Hinweise zu Streiks und Streikgeld

Für die Streikbeteiligung an der Einkommensrunde TVöD2023 sind folgende Voraussetzungen zu beachten: 1. Du bist im TVöD Bund und Kommunen beschäftigt.
2. Der dbb, DBSH, komba, KEG oder eine andere Gewerkschaft (ver.di, GEW) haben für den Bereich, in den Deine Dienststelle fällt, zum Streik aufgerufen.

Wenn dies beides der Fall ist, dann freuen wir uns über Deine Streikbeteiligung. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im TVöD streikberechtigt, wenn von einer Gewerkschaft vor Ort zum Streik aufgerufen wurde.
Sofern ver.di / GEW zum Streik aufgerufen hat, können wir uns solidarisch an dem Aufruf beteiligen, aber nicht selbst aufrufen.

Für die Streikgeldberechtigung muss allerdings die Beteiligung vorher bei uns über das Streikformular angezeigt werden: https://dbsh.typeform.com/streikEKR23

Für die Streikgeldabrechnung bitte den Streiknachweis ausfüllen und mit dem Nachweis über den Gehaltsabzug an [email protected] senden.

Alle wichtigen Infos finden sich stets auf unserer Webseite: www.dbsh.de/streik

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DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: [email protected]

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
[email protected]

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
[email protected]

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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