Zugang der Asylsozialberatung zu Unterkünften für Geflüchtete
Auch der DBSH Landesverband Bayern beteiligt sich am offenen Brief des Bayerischen Flüchtlingsrat und des Münchner Flüchtlingsrat an die Bayerische Staatsregierung. Es ist wichtig, das auch in Zeiten von Corona die Asylsozialberatung Zutritt zu staatlichen Unterkünften bekommt.
Den vollständigen Brief finden Sie hier: