Archiv für die Kategorie „Sozialstaat“
Positionspapier zum Umgang mit demokratiegefährdenden Entwicklungen und politischer Positionierung in der Sozialen Arbeit
Die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage in Deutschland ist geprägt von einem allgemeinen Rechtsruck, der unter anderem durch den Aufstieg der rechtskonservativen Partei AfD sowie durch eine allgemeine Verschiebung des medialen und parteipolitischen Diskurses nach rechts sichtbar wird. Dies stellt eine demokratiegefährdende Entwicklung dar und wirft für die Soziale Arbeit die Frage nach einer politischen Positionierung auf. Dazu bezieht der DBSH folgende Stellung:
Nicht erst seit dem Einzug der rechtskonservativen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in den Deutschen Bundestag (2016) und in die Landtage der deutschen Bundesländer werden demokratische Strukturen in Deutschland immer wieder von Vertreter*innen rechtskonservativer und rechtspopulistischer Haltungen hinterfragt. Mit dem Versuch, Anliegen und Maßnahmen zu delegitimieren, wird politische Neutralität von Vereinen, Medienerzeugnissen und auch von Vertreter*innen und Angeboten der Sozialen Arbeit gefordert. „Politische Neutralität“ bedeutet in der Logik dieser Akteur*innen das grundsätzliche Unterlassen von politischen Äußerungen, des Eintretens für spezifische Bevölkerungsgruppen und den Verzicht auf die Einnahme einer Haltung zu bestimmten Themen.
Währenddessen nimmt die AfD in ihrem Programm einige kontroverse Positionen ein, insbesondere in Bezug auf den Islam und die Zuwanderung, sowie die Legitimität von Sozialleistungen. Diese Positionierungen sind nicht mit der Berufsethik Sozialer Arbeit, sowie ihrer starken Orientierung an den Menschenrechten und einer freiheitlich-demokratischen Ordnung vereinbar.
Wir möchten betonen, dass politische Neutralität nicht bedeutet, sich gegenüber Parteien oder politischen Richtungen ausschließlich neutral zu zeigen, keine Haltung einzunehmen oder sich nicht zum politischen Geschehen zu äußern. Stattdessen bedeutet politische Neutralität für die Soziale Arbeit Meinungsbildung in den Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu fördern, jedoch bei Gefährdung dieser Grundwerte für diese einzutreten. Soziale Arbeit hat die Aufgabe, gesellschaftliche Verhältnisse zu hinterfragen und sozialpolitische Forderungen nach gerechten Verhältnissen zu stellen.
Weiter müssen politische Rahmenbedingungen, von welchen die Soziale Arbeit abhängig ist, fortwährend kritisch reflektiert und bei unzumutbaren Entwicklungen auch Widerstand geleistet werden. Der Blick auf den Nationalsozialismus und dessen Einbindung Sozialer Arbeit verdeutlicht einerseits die Abhängigkeit von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und andererseits die Wichtigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit politischen und vor allem demokratiegefährdenden Entwicklungen (Schäfer, 2023, S.21f.).
Die allgemein gültige internationale Definition der Sozialen Arbeit betont die Förderung von sozialen Veränderungen, sozialen Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt. Dabei stützt sich die Profession auf die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt. Diese Werte bilden die Grundlage unserer Arbeit. Wir haben als Fachkräfte eine (berufs)ethische Verantwortung, uns gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und demokratiefeindlichen Ideologien zu stellen. Unsere Grundsätze verpflichten uns dazu, uns mit denjenigen zu solidarisieren, die soziale Unterstützung brauchen. In diesem Sinne unterstützen wir Adressat*innen auch ihre eigene Stimme zu erheben.
Schäfer, Stefan (2023): Warum einmischen? Theoretisch-normative Grundlagen zur Sozialen Arbeit als politischer Akteurin. In: Leibner, Simone/ Leitner, Sigrid/ Schäfer, Stefan (Hrsg.): Politische Einmischung in der Sozialen Arbeit. Analyse- und Handlungsansätze. Stuttgart: W. Kohlhammer.
Eine PDF-Version dieses Positionspapiers finden Sie hier: http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/Positionspapier-DBSH-Bayern-Demokratiegefaehrdung-und-politische-Positionierung-1.pdf
Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern 2011 – 2021
Pünktlich zur Consozial in Nürnberg wurden alle Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern, die zwischen 2011 und 2021 erstellt bzw. unterstützt worden sind, in einer gedruckten Sammlung zusammengefasst. Eine digitale Version liegt nun zum Download vor:
http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/11/Stellungnahmen-Positionen-Unterzeichnungen-2011-2021-4.pdf
Bayerisches Integrationgesetz gibt Anlass zur Kritik
Kritik am bayerischen sog. „Integrations-„gesetz
Der DBSH Landesverband Bayern kritisiert das bayerische Integrationgesetz aus berufsethischer Sicht. Nach Auffassung des DBSH verstößt es gegen geltendes Recht insbesondere gegen Menschenrechte.
Der vollständige Text der Kritik kann heruntergeladen werden: pdf herunterladen (316 kB)
Das Thema wird auch beim 4. Berufskongress Soziale Arbeit vom 8.9. bis 10.9.2016 in Berlin behandelt.
Hintergrundinfos
Der Entwurf des bayerischen Integrationsgesetzes steht online:
Entwurf des bayer. Integrationsgesetzes
Ein zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch der DBSH Bayern beigetreten ist, findest du hier:
www.integrationsgesetz.bayern
Berufsethik des DBSH:
https://www.dbsh.de/beruf/berufsethik/berufsethik-des-dbsh.html
Menschenrechtsarbeit der Friedrich Ebert Stiftung:
http://www.fes.de/handbuchmenschenrechte
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(Beitrag erstellt: VE)
Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes
Der DBSH Landesverband Bayern nimmt Stellung zum Entwurf des Ministerrates für ein Bayerisches Integrationsgesetz.
„Der DBSH Landesverband Bayern begrüßt die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung, Regelungen für eine Integration von Flüchtlingen zu schaffen. Allerdings zeigt der vorliegende Entwurf doch deutliche Mängel auf.
Exemplarisch verweisen wir auf
- den Begriff der deutschen Leitkultur, der schon vor Jahren nach eingehender Diskussion nicht weiter konkretisiert werden konnte. Es existiert, über die im Entwurf aufgeführte verfassungsgemäße Ordnung, kein gesellschaftlicher Konsens, wie eine derartige Leitkultur konkret aussieht. Zusätzlich wird noch eine bayerische Leitkultur eingeführt („Ganz Bayern ist geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen“), die ebenfalls abstrakt bleibt. Hinzuweisen ist hier im Besonderen auf die Einflüsse der globalisierten Wirtschaft auf das kulturelle Leben in Bayern, die in keiner Weise reflektiert werden.
- den Art. 4, in dem mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird , z.B. „selbst zu vertretende Gründe“, die nicht sanktioniert werden können. Die geforderte Erstattung von Förderkosten dürfte erhebliche Verschuldung der Betroffenen nach sich ziehen.
- den Art. 11 des Gesetzentwurfes „Ausgewogene räumliche Verteilung in Bayern“. Dieser Abschnitt gewährt Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte wie das den Deutschen in Art. 11 GG zugesicherte Recht der Freizügigkeit. Er stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Menschen dar, der nicht hinnehmbar ist.
Fazit:
Der Grundgedanke der Integration von Flüchtlingen ist zu begrüßen. Die erforderlichen Mittel sind den Institutionen und Verbänden und der Sozialen Arbeit zur Verfügung zu stellen, damit Integrationsschritte gelingend begleitet werden können.
Bedenklich sind die unbestimmten Rechtsbegriffe, die eine mangelnde Integrationswilligkeit unterstellen und mit Sanktionen drohen. Ebenso bleibt der Begriff der Leitkultur abstrakt und dient damit nicht als hilfreiches Instrument zur Integration in eine auch in Bayern mittlerweile vielfältig kulturelle Gesellschaft.
Massive Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von anerkannten Flüchtlingen müssen vermieden werden.“
(Ende der Stellungnahme)
Stellungnahme als pdf herunterladen (119 kB)
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(Beitrag erstellt: VE)
Soziale Arbeit mit Flüchtlingen im europäischen Kontext
Weltweit sind zurzeit ca. 60 Mio. Menschen auf der Flucht und ein Teil davon auf dem Weg nach Deutschland. Das Thema bewegt seit Monaten die Politik, die Medien und die Menschen im Lande. Auch die Soziale Arbeit ist gefordert, sich zu positionieren. Ohne das Fachwissen der Sozialen Arbeit ist eine Begleitung und Integration der Flüchtlinge nicht zu leisten.
Der DBSH Landesverband Bayern greift das aktuelle Thema „Soziale Arbeit mit Flüchtlingen im europäischen Kontext“ in einem Symposium auf und lädt Sie hierzu ein:
wann:
Samstag 30. April 2016
von 10 – 12.00 Uhr
wo:
Caritas Institut für Bildung
Marsstr. 22, 2. Stock
80335 München
(Nähe Hbf.)
Anmeldung erbeten: [email protected]
wer und was:
Referentinnen:
Frau Carmen Boluarte (Alveni Flüchtlingsberatung der Caritas München)
Frau Dunja Gharwal (OBDS Österreichischer Berufsverband)
Das Symposium gliedert sich in drei Teile:
- Vorstellung der aktuellen Situation der Flüchtlingsarbeit in Oberbayern (Schwerpunkt Großraum München) Bestandsaufnahme, wie die Begleitung von Flüchtlingen in einem Trägerkontext aussieht und wie sich die Verwaltung (Kommune, Bezirk) hierzu positioniert. Referentin: Frau Carmen Boluarte
- Einführung in die europäische Dimension der Flüchtlingsarbeit aus Sicht von Österreich Darstellung, der Haltung der Regierung in Österreich in der Flüchtlingsthematik (Schließen der Grenzen etc.) und wie sich der Berufsverband und der IFSW positionieren. Referentin: Frau Dunja Gharwal
- Die Rolle der Sozialen Arbeit im Kontext der aktuellen Fluchtbewegungen. Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Einladung mit Programm als pdf herunterladen (148 kB)
Eintritt frei
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
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(Beitrag erstellt: VE)
Schlichtung soll nun weiterhelfen (Friedenspflicht)
Die Arbeitgeber bleiben unnachgiebig. Eine Schlichtung soll nun weiterhelfen.
Mehr dazu lesen Sie im Flugblatt_Sozial-_und_Erziehungsdienst_2015_Nr 7_dbb (pdf, 425 kB).
Seit Sonntag 7.6.2015 ist Friedenspflicht. Es darf vorerst nicht gestreikt werden!
Mehr dazu lesen Sie in der Informationen für unsere Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst (pdf, 279 kB).
Wir halten Sie hier auf www.dbsh-bayern.de auf dem Laufenden.
(Beitrag erstellt: VE)
Streik zeigt noch keine Wirkung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Streik zeigt bisher keine Wirkung bei den Arbeitgebern. Wie die Einschätzung des dbb zu weiteren Aktionen ist, das lesen Sie im Flugblatt_Sozial_u_Erziehungsdienst_2015_Nr5_dbb. (pdf, 836 kB)
(Beitrag erstellt: VE)
Urabstimmung: Mitglieder für Streik
Mehr als 96% der Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst haben für einen Streik gestimmt. Nur so können die Arbeitgeber dazu gebracht werden, sich inhaltlich zu bewegen.
Mehr dazu lesen Sie im hier im Flugblatt (pdf, 1,3 MB)
(Beitrag erstellt: VE)