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Impfen – Priorisierung: DBSH-Anfrage ans Staatsministerium

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege
Priorisierung

Der DBSH Bayern hat Kontakt zum Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgenommen. Demnach ist: „der rechtliche Rahmen für die bundesweite Priorisierung die Coronavirus – Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID – 19 – Impfung beruht. Zunächst kann die Impfung nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer CO- VID – 19 – Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Die CoronaImpfV legt die Reihenfolge für die Impfungen fest: Personen mit höchster Priorität, Personen mit hoher Priorität, Personen mit erhöhter Priorität, alle übrigen Anspruchsberechtigten. Die Einteilung von Personen in die Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV erfolgen anhand der persönlichen Merkmal der Impflinge: Alter, Tätigkeitsstätte, besondere Kontaktsituationen oder konkrete Lebensumstände. Die Einordnung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ist daher aufgrund der vielfältigen und differenzierten Tätigkeiten ohne konkreten Bezug oder die Benennung der Tätigkeitsstätten nicht möglich. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können sich in allen Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV widerfinden oder auch unter keinen der eng definierten Priorisierungstatbestände zu fassen sein. So haben beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind, Anspruch auf Schutzimpfungen mit höchster Priorität (erste Priorisierungsgruppe) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV . Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hingegen, die in Frauenhäusern tätig sind, haben Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV. Tätig sein bedeutet dabei jeweils mehrmals wöchentlich und wiederholt eine Leistung in der genannten Einrichtung zu erbringen. Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können daher unter Angabe ihrer persönlichen Daten und ihrer jeweils zutreffenden Arbeits – und Lebensumstände über das Onlineportal www.impfzentren.bayern einen ihrer individuellen Priorisierung entsprechenden Impftermin erhalten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung gegenüber den Leistungserbringern der Schutzimpfung vorzulegen gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV.?“ (Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums). Der DBSH Bayern hat das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass Sozialarbeiter*innen zum Beispiel aus der stationären Jugendhilfe oder dem Kinderschutz bislang in der Priorisierungsstufe 3 eingeordnet sind und hier weiterer Anpassungsbedarf besteht!

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege

– 3 – Ich hoffe, mit diesen Antworten mehr Klarhe it zur Impfpriorisierung der So- zialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu schaffen und danke Ihnen für Ihren Einsatz für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Freistaat Bayern.

Sozial Extra Nr. 3/2020

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Stellungnahme zur Situation von Studierenden und Beschäftigten in der Lehre Sozialer Arbeit

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Stellungnahme

Der Landesverband Bayern des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) unterstützt und befürwortet die Forderung nach einem „Flexisemester“ für Studierende und Beschäftigte in der Lehre Sozialer Arbeit. Aus diesem Grund unterstützen wir die Initiative „#nichtsemester“.[1]

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht – dies beinhaltet auch die Qualität und Rahmenbedingungen der Lehre und des Lernens. Eine Qualität die unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie nicht gehalten werden kann.

Soziale Arbeit ist in Praxis und Ausbildung eine Menschenrechtsprofession[2], ein Anspruch und Mandat, dem die kurzfristig organisierte digitale Lehre nicht gerecht werden kann. Gerade in Krisen ist die Scharnierfunktion unserer systemrelevanten Profession für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar. Alte Menschen, geflüchtete Menschen, Kinder und Jugendliche aber auch Frauen und wohnungslose Menschen leiden im Besonderen unter der Pandemie[3] – sie zählen auf die Professionalität der Sozialarbeiter*innen und der Lehrenden, die diese Kompetenzen für die Praxis vermitteln.

Nach unseren „Globalen Standards für die Lehre Sozialer Arbeit“ ist die Qualität und Ausgestaltung unserer akademischen Ausbildung absolut relevant für die nachfolgende Arbeit in der Praxis:

„Ensuring high quality of the educational programme whatever the mode of delivery. In the case of distance, mixed-mode, decentralised and/or internet-based teaching, mechanisms for locally-based instruction and supervision should be put in place, especially with regard to the fieldwork component of the programme.“[4]

Um die Qualität der Lehre nachhaltig zu sichern und Student*innen sowie Beschäftigte in der Lehre zu unterstützen, plädieren wir für ein „Flexisemester“. Flexibilität und das damit verbundene zur Verfügung stellen von Ressourcen ermächtigt – trotz der diversen vorliegenden Schwierigkeiten – Alle gleichermaßen. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Student*innen und Beschäftigte in der Lehre individuell für sich entscheiden können und einen passenden Weg durch die Pandemiezeit finden können.
Beispiele für Probleme sind u.a. Kurzarbeit, schwebende Kündigungen, Care-Arbeit zuhause, kein Zugang zu Bibliotheken bis hin zu einem notwendigen erhöhtem Engagement in der professionellen Praxis. Dies verhindert, dass nicht im üblichen Sinne gelernt und gelehrt werden kann.

Zu den Kernkompetenzen (vgl. DBSH 2015)[5] des Studiums Sozialer Arbeit zählt u.a. die Entwicklung eines kritischen Wissens über das Funktionieren mnschlicher Beziehungen. Hochkomplexe gesellschaftliche Mechanismen wie Intersektionalität, Geschlechtergerechtigkeit, Rassismus, Diskriminierung und biopsychosoziale Zusammenhänge[6] lassen sich nicht bzw. nur eingeschränkt online erlernen. Ebenfalls ist das Erlernen von Schlüsselkompetenzen[7] – wie beispielsweise einschlägige Methodenkompetenz – digital nicht möglich. Diese Kompetenzen müssen für Studierende erfahrbar sein und von den Lehrenden im unmittelbaren Kontakt vermittelt werden.

Bildung ist Ländersache. Der DBSH, Landesverband Bayern, appelliert in aller Deutlichkeit an den bayrischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, und an die Verantwortlichen der Hochschulbildung, sich – im Rahmen der COVID-19-Pandemie 2020 – für eine maximale Flexibilisierung der Lehre und des Lernens einzusetzen und negative Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.


[1]Initative „Nichtsemester“, https://www.nichtsemester.de/cbxpetition/offener-brief/

[2]United Nations (1992): Human Rights. Teaching and Learning about Human Rights. A Manual for Schools of Social Work and the Social Work Profession, A publication of the U.N. Centre for Human Rights in cooperation with the International Federation of Social Workers and the International Association of Schools of Social Work, New York

[3]Struktureller Rassismus in Zeiten der Pandemie | Alice Magazin. (2020). Retrieved April 8, 2020, from https://alice.ash-berlin.eu/seitenwechsel/news/struktureller-rassismus-in-zeiten-der-pandemie/

[4]IASSW: Global standards for the education and training of the social work profession; 2004 https://www.iassw-aiets.org/wp-content/uploads/2018/08/Global-standards-for-the-education-and-training-of-the-social-work-profession.pdf

[5]DBSH Berufsethik. (2015). https://www.dbsh.de/profession/berufsethik.html

[6]Vgl. IASSW 2004

[7] Grundlagen für die Arbeit des DBSH e.V. (2009). https://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/grundlagenheft_-PDF-klein_01.pdf

Pressemitteilung: Soziale Arbeit in der Corona-Krise

Bild von fernando zhiminaicela auf Pixabay

#systemrelevant: Soziale Arbeit in der Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt die Gesellschaft in unerwarteter Weise vor große Herausforderungen. Bei den bisher in der Öffentlichkeit als systemrelevant diskutierten Berufen wird Soziale Arbeit mit ihren einschlägigen Arbeitsfeldern jedoch meist übersehen.

Wir, die bayerische Landesvertretung des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)[1], erwarten zum einen besonderen Schutz für marginalisierte Personengruppen in unserer Gesellschaft und erkennen zum anderen die außergewöhnliche Belastung und Leistung der Sozialarbeiter*innen in den Einrichtungen Sozialer Arbeit an und fordern, diese zu unterstützen.

Sozialarbeiter*innen stehen, ebenso wie derzeit auch andere systemrelevante Berufsgruppen wie  zum Beispiel pflegerisches und medizinisches Personal, in besonderer Weise in der Verantwortung, benachteiligte und bedürftige Menschen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Sie erfüllen somit eine unverzichtbare gesellschaftliche Funktion, die gerade in Zeiten, in der Solidarität den gesellschaftlichen Zusammenhalt garantiert, unverzichtbar ist. Benachteiligte Personengruppen, wie Wohnungslose, Kinder, Jugendliche und geflüchtete Menschen sind oftmals in vielfacher Weise von der Krise betroffen. So sind sie prekär untergebracht[2], ihre Einrichtungen geschlossen bzw. ihre Unterstützungssysteme brechen weg. Sie haben keine psychischen, physischen oder sozialen Ressourcen zur Bewältigung der Herausforderungen und sind gegebenenfalls häuslicher Gewalt schutzlos ausgeliefert[3].

Sozialarbeiter*innen, die beispielsweise in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, in Einrichtungen für behinderte Menschen, in der Versorgung wohnungsloser Menschen oder auch für Geflüchtete arbeiten, sind im engen Kontakt mit den Menschen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, ohne dass beispielsweise ausreichend Schutzkleidung vorhanden ist oder Pläne vorliegen, wie eine Quarantänesituation bewältigt werden kann. Sozialarbeiter*innen, die häufig in unterbesetzten Personalsituationen agieren, unterstützen dennoch auf vielfältige Art und Weise Menschen in Krisensituationen. Beispielhaft können hier psychische Krisen oder häusliche Gewalt genannt werden.

Verantwortliche in Gesellschaft und Politik sind demnach gefordert, den Institutionen der Sozialen Arbeit grundsätzlich die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die es braucht, um u.a. Notfallpläne aber auch Schutzkonzepte entwickeln zu können. Nur so kann in der derzeitigen Lage maximale Handlungsfähigkeit gewährleistet werden und ausreichender Schutz von Angestellten und Klient*innen sichergestellt werden. Zugleich muss den Menschen bei besonderen Problemlagen und insbesondere bei Krisen Zugang zu Hilfe, Beratung und Betreuung ermöglicht werden. Menschen sind in der aktuellen Krisensituation vielfach auf sich alleine gestellt. Soziale Arbeit nimmt hier eine Schlüsselposition ein, um gerade  diese Menschen bei der Bewältigung der derzeitigen Situation zu unterstützen, denn eine strukturierende soziale Infrastruktur ist nicht mehr in ihrer bisherigen Präsenz vorhanden.


Soziale Arbeit kann angesichts der Infektionsrisiken nicht immer uneingeschränkt, wie bislang geleistet werden. Gleichwohl ist trotz der intensivierten Nutzung digitaler Kommunikation ein persönlicher Kontakt mit den Klient*innen nötig und wichtig. Daher muss zum Beispiel ein adäquater und kontinuierlicher Kinder- und Jugendschutz gewährleistet bleiben, ohne dass die Mindeststandards herabgesetzt werden müssen.
Wir fordern somit – in der momentanen Krisenzeit mehr denn je – neben der Unterstützung der bedürftigen Menschen, grundsätzlich sorgfältig ausgestaltete Rahmenbedingungen für Fachkräfte, gesellschaftliche Anerkennung unserer systemrelevanten Profession sowie auch über die Krise hinaus, die Sicherstellung finanzieller Ressourcen auch außerhalb der staatlichen Wohlfahrtspflege für Kleinstbetriebe und soziale Projekte, um dem Prinzip der Sozialstaatlichkeit gerecht werden zu können.  

Ansprechpersonen:

DBSH Landesvorstand Bayern

1. Vorsitzender: Detlef Rüsch (Dipl.Soz.Päd, syst. Familientherapeut, Supervisior)

2. Vorsitzende: Helene Bartels (Dipl.Soz.Päd, Master of Social Work)

vorsitz@dbsh-bayern.de


[1]      Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) https://www.dbsh.de Abruf 09.04.2020

[2]      Positionspapier Soziale Arbeit mit Geflüchteten. (2019). https://www.fluechtlingssozialarbeit.de/Positionspapier_Soziale_Arbeit_mit_Gefl%C3%BCchteten.pdf Abruf 09.04.2020

[3]      Bundesregierung, Ausnahmesituation für Familien. (2020). https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausnahmesituation-fuer-familien-1734472; Abgerufen 09.04.2020

Arbeitsrechtliche Hinweise in Zeiten von Corona

Liebe Mitglieder,

die derzeitige Lage stellt eine große Herausforderung dar und verunsichert viele Menschen. Der DBSH und der Bayrische Bematenbund haben auf ihren Homepages entsprechend, auch arbeitsrechtliche Hinweise zur Verfügung gestellt, auf die wir unsere Mitglieder gerne verweisen.

https://www.dbsh.de/der-dbsh/dbsh-mitteilungen/detail/dbsh-vorsitz-ruft-zur-solidaritaet-in-zeiten-der-coronavirus-pandemie-auf.

https://www.dbsh.de/der-dbsh/sonderseite-corona-pandemie.

https://www.bbb-bayern.de/corona-virus-was-beschaeftigte-des-freistaates-bayern-wissen-muessen/

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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