Archiv für die Kategorie „Studium“

Positionspapier der DBSH-Hochschulgruppe Landshut zum Genderverbot

“Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.”
(Ministerpräsident Markus Söder zitiert in
Süddeutsche Zeitung, 2023)

Wir, die queere Hochschulgruppe Queerspace, der Junge DBSH Landshut, (In)visible borders und die Fachschaft Soziale Arbeit möchten uns klar gegen ein Genderverbot im Hochschulkontext aussprechen. Ein Verbot widerspricht sowohl der wissenschaftlichen Freiheit als auch dem Verständnis der Hochschule Landshut als Schutzraum.

Vorab betonen wir, dass wir in gleichem Maße ein Genderverbot, wie auch eine Genderpflicht ablehnen. Die Wahlfreiheit in der Sprache ist unser Anliegen.

Hochschule Landshut als Schutzraum vor Diskriminierung

Die Hochschule Landshut umfasst mit 32 Bachelorstudiengängen und 20 Masterstudiengängen ca. 4.650 Studierende. Bei dieser Anzahl ist es Realität, dass Geschlechtervielfalt an der gesamten Hochschule existiert. Gendergerechte Sprache bzw. gendersensible Sprache spiegelt diese Wirklichkeit wider. Sie schafft Sichtbarkeit und reduziert gleichzeitig stereotypische Bilder.

Die Hochschule Landshut verschreibt ihrem Diversitätsverständnis einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt sowie einer Wachsamkeit gegenüber Diskriminierung und Benachteiligung. Gendergerechte Sprache ist Zeichen von Respekt und Wertschätzung und führt zum Abbau von exkludierenden und diskriminierenden Barrieren im Hochschulkontext.

Bei der Verwendung des generischen Maskulinums sind Studierende, deren geschlechtliche Identität nicht dem Männlichen entspricht, zwar mitgemeint, jedoch nicht mitgedacht. Das kann dazu führen, dass im wissenschaftlichen Diskurs Personen exkludiert werden oder ganz verschwinden. Deshalb ist die Abbildung aller Geschlechtsidentitäten in Hinblick auf wissenschaftliche Vollständigkeit und Qualität von Lehre und Forschung essenziell. 

Wissenschaftliche Freiheit in der Sprache

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz schreibt in Artikel 2, Satz 1:

 “1Die Hochschulen nehmen ihre Aufgaben in Freiheit und Eigenverantwortung wahr. […] (2)4Sie sichern den freien Austausch von Gedanken und Wissen.

Darüber hinaus wird in Artikel 20, Satz 2 betont, “dass alle Mitglieder der Hochschule ihre durch die Verfassung verbürgten Grundrechte im Rahmen des Hochschulbetriebs und des Hochschullebens jederzeit wahrnehmen können.”

Jedoch widerspricht das potenzielle Genderverbot „eindeutig den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbürgten Rechten“ (NeGG, 2023).

Das Genderverbot stellt somit nicht nur einen massiven Einschnitt der wissenschaftlichen Freiheit und Arbeit dar, sondern ist gesetzlich eindeutig nicht tragbar.  

Die Unterzeichnenden Gruppen:

Hochschulgruppe QueerSpace an der HAW Landshut
Junger DBSH Landshut
STUV Landshut
Hochschulgruppe (in)visble borders

Quellen:

Balbierer, T. (2023): Söder träumt von Weltraumbahnhof und Genderverbot, in: Süddeutsche Zeitung (05.12.2023), https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-regierungserklaerung-soeder-genderverbot-afd-weltraumbahnhof-kuenstliche-intelligenz-1.6314292 (Zugriff am 07.01.2024)

Hochschule Landshut: Diversitätsverständnis der Hochschule Landshut. https://www.haw-landshut.de/hochschule/wir-ueber-uns/diversitaetsverstaendnis.html(Letzter Zugriff: 07.01.2024)

Netzwerk Genderforschung und Gleichstellungspraxis (NeGG) (2023): Offener Brief zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 2023, https://geschlechtergerechtesprache.de/, Zugriff am 07.01.2024

Eine PDF-Version dieses Positionspapier finden Sie hier: http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/JDBSH_Landshut_Positionspapier_Genderverbot.pdf

Tagung zum Thema Promotion in der Sozialen Arbeit an der FHWS Würzburg 28./29.4.2023

Arbeitstagung „Forschung – Praxis – Promotion“:

Die Fachgruppe Promotionsförderung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Sektion Forschung (DGSA), der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (OGSA), dem DBSH, der DVSG sowie dem Promotionskolleg NRW und dem Promotionszentrum Hessen eine Arbeitstagung zum Thema „Forschung – Praxis – Promotion“.

Diese Tagung findet am 28./29.04.2023 an der FHWS in Würzburg statt.

Promotionen generieren neues Wissen für die Praxis und sichern die Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit. Die Arbeitstagung „Forschung – Praxis – Promotion“ richtet sich an Sozialarbeitende aus Wissenschaft, Praxis und Berufsverbänden, die bereits Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion unterstützen oder Interesse daran haben. Sie lädt ein, Erfahrungen, Erwartungen und Standpunkte auszutauschen und zu diskutieren.

Weitere Infos zur Tagung und zum Call for Papers finden sich hier: https://docs.google.com/document/d/10Mktihmt_yaxSgndtWsFkWHb_8ZMnU_InvcuH-kgv-A/edit?usp=sharing

Fragen rund um Call, Teilnahme und Organisation der Tagung richten Sie bitte an:

Prof.in Dr.in Vera Taube (Dipl. SozPäd, Soziale Arbeit M.A.)

Erziehungswissenschaft in der Sozialen Arbeit

Educational Science in Social Work

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt

Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften

vera.taube@fhws.de

https://fas.fhws.de/fakultaet/personen/hauptamtlich-lehrende/person/prof-dr-vera-taube/

Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern 2011 – 2021

Pünktlich zur Consozial in Nürnberg wurden alle Stellungnahmen, Positionen, Unterzeichnungen des DBSH Bayern, die zwischen 2011 und 2021 erstellt bzw. unterstützt worden sind, in einer gedruckten Sammlung zusammengefasst. Eine digitale Version liegt nun zum Download vor:

http://www.dbsh-bayern.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/11/Stellungnahmen-Positionen-Unterzeichnungen-2011-2021-4.pdf

Stellungnahme zur Situation von Studierenden und Beschäftigten in der Lehre Sozialer Arbeit

Bild von Welcome to all and thank you for your visit ! ? auf Pixabay

Stellungnahme

Der Landesverband Bayern des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) unterstützt und befürwortet die Forderung nach einem „Flexisemester“ für Studierende und Beschäftigte in der Lehre Sozialer Arbeit. Aus diesem Grund unterstützen wir die Initiative „#nichtsemester“.[1]

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht – dies beinhaltet auch die Qualität und Rahmenbedingungen der Lehre und des Lernens. Eine Qualität die unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie nicht gehalten werden kann.

Soziale Arbeit ist in Praxis und Ausbildung eine Menschenrechtsprofession[2], ein Anspruch und Mandat, dem die kurzfristig organisierte digitale Lehre nicht gerecht werden kann. Gerade in Krisen ist die Scharnierfunktion unserer systemrelevanten Profession für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar. Alte Menschen, geflüchtete Menschen, Kinder und Jugendliche aber auch Frauen und wohnungslose Menschen leiden im Besonderen unter der Pandemie[3] – sie zählen auf die Professionalität der Sozialarbeiter*innen und der Lehrenden, die diese Kompetenzen für die Praxis vermitteln.

Nach unseren „Globalen Standards für die Lehre Sozialer Arbeit“ ist die Qualität und Ausgestaltung unserer akademischen Ausbildung absolut relevant für die nachfolgende Arbeit in der Praxis:

„Ensuring high quality of the educational programme whatever the mode of delivery. In the case of distance, mixed-mode, decentralised and/or internet-based teaching, mechanisms for locally-based instruction and supervision should be put in place, especially with regard to the fieldwork component of the programme.“[4]

Um die Qualität der Lehre nachhaltig zu sichern und Student*innen sowie Beschäftigte in der Lehre zu unterstützen, plädieren wir für ein „Flexisemester“. Flexibilität und das damit verbundene zur Verfügung stellen von Ressourcen ermächtigt – trotz der diversen vorliegenden Schwierigkeiten – Alle gleichermaßen. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Student*innen und Beschäftigte in der Lehre individuell für sich entscheiden können und einen passenden Weg durch die Pandemiezeit finden können.
Beispiele für Probleme sind u.a. Kurzarbeit, schwebende Kündigungen, Care-Arbeit zuhause, kein Zugang zu Bibliotheken bis hin zu einem notwendigen erhöhtem Engagement in der professionellen Praxis. Dies verhindert, dass nicht im üblichen Sinne gelernt und gelehrt werden kann.

Zu den Kernkompetenzen (vgl. DBSH 2015)[5] des Studiums Sozialer Arbeit zählt u.a. die Entwicklung eines kritischen Wissens über das Funktionieren mnschlicher Beziehungen. Hochkomplexe gesellschaftliche Mechanismen wie Intersektionalität, Geschlechtergerechtigkeit, Rassismus, Diskriminierung und biopsychosoziale Zusammenhänge[6] lassen sich nicht bzw. nur eingeschränkt online erlernen. Ebenfalls ist das Erlernen von Schlüsselkompetenzen[7] – wie beispielsweise einschlägige Methodenkompetenz – digital nicht möglich. Diese Kompetenzen müssen für Studierende erfahrbar sein und von den Lehrenden im unmittelbaren Kontakt vermittelt werden.

Bildung ist Ländersache. Der DBSH, Landesverband Bayern, appelliert in aller Deutlichkeit an den bayrischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, und an die Verantwortlichen der Hochschulbildung, sich – im Rahmen der COVID-19-Pandemie 2020 – für eine maximale Flexibilisierung der Lehre und des Lernens einzusetzen und negative Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.


[1]Initative „Nichtsemester“, https://www.nichtsemester.de/cbxpetition/offener-brief/

[2]United Nations (1992): Human Rights. Teaching and Learning about Human Rights. A Manual for Schools of Social Work and the Social Work Profession, A publication of the U.N. Centre for Human Rights in cooperation with the International Federation of Social Workers and the International Association of Schools of Social Work, New York

[3]Struktureller Rassismus in Zeiten der Pandemie | Alice Magazin. (2020). Retrieved April 8, 2020, from https://alice.ash-berlin.eu/seitenwechsel/news/struktureller-rassismus-in-zeiten-der-pandemie/

[4]IASSW: Global standards for the education and training of the social work profession; 2004 https://www.iassw-aiets.org/wp-content/uploads/2018/08/Global-standards-for-the-education-and-training-of-the-social-work-profession.pdf

[5]DBSH Berufsethik. (2015). https://www.dbsh.de/profession/berufsethik.html

[6]Vgl. IASSW 2004

[7] Grundlagen für die Arbeit des DBSH e.V. (2009). https://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/grundlagenheft_-PDF-klein_01.pdf

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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