Stellungnahme zur Situation von Studierenden und Beschäftigten in der Lehre Sozialer Arbeit

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Stellungnahme

Der Landesverband Bayern des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) unterstützt und befürwortet die Forderung nach einem „Flexisemester“ für Studierende und Beschäftigte in der Lehre Sozialer Arbeit. Aus diesem Grund unterstützen wir die Initiative „#nichtsemester“.[1]

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht – dies beinhaltet auch die Qualität und Rahmenbedingungen der Lehre und des Lernens. Eine Qualität die unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie nicht gehalten werden kann.

Soziale Arbeit ist in Praxis und Ausbildung eine Menschenrechtsprofession[2], ein Anspruch und Mandat, dem die kurzfristig organisierte digitale Lehre nicht gerecht werden kann. Gerade in Krisen ist die Scharnierfunktion unserer systemrelevanten Profession für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar. Alte Menschen, geflüchtete Menschen, Kinder und Jugendliche aber auch Frauen und wohnungslose Menschen leiden im Besonderen unter der Pandemie[3] – sie zählen auf die Professionalität der Sozialarbeiter*innen und der Lehrenden, die diese Kompetenzen für die Praxis vermitteln.

Nach unseren „Globalen Standards für die Lehre Sozialer Arbeit“ ist die Qualität und Ausgestaltung unserer akademischen Ausbildung absolut relevant für die nachfolgende Arbeit in der Praxis:

„Ensuring high quality of the educational programme whatever the mode of delivery. In the case of distance, mixed-mode, decentralised and/or internet-based teaching, mechanisms for locally-based instruction and supervision should be put in place, especially with regard to the fieldwork component of the programme.“[4]

Um die Qualität der Lehre nachhaltig zu sichern und Student*innen sowie Beschäftigte in der Lehre zu unterstützen, plädieren wir für ein „Flexisemester“. Flexibilität und das damit verbundene zur Verfügung stellen von Ressourcen ermächtigt – trotz der diversen vorliegenden Schwierigkeiten – Alle gleichermaßen. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Student*innen und Beschäftigte in der Lehre individuell für sich entscheiden können und einen passenden Weg durch die Pandemiezeit finden können.
Beispiele für Probleme sind u.a. Kurzarbeit, schwebende Kündigungen, Care-Arbeit zuhause, kein Zugang zu Bibliotheken bis hin zu einem notwendigen erhöhtem Engagement in der professionellen Praxis. Dies verhindert, dass nicht im üblichen Sinne gelernt und gelehrt werden kann.

Zu den Kernkompetenzen (vgl. DBSH 2015)[5] des Studiums Sozialer Arbeit zählt u.a. die Entwicklung eines kritischen Wissens über das Funktionieren mnschlicher Beziehungen. Hochkomplexe gesellschaftliche Mechanismen wie Intersektionalität, Geschlechtergerechtigkeit, Rassismus, Diskriminierung und biopsychosoziale Zusammenhänge[6] lassen sich nicht bzw. nur eingeschränkt online erlernen. Ebenfalls ist das Erlernen von Schlüsselkompetenzen[7] – wie beispielsweise einschlägige Methodenkompetenz – digital nicht möglich. Diese Kompetenzen müssen für Studierende erfahrbar sein und von den Lehrenden im unmittelbaren Kontakt vermittelt werden.

Bildung ist Ländersache. Der DBSH, Landesverband Bayern, appelliert in aller Deutlichkeit an den bayrischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, und an die Verantwortlichen der Hochschulbildung, sich – im Rahmen der COVID-19-Pandemie 2020 – für eine maximale Flexibilisierung der Lehre und des Lernens einzusetzen und negative Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.


[1]Initative „Nichtsemester“, https://www.nichtsemester.de/cbxpetition/offener-brief/

[2]United Nations (1992): Human Rights. Teaching and Learning about Human Rights. A Manual for Schools of Social Work and the Social Work Profession, A publication of the U.N. Centre for Human Rights in cooperation with the International Federation of Social Workers and the International Association of Schools of Social Work, New York

[3]Struktureller Rassismus in Zeiten der Pandemie | Alice Magazin. (2020). Retrieved April 8, 2020, from https://alice.ash-berlin.eu/seitenwechsel/news/struktureller-rassismus-in-zeiten-der-pandemie/

[4]IASSW: Global standards for the education and training of the social work profession; 2004 https://www.iassw-aiets.org/wp-content/uploads/2018/08/Global-standards-for-the-education-and-training-of-the-social-work-profession.pdf

[5]DBSH Berufsethik. (2015). https://www.dbsh.de/profession/berufsethik.html

[6]Vgl. IASSW 2004

[7] Grundlagen für die Arbeit des DBSH e.V. (2009). https://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/grundlagenheft_-PDF-klein_01.pdf

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[email protected]

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1. Vorsitzender Harald Willkomm,

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Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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