Archiv für die Kategorie „Sozialstaat“

Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern 2011 – 2021

Pünktlich zur Consozial in Nürnberg wurden alle Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern, die zwischen 2011 und 2021 erstellt bzw. unterstützt worden sind, in einer gedruckten Sammlung zusammengefasst. Eine digitale Version liegt nun zum Download vor:

http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/11/Stellungnahmen-Positionen-Unterzeichnungen-2011-2021-4.pdf

Bayerisches Integrationgesetz gibt Anlass zur Kritik

Kritik am bayerischen sog. „Integrations-„gesetz

Der DBSH Landesverband Bayern kritisiert das bayerische Integrationgesetz aus berufsethischer Sicht. Nach Auffassung des DBSH verstößt es gegen geltendes Recht insbesondere gegen Menschenrechte.

Der vollständige Text der Kritik kann heruntergeladen werden: pdf herunterladen (316 kB)

Das Thema wird auch beim 4. Berufskongress Soziale Arbeit vom 8.9. bis 10.9.2016 in Berlin behandelt.

Hintergrundinfos

Der Entwurf des bayerischen Integrationsgesetzes steht online:
Entwurf des bayer. Integrationsgesetzes

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch der DBSH Bayern beigetreten ist, findest du hier:
www.integrationsgesetz.bayern

Berufsethik des DBSH:
https://www.dbsh.de/beruf/berufsethik/berufsethik-des-dbsh.html

Menschenrechtsarbeit der Friedrich Ebert Stiftung:
http://www.fes.de/handbuchmenschenrechte

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(Beitrag erstellt: VE)

Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes

Der DBSH Landesverband Bayern nimmt Stellung zum Entwurf des Ministerrates für ein Bayerisches Integrationsgesetz.

„Der DBSH Landesverband Bayern begrüßt die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung, Regelungen für eine Integration von Flüchtlingen zu schaffen. Allerdings zeigt der vorliegende Entwurf doch deutliche Mängel auf.

Exemplarisch verweisen wir auf

  • den Begriff der deutschen Leitkultur, der schon vor Jahren nach eingehender Diskussion nicht weiter konkretisiert werden konnte. Es existiert, über die im Entwurf aufgeführte verfassungsgemäße Ordnung, kein gesellschaftlicher Konsens, wie eine derartige Leitkultur konkret aussieht. Zusätzlich wird noch eine bayerische Leitkultur eingeführt („Ganz Bayern ist geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen“), die ebenfalls abstrakt bleibt. Hinzuweisen ist hier im Besonderen auf die Einflüsse der globalisierten Wirtschaft auf das kulturelle Leben in Bayern, die in keiner Weise reflektiert werden.
  • den Art. 4, in dem mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird , z.B. „selbst zu vertretende Gründe“, die nicht sanktioniert werden können. Die geforderte Erstattung von Förderkosten dürfte erhebliche Verschuldung der Betroffenen nach sich ziehen.
  • den Art. 11 des Gesetzentwurfes „Ausgewogene räumliche Verteilung in Bayern“. Dieser Abschnitt gewährt Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte wie das den Deutschen in Art. 11 GG zugesicherte Recht der Freizügigkeit. Er stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Menschen dar, der nicht hinnehmbar ist.

Fazit:

Der Grundgedanke der Integration von Flüchtlingen ist zu begrüßen. Die erforderlichen Mittel sind den Institutionen und Verbänden und der Sozialen Arbeit zur Verfügung zu stellen, damit Integrationsschritte gelingend begleitet werden können.
Bedenklich sind die unbestimmten Rechtsbegriffe, die eine mangelnde Integrationswilligkeit unterstellen und mit Sanktionen drohen. Ebenso bleibt der Begriff der Leitkultur abstrakt und dient damit nicht als hilfreiches Instrument zur Integration in eine auch in Bayern mittlerweile vielfältig kulturelle Gesellschaft.
Massive Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von anerkannten Flüchtlingen müssen vermieden werden.“

(Ende der Stellungnahme)

Stellungnahme als pdf herunterladen (119 kB)

Kommmentare erwünscht

(Beitrag erstellt: VE)

Soziale Arbeit mit Flüchtlingen im europäischen Kontext

Weltweit sind zurzeit ca. 60 Mio. Menschen auf der Flucht und ein Teil davon auf dem Weg nach Deutschland. Das Thema bewegt seit Monaten die Politik, die Medien und die Menschen im Lande. Auch die Soziale Arbeit ist gefordert, sich zu positionieren. Ohne das Fachwissen der Sozialen Arbeit ist eine Begleitung und Integration der Flüchtlinge nicht zu leisten.

Der DBSH Landesverband Bayern greift das aktuelle Thema „Soziale Arbeit mit Flüchtlingen im europäischen Kontext“ in einem Symposium auf und lädt Sie hierzu ein:

wann:
Samstag 30. April 2016
von 10 – 12.00 Uhr

wo:
Caritas Institut für Bildung
Marsstr. 22, 2. Stock
80335 München
(Nähe Hbf.)

Anmeldung erbeten:  lgst@dbsh-bayern.de

wer und was:
Referentinnen:
Frau Carmen Boluarte (Alveni Flüchtlingsberatung der Caritas München)
Frau Dunja Gharwal (OBDS Österreichischer Berufsverband)

Das Symposium gliedert sich in drei Teile:

  1.   Vorstellung der aktuellen Situation der Flüchtlingsarbeit in Oberbayern (Schwerpunkt Großraum München) Bestandsaufnahme, wie die Begleitung von Flüchtlingen in einem Trägerkontext aussieht und wie sich die Verwaltung (Kommune, Bezirk) hierzu positioniert. Referentin: Frau Carmen Boluarte
  2. Einführung in die europäische Dimension der Flüchtlingsarbeit aus Sicht von Österreich Darstellung, der Haltung der Regierung in Österreich in der Flüchtlingsthematik (Schließen der Grenzen etc.) und wie sich der Berufsverband und der IFSW positionieren. Referentin: Frau Dunja Gharwal
  3. Die Rolle der Sozialen Arbeit im Kontext der aktuellen Fluchtbewegungen. Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Einladung mit Programm als pdf herunterladen (148 kB)

Eintritt frei

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

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Anfahrt mit dem Auto

 

 

    • B

 

   

    • Route berechnen

 

   

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(Beitrag erstellt: VE)

Schlichtung soll nun weiterhelfen (Friedenspflicht)

Die Arbeitgeber bleiben unnachgiebig. Eine Schlichtung soll nun weiterhelfen.
Mehr dazu lesen Sie im Flugblatt_Sozial-_und_Erziehungsdienst_2015_Nr 7_dbb (pdf, 425 kB).

Seit Sonntag 7.6.2015 ist Friedenspflicht. Es darf vorerst nicht gestreikt werden!
Mehr dazu lesen Sie in der Informationen für unsere Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst (pdf, 279 kB).

Wir halten Sie hier auf www.dbsh-bayern.de auf dem Laufenden.

(Beitrag erstellt: VE)

Streik zeigt noch keine Wirkung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Streik zeigt bisher keine Wirkung bei den Arbeitgebern. Wie die Einschätzung des dbb zu weiteren Aktionen ist, das lesen Sie im Flugblatt_Sozial_u_Erziehungsdienst_2015_Nr5_dbb. (pdf, 836 kB)

(Beitrag erstellt: VE)

Urabstimmung: Mitglieder für Streik

Mehr als 96% der Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst haben für einen Streik gestimmt. Nur so können die Arbeitgeber dazu gebracht werden, sich inhaltlich zu bewegen.
Mehr dazu lesen Sie im hier im Flugblatt (pdf, 1,3 MB)

(Beitrag erstellt: VE)

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzender
Detlef Rüsch
d.ruesch@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzende:
Helene Bartels
h.bartels@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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