): Yes I can! Effects of gender fair job descriptions on children’s perceptions of job status, job difficulty, and vocational self-efficacy, in: Social Psychology 46 (2015), S. 76 – 92, https://econtent.hogrefe.com/doi/10.1027/1864-9335/a000229 (Zugriff am 10.12.2023)

Eine PDF-Version dieses Positionspapiers finden Sie hier: http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/12/Positionspapier-DBSH-Bayern-Gendergerechte-Sprache.pdf

Stellungnahme veröffentlicht: „Kann Soziale Arbeit jede:r?“ – De-Konstruktion des Fachkräftemangels

PROFESSIONS- UND GEWERKSCHAFTSPOLITISCHE STELLUNGNAHME ZU DEN ANGEKÜNDIGTEN
ODER BEREITS UMGESETZTEN ENTWICKLUNGEN, DEM AKTUELLEN FACHKRÄFTEMANGEL IN DER
SOZIALEN ARBEIT MIT EINER ÖFFNUNG DES SOZIALDIENSTES FÜR FACHFREMDE
QUEREINSTEIGER:INNEN ZU BEGEGNEN.

Eine gemeinsame Stellungnahme von Kolleg:innen der: ver.di Fachgruppe Erziehung, Bildung und
Soziale Arbeit (EBSA) Bezirk München & Region, ver.di Betriebsgruppe Sozialreferat München, dem
ver.di Fachbereich C München (Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft),
der GEW München – Fachgruppe sozialpädagogische Berufe und vom
Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit, Landesverband Bayern.

Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern 2011 – 2021

Pünktlich zur Consozial in Nürnberg wurden alle Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern, die zwischen 2011 und 2021 erstellt bzw. unterstützt worden sind, in einer gedruckten Sammlung zusammengefasst. Eine digitale Version liegt nun zum Download vor:

http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/11/Stellungnahmen-Positionen-Unterzeichnungen-2011-2021-4.pdf

Stellungnahme Dualer Studiengang LHM

Der DBSH Bayern lehnt die Neueinrichtung eines dualen Studienganges „Soziale Arbeit“ durch die Landeshauptstadt München ab.

Die vollständige Stellungnahme finden sie hier:  Stellungnahme_Dualer_Studiengang_LHM

(Beitrag erstellt: JF)

Fachtagung: Soziale Arbeit – (K) Ein Ort der Menschenrechte

Soziale Arbeit – (K) Ein Ort der Menschenrechte.
Im Spiegel von Migration und Flucht – Historische Erfahrung, transnationale Perspektiven

Fachtagung, 10. – 12. Mai 2017 (KSFH, Akademie für politische Bildung Tutzing, DBSH),

in Tutzing und Benediktbeuern

Thema der Tagung ist ein professionskritischer Blick auf Rolle und Selbstverständnis der Sozialen Arbeit im Umgang mit Flucht und Migration. Aus zeithistorischer Perspektive spiegelt sich in Konzepten und Praxis der Soziale Arbeit gegenüber Migranten/innen und Geflüchtete die jeweiligen herrschenden gesellschaftspolitischen Strategien gegenüber „Fremden“ und dem Leid „der Anderen“. Aufschlussreich für aktuelle Positionen ist die Frage, ob bzw. in welcher Weise sich diese Stereotypen und Praktiken seit dem Zweiten Weltkrieg verändert haben.

Programm-Überblick:

Mittwoch, 10. 5. 2017:

19.00 Uhr Lebenswege von Migrantinnen

Donnerstag, 11. 5. 2017:

9.00 Uhr Flucht / Migration im Spiegel der Sozialen Arbeit – Traditionen und Akteure

14.00 – 15.30 Uhr Wie man zum „Ausländer“ wird – im Gespräch mit Geflüchteten, Migrantinnen

16.00 – 18.00 Uhr Workshops: u.a. THE RAGE TO LIVE – Zurück ins Leben, UNHCR im Dilemma von Anspruch und Wirklichkeit, Gesundheitsfürsorge als Intrument der Kolonialisierung, Von der DP-Betreuung zur Sozialberatung für Ausländer

Freitag, 12. 5. 2017:

9.00 Uhr Menschenrechtsdiskurs, Soziale Arbeit und Öffentlichkeit – Einblick in Projekte und

12.00 Uhr – 13.00 Uhr Abschlusspodium: Das Bayerische Integrationsgesetz – ein Ausgrenzungsgesetz? Auswirkungen auf die Soziale Arbeit mit Gabriele Stark-Angermeier, DBSH Bundesvorsitzende und MdL des Bayerischen Landtags – angefragt.

Programmflyer zum Download

Anmeldung Fachtagung

Ulrike Faust, DBSH Landesverband Bayern – LAG Christliche Sozialarbeit

[email protected]

Bayerisches Integrationgesetz gibt Anlass zur Kritik

Kritik am bayerischen sog. „Integrations-„gesetz

Der DBSH Landesverband Bayern kritisiert das bayerische Integrationgesetz aus berufsethischer Sicht. Nach Auffassung des DBSH verstößt es gegen geltendes Recht insbesondere gegen Menschenrechte.

Der vollständige Text der Kritik kann heruntergeladen werden: pdf herunterladen (316 kB)

Das Thema wird auch beim 4. Berufskongress Soziale Arbeit vom 8.9. bis 10.9.2016 in Berlin behandelt.

Hintergrundinfos

Der Entwurf des bayerischen Integrationsgesetzes steht online:
Entwurf des bayer. Integrationsgesetzes

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch der DBSH Bayern beigetreten ist, findest du hier:
www.integrationsgesetz.bayern

Berufsethik des DBSH:
https://www.dbsh.de/beruf/berufsethik/berufsethik-des-dbsh.html

Menschenrechtsarbeit der Friedrich Ebert Stiftung:
http://www.fes.de/handbuchmenschenrechte

Kommmentare erwünscht

(Beitrag erstellt: VE)

Der/Das Fremde: Studientagung in Regenstauf

Der/Das Fremde.
Möglichkeiten und Chancen zum persönlichen Wachsen und Überwinden von Ängsten
28. – 30. Oktober 2016
in Kooperation mit dem
Bildungshaus Schloss Spindlhof, Regenstauf

Flyer Studientagung Regenstauf

Flüchtlinge, Asylsuchende in Deutschland“ und Herausforderungen.
Wir gehen der Frage nach, welchen Beitrag jeder einzelne persönlich und als Professionelle_r in der Sozialarbeit sowie Mitglied im Berufsverband leisten können oder sogar müssen, um unsere ethischen Grundsätze in praktisches Handeln umsetzen.

Es gilt Partei zu ergreifen und Anwalt zu sein für diese in vielerlei Hinsicht Armen und an den Rändern Stehenden. Natürlich sind wir auch nur Menschen und kennen ebenso Angst vor dem/den Fremden, das uns in den Flüchtlingen begegnet.

Wir müssen aber nicht dabei stehen bleiben!

Die Begegnung mit den Flüchtlingen kann einem diese Angst nehmen. Sie hat immer die Chance der Veränderung von Einstellungen und damit die Möglichkeit des persönlichen Wachsens.

Flyer Studientagung Regenstauf

Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes

Der DBSH Landesverband Bayern nimmt Stellung zum Entwurf des Ministerrates für ein Bayerisches Integrationsgesetz.

„Der DBSH Landesverband Bayern begrüßt die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung, Regelungen für eine Integration von Flüchtlingen zu schaffen. Allerdings zeigt der vorliegende Entwurf doch deutliche Mängel auf.

Exemplarisch verweisen wir auf

  • den Begriff der deutschen Leitkultur, der schon vor Jahren nach eingehender Diskussion nicht weiter konkretisiert werden konnte. Es existiert, über die im Entwurf aufgeführte verfassungsgemäße Ordnung, kein gesellschaftlicher Konsens, wie eine derartige Leitkultur konkret aussieht. Zusätzlich wird noch eine bayerische Leitkultur eingeführt („Ganz Bayern ist geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen“), die ebenfalls abstrakt bleibt. Hinzuweisen ist hier im Besonderen auf die Einflüsse der globalisierten Wirtschaft auf das kulturelle Leben in Bayern, die in keiner Weise reflektiert werden.
  • den Art. 4, in dem mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird , z.B. „selbst zu vertretende Gründe“, die nicht sanktioniert werden können. Die geforderte Erstattung von Förderkosten dürfte erhebliche Verschuldung der Betroffenen nach sich ziehen.
  • den Art. 11 des Gesetzentwurfes „Ausgewogene räumliche Verteilung in Bayern“. Dieser Abschnitt gewährt Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte wie das den Deutschen in Art. 11 GG zugesicherte Recht der Freizügigkeit. Er stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Menschen dar, der nicht hinnehmbar ist.

Fazit:

Der Grundgedanke der Integration von Flüchtlingen ist zu begrüßen. Die erforderlichen Mittel sind den Institutionen und Verbänden und der Sozialen Arbeit zur Verfügung zu stellen, damit Integrationsschritte gelingend begleitet werden können.
Bedenklich sind die unbestimmten Rechtsbegriffe, die eine mangelnde Integrationswilligkeit unterstellen und mit Sanktionen drohen. Ebenso bleibt der Begriff der Leitkultur abstrakt und dient damit nicht als hilfreiches Instrument zur Integration in eine auch in Bayern mittlerweile vielfältig kulturelle Gesellschaft.
Massive Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von anerkannten Flüchtlingen müssen vermieden werden.“

(Ende der Stellungnahme)

Stellungnahme als pdf herunterladen (119 kB)

Kommmentare erwünscht

(Beitrag erstellt: VE)

Einigung im SuE durch Urabstimmung

Die Tarifparteien haben sich in den Nachverhandlungen nun geeinigt. Details der Ergebnisse können Sie sich hier herunterladen (pdf, 201 kB).

Allerdings musste auch diese Einigung durch eine Urabstimmung bestätigt werden. Diese fand organisiert durch den dbb Ende Oktober 2015 statt. 64,04 Prozent der Mitglieder in den beteiligten dbb Fachgewerkschaften stimmten für die Annahme des Tarifkompromisses.
Den Wortlaut des Einigungspapiers sowie nähere Informationen finden Sie unter http://www.dbb.de/sozial-und-erziehungsdienst.

(Beitrag erstellt: VE)

 

Verhandlungen scheiterten erneut – Wir bleiben dran

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind am 13. August 2015 in Offenbach erneut gescheitert. „Leider konnten wir immer noch keinen Fortschritt erzielen“, sagte dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Die Arbeitgeber zeigten sich in der Verhandlung zu keinerlei Verbesserungen über den Schlichterspruch hinaus bereit, obwohl die Beschäftigten in der vergangenen Woche in einer Mitgliederbefragung der beteiligten Gewerkschaften
die Einigungsempfehlung der Schlichter vom 23. Juni 2015 bereits deutlich abgelehnt haben.

im Flugblatt weiterlesen (pdf, 552 kB)

(Beitrag erstellt: VE)

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: [email protected]

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
[email protected]

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
[email protected]

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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