Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes

Der DBSH Landesverband Bayern nimmt Stellung zum Entwurf des Ministerrates für ein Bayerisches Integrationsgesetz.

„Der DBSH Landesverband Bayern begrüßt die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung, Regelungen für eine Integration von Flüchtlingen zu schaffen. Allerdings zeigt der vorliegende Entwurf doch deutliche Mängel auf.

Exemplarisch verweisen wir auf

  • den Begriff der deutschen Leitkultur, der schon vor Jahren nach eingehender Diskussion nicht weiter konkretisiert werden konnte. Es existiert, über die im Entwurf aufgeführte verfassungsgemäße Ordnung, kein gesellschaftlicher Konsens, wie eine derartige Leitkultur konkret aussieht. Zusätzlich wird noch eine bayerische Leitkultur eingeführt („Ganz Bayern ist geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen“), die ebenfalls abstrakt bleibt. Hinzuweisen ist hier im Besonderen auf die Einflüsse der globalisierten Wirtschaft auf das kulturelle Leben in Bayern, die in keiner Weise reflektiert werden.
  • den Art. 4, in dem mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird , z.B. „selbst zu vertretende Gründe“, die nicht sanktioniert werden können. Die geforderte Erstattung von Förderkosten dürfte erhebliche Verschuldung der Betroffenen nach sich ziehen.
  • den Art. 11 des Gesetzentwurfes „Ausgewogene räumliche Verteilung in Bayern“. Dieser Abschnitt gewährt Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte wie das den Deutschen in Art. 11 GG zugesicherte Recht der Freizügigkeit. Er stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Menschen dar, der nicht hinnehmbar ist.

Fazit:

Der Grundgedanke der Integration von Flüchtlingen ist zu begrüßen. Die erforderlichen Mittel sind den Institutionen und Verbänden und der Sozialen Arbeit zur Verfügung zu stellen, damit Integrationsschritte gelingend begleitet werden können.
Bedenklich sind die unbestimmten Rechtsbegriffe, die eine mangelnde Integrationswilligkeit unterstellen und mit Sanktionen drohen. Ebenso bleibt der Begriff der Leitkultur abstrakt und dient damit nicht als hilfreiches Instrument zur Integration in eine auch in Bayern mittlerweile vielfältig kulturelle Gesellschaft.
Massive Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von anerkannten Flüchtlingen müssen vermieden werden.“

(Ende der Stellungnahme)

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