Pressemitteilung: Soziale Arbeit in der Corona-Krise

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#systemrelevant: Soziale Arbeit in der Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt die Gesellschaft in unerwarteter Weise vor große Herausforderungen. Bei den bisher in der Öffentlichkeit als systemrelevant diskutierten Berufen wird Soziale Arbeit mit ihren einschlägigen Arbeitsfeldern jedoch meist übersehen.

Wir, die bayerische Landesvertretung des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)[1], erwarten zum einen besonderen Schutz für marginalisierte Personengruppen in unserer Gesellschaft und erkennen zum anderen die außergewöhnliche Belastung und Leistung der Sozialarbeiter*innen in den Einrichtungen Sozialer Arbeit an und fordern, diese zu unterstützen.

Sozialarbeiter*innen stehen, ebenso wie derzeit auch andere systemrelevante Berufsgruppen wie  zum Beispiel pflegerisches und medizinisches Personal, in besonderer Weise in der Verantwortung, benachteiligte und bedürftige Menschen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Sie erfüllen somit eine unverzichtbare gesellschaftliche Funktion, die gerade in Zeiten, in der Solidarität den gesellschaftlichen Zusammenhalt garantiert, unverzichtbar ist. Benachteiligte Personengruppen, wie Wohnungslose, Kinder, Jugendliche und geflüchtete Menschen sind oftmals in vielfacher Weise von der Krise betroffen. So sind sie prekär untergebracht[2], ihre Einrichtungen geschlossen bzw. ihre Unterstützungssysteme brechen weg. Sie haben keine psychischen, physischen oder sozialen Ressourcen zur Bewältigung der Herausforderungen und sind gegebenenfalls häuslicher Gewalt schutzlos ausgeliefert[3].

Sozialarbeiter*innen, die beispielsweise in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, in Einrichtungen für behinderte Menschen, in der Versorgung wohnungsloser Menschen oder auch für Geflüchtete arbeiten, sind im engen Kontakt mit den Menschen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, ohne dass beispielsweise ausreichend Schutzkleidung vorhanden ist oder Pläne vorliegen, wie eine Quarantänesituation bewältigt werden kann. Sozialarbeiter*innen, die häufig in unterbesetzten Personalsituationen agieren, unterstützen dennoch auf vielfältige Art und Weise Menschen in Krisensituationen. Beispielhaft können hier psychische Krisen oder häusliche Gewalt genannt werden.

Verantwortliche in Gesellschaft und Politik sind demnach gefordert, den Institutionen der Sozialen Arbeit grundsätzlich die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die es braucht, um u.a. Notfallpläne aber auch Schutzkonzepte entwickeln zu können. Nur so kann in der derzeitigen Lage maximale Handlungsfähigkeit gewährleistet werden und ausreichender Schutz von Angestellten und Klient*innen sichergestellt werden. Zugleich muss den Menschen bei besonderen Problemlagen und insbesondere bei Krisen Zugang zu Hilfe, Beratung und Betreuung ermöglicht werden. Menschen sind in der aktuellen Krisensituation vielfach auf sich alleine gestellt. Soziale Arbeit nimmt hier eine Schlüsselposition ein, um gerade  diese Menschen bei der Bewältigung der derzeitigen Situation zu unterstützen, denn eine strukturierende soziale Infrastruktur ist nicht mehr in ihrer bisherigen Präsenz vorhanden.


Soziale Arbeit kann angesichts der Infektionsrisiken nicht immer uneingeschränkt, wie bislang geleistet werden. Gleichwohl ist trotz der intensivierten Nutzung digitaler Kommunikation ein persönlicher Kontakt mit den Klient*innen nötig und wichtig. Daher muss zum Beispiel ein adäquater und kontinuierlicher Kinder- und Jugendschutz gewährleistet bleiben, ohne dass die Mindeststandards herabgesetzt werden müssen.
Wir fordern somit – in der momentanen Krisenzeit mehr denn je – neben der Unterstützung der bedürftigen Menschen, grundsätzlich sorgfältig ausgestaltete Rahmenbedingungen für Fachkräfte, gesellschaftliche Anerkennung unserer systemrelevanten Profession sowie auch über die Krise hinaus, die Sicherstellung finanzieller Ressourcen auch außerhalb der staatlichen Wohlfahrtspflege für Kleinstbetriebe und soziale Projekte, um dem Prinzip der Sozialstaatlichkeit gerecht werden zu können.  

Ansprechpersonen:

DBSH Landesvorstand Bayern

1. Vorsitzender: Detlef Rüsch (Dipl.Soz.Päd, syst. Familientherapeut, Supervisior)

2. Vorsitzende: Helene Bartels (Dipl.Soz.Päd, Master of Social Work)

[email protected]


[1]      Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) https://www.dbsh.de Abruf 09.04.2020

[2]      Positionspapier Soziale Arbeit mit Geflüchteten. (2019). https://www.fluechtlingssozialarbeit.de/Positionspapier_Soziale_Arbeit_mit_Gefl%C3%BCchteten.pdf Abruf 09.04.2020

[3]      Bundesregierung, Ausnahmesituation für Familien. (2020). https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausnahmesituation-fuer-familien-1734472; Abgerufen 09.04.2020

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85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
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1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
[email protected]

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
[email protected]

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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