Archiv für die Kategorie „Tarif“

Kündigung der Eingruppierungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) durch dbb und ver.di – der DBSH positioniert sich

Nun ist es soweit. Die Eingruppierungen zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sind von den Gewerkschaften gekündigt worden. Damit können Verhandlungen aufgenommen werden, die Eingruppierung für die sozialen Berufe neu zu ordnen. Wir fordern eine echte Wertschätzung für die Beschäftigten und brauchen dafür, falls es notwendig wird, die Unterstützung unserer Mitglieder.

Der DBSH hat ein Eckpunktepapier zum Sozial- und Erziehungsdienst erarbeitet, in dem u.a. gefordert wird, dass

  • Erzieherinnen mindestens in S9 einzugruppieren sind,
  • für Berufsfremde in der Sozialen Arbeit mit Abschluss eine Eingruppierung mindestens in die S11 erfolgen sollte,
  • für die Beschäftigten mit Abschluss Bachelor mindestens Eingruppierung in die S14 gelten muss und
  • die Masterabsolventen in S16 eingruppiert werden.


Nähere Informationen zur Kündigung selbst:
http://www.dbsh.de/gewerkschaft/gewerkschafts-news/gewerkschafts-news-2014/detailansicht/dbb-kuendigt-eingruppierungsmerkmale-des-tarifs-sozial-und-erziehungsdienst.html

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers finden Sie unter:
http://www.dbsh.de/fileadmin/redaktionell/pdf/DBSH/Eckpunktepapier_DBSH_Tarifverhandlungen_im_SuE.pdf (pdf, 367 kByte)

Wir sitzen über den dbb mit am Verhandlungstisch und werden nun kritisch verfolgen, was von unseren Forderungen durchgesetzt wird.

Ver.di begründet die Kündigung in einem Flugblatt übrigens so: „Wir leisten gute Arbeit und gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden! Gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen sind notwendig für eine funktionierende Gesellschaft. Gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen brauchen motivierte Beschäftigte. Und die gibt es nicht für ein Ei und ein Butterbrot.“

Ver.di erkennt, dass die sozialen Berufe nicht angemessen bezahlt werden?
Lange genug hat es gedauert!

Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass ver.di zusammen mit der Arbeitgeberseite die Einführung des TVöD verhandelt und gegen den Widerstand der Fachgewerkschaften auch durchgesetzt hat.
Die Auswirkungen des Verhandlungsergebnisses sind bis heute für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst fatal:

  • Um die öffentlichen Haushalte zu entlasten wurden damals alle Eingruppierungsstufenabgesenkt. Wer eine neue Stelle neu antritt bzw. den Arbeitsplatz wechselt muss seitdem Gehaltseinbußen von mehreren Hundert Euro hinnehmen.
  • Diese Tatsache hat zur Folge, dass seit Jahren eine Stagnation am Arbeitsmarkt festzustellen ist. Wer seinen Besitzstand wahren will, der wechselt nicht den Arbeitgeber.
  • Zusätzlich lässt sich mittlerweile eine Zweiklassen-Gesellschaft der Beschäftigten ausmachen. Die besser bezahlten Angestellten, die noch vor der Einführung des TVöD angestellt waren und die im Niedriglohnsektor des TVöD.

Und nun hält ver.di die Fahne für die sozialen Berufe hoch, die man vor Jahren im Feuer versengte, um die klammen öffentlichen Kassen zu wärmen. Was ist denn davon zu halten?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte sorgen Sie dafür, in den kommenden Monaten auch zu benennen, wer Verantwortung trägt, wenn sich ver.di zum Retter der sozialen Berufe ernennt. Dass man die sozialen Berufe aufwerten will ist aller Ehren wert und verdient Unterstützung. Es ist auch höchste Zeit dafür, dass hochwertige professionelle soziale Arbeit angemessen bezahlt wird.

Dass die soziale Arbeit aber derzeit „für ein Ei und ein Butterbrot“ arbeitet hat ver.di zu mit zu verantworten!

Aber auch die Arbeitgeber sind weiter in der Verantwortung. Der TVöD wurde von den staatlichen Arbeitgebern (Bund, Land, Kommune) erdacht, um die öffentlichen Kassen zu schonen. Mit dem eingesparten Geld hat man in der Finanzkrise ganz selbstverständlich und sehr entschlossen die notleidenden Banken saniert, die sich höchst risikoreich verschuldet hatten. Da war auf einmal keine Rede mehr vom Finanzierungsloch in den Kassen. Vielmehr mussten damals Finanzspekulanten auf Staatskosten finanziell gefördert werden, weil die Banken systemrelevant sind.

Auch daran gilt es in den Verhandlungen zu erinnern:
Ein Staatshaushalt in Deutschland verfügt über ausreichend Finanzmittel, um soziale Arbeit angemessen zu bezahlen. Es ist nur die Frage, ob alle das wollen.

Ein Kommentar von Dr. Winfried Leisgang, 1. Vorsitzender DBSH-Bayern, 1.10.2014

Download:  Kommentar_Kündigung SuE (pdf, 46 kByte)

(Beitrag erstellt: VE)

DBSH-Mitglieder zeigen Flagge

An den Streiks für die Tarifverhandlungen im März 2014 beteiligten sich unter anderem in Nürnberg wieder einige DBSH-Mitglieder aus Nürnberg, Erlangen und Umgebung.

Gestreikt (und Streikgeld abgerechnet) werden darf nur, wenn zuvor vom DBSH die sogenannte „Streikfreigabe“ erteilt wurde. Zuständig hierfür ist laut Satzung der 1. Landesvorsitzende. Die Freigabe erfolgt stets in Abstimmung mit unserem Partner, der dbb-Tarifunion, der die Tarifverhandlungen führt. Dann heißt es schnell sein, die streikbereiten KollegInnen zu informieren und Material vor Ort zu schaffen.

So gelang es  auch dieses Jahr wieder, dass die auf die Streikfreigabe wartenden KollegInnen an den Demonstrationen auf den Straßen teilnehmen konnten. Sie zeigten für ihren Beruf und den Berufsverband Flagge und verliehen damit den Forderungen am Verhandlungstisch Nachdruck!  Ein Dank an alle, die dabei waren!

DBSH Mitglieder zeigen Flagge

DBSH Mitglieder zeigen Flagge

(Beitrag erstellt: VE)

Befristete Arbeitsverträge in der Sozialen Arbeit – Fortbildungsreihe der Evangelischen Jugendsozialarbeit

Befristete Arbeitsverträge in der Sozialen Arbeit nehmen zu. Nicht nur in der Jugendarbeit sind sie mehr und mehr anzutreffen. Rückschließen lässt sich aus diesem Phänomen, dass die Finanzierung notwendiger Angebote zur Lösung sozialer Probleme immer mehr in einen Projektcharakter überführt wird. Die Evangelische Jugendsozialarbeit hat mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond eine Fortbildungsreihe gestartet. Sie beschäftigt sich nicht nur damit, welche Auswirkungen befristete Arbeitsverträge auf die Betroffenen haben, sondern wie Personalverantwortliche verantwortungsbewusst damit umgehen können. Auch die Produktionsbedingungen Sozialer Arbeit werden thematisiert.

Das detaillierte Programm, Termine und Anmeldeformulare finden Sie unter:
http://www.ejsa-bayern.de/kategorie/continuous-link

Leistungsorientierte Bezahlung ja oder nein?

Was ist mit der leistungsorientierten Bezahlung?
Wie steht es mit der Arbeitszufriedenheit und der Arbeitsmotivation?

Dies betrifft die Geltendmachung der Pauschalausschüttung 2009
Höhe der Pauschalausschüttung nach § 18 TVöD (VKA) bei Fehlen einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung

Als Rechtschutzbeauftrage beim DBSH Bayern hoffe ich, dass Sie als Mitglied gleich diesen Artikel weg klicken können, weil sie ordnungsgemäß Ihre leistungsorientierte Bezahlung z.B. als Pauschale 2008 und 2009 ausbezahlt bekommen haben. Falls das nicht der Fall wäre, würde diese Info für Sie interessant sein, denn Sie müssten bis zum 30.Juni 2010 einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Nach der tarifvertraglichen Regelung ab 1.1.1007 ist vorgesehen 1% der Entgeltsumme einzubehalten, um im Folgejahr eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB), entweder als Pauschale oder als Leistungsprämie aus zu bezahlen.
Fakt ist, dass die Verpflichtung zur jährlichen Ausschüttung besteht und wenn keine Betriebs-oder Dienstvereinbarung vorliegt, dann erfolgt die Ausschüttung an alle Beschäftigte.
Daher sollte jeder Kollege und jede Kollegin -bezahlt nach TvöD (VKA)- prüfen, ob
mit dem Dezember-Entgelt 2009 ein Leistungsentgelt oder als Pauschalausschüttung auf Grundlage des § 18 TVöD (VKA) lediglich in Höhe von 6 Prozent des September-Entgelts 2009 sie erhalten haben.
Also hätte die Pauschalausschüttung für 2009 nunmehr 12 Prozent des September-Entgelts betragen müssen, weil bereits 2008 die erste Ausschüttung möglich gewesen wäre.
Die dbb tarifunion hatte die einvernehmliche Klärung dieser Streitfrage noch in der Einkommensrunde 2010 angestrebt, was im Ergebnis aber nicht gelang. Daher wird nunmehr die individuelle Geltendmachung von Ansprüchen angeraten und außerdem eine gerichtliche Klärung im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen angestrebt. Dem muss ein individueller Antrag beim Arbeitgeber vorliegen.
Zur Wahrung aller Rechte aus dem Jahr 2009 genügt daher eine schriftliche Antragstellung (Geltendmachung) bei der Dienststelle innerhalb der sechsmonatigen Ausschlussfrist gemäß § 37 TVöD, also bis zum 30. Juni 2010.
Sind Sie davon betroffen, so können sie sich als DBSH Mitglied an die Rechtsschutzbeauftragte Anneliese Jungfer ( jungfer-obis.ev@arcor.de ) wenden.
Dazu haben wir einen Musterantrag von der dbb tarifunion vorliegen.
30.5.2010 Jungfer

Erfolgreiches Eier suchen?

Erfolgreiches Eiersuchen?
Einblick in die gewerkschaftlich politische Bewertung der Tarifabschlüsse bis Januar 2011
Die Feststellung des 1. Vorsitzenden dbb tarifunion: gemeinsame Forderung und gemeinsame Aktionen in Kooperation mit ver.di hat sich erneut bewährt. Ergebnis wäre ohne Aktionen/Streiks nicht möglich gewesen.
Das Feedback der DBSH Mitglieder ist eher negativ!
Hier die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Entgeltsteigerung : d. h. Monatliche Tabellenentgelte nach TVöD werden in drei Stufen mit einer lineare Verbesserung von 2,3 Prozent; einer Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011 ( Teilzeit dementspr. angepasst); somit kein Abhängen von anderen Tarifbereichen.
LOB, die leistungs- und erfolgsorientierte Bezahlung (§18 TvöD VKA) wird stufenweise von 1% auf 2% angehoben, jedoch unterschiedlich auf kommunaler- und Bundesebene.
Entgeltordnung zum TVöD: dafür wird eine Steuerungsgruppe auf Spitzenebene gebildet. Sie soll die Arbeitsschritte koordinieren, Verhandlungsstand bewerten und weitere Verhandlungsschritte festlegen und das bis Januar 2011.
Eingruppierung: Hier sieht die Einigung folgende Regelungen vor: Pauschalausgleich für alle die zwischenn dem 1.10.2005 und 31.12.2009 neu eingestellt wurden nicht für den Sozial- und Erziehungsdienst, wenn die Überleitungs- und Übergangsregelungen zur neuen Eingruppierungsregelung der S-Entgelttabelle angewendet wurde.
Garantiebeträge bei Höhergruppierung ab 1.1.2010 (§17 ,4 TvöD) erhöht in den Entgeltgruppen 9 – 15 um 80€
BAT-Aufstiege: Hier gilt die Verlängerung der besitzstandswahrenden Regelung für BAT-Aufstiege (§8,3TVÜ) bis Feb. 2012
Verbesserung der Situation der Azubis
Schaffung einer flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte.
Spartenspezifische Verbesserungen in den Bereichen Nahverkehr, Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe
Übertragung auf den Beamtenbereich für die Einkommensrunde 2010
April 2010 Anneliese Jungfer Beratung in Arbeits- und Tariffragen (BAT DBSH Bayern)

Ergebnis ohne Urabstimmung

Ergebnis ohne Urabstimmung für die Einkommensrunde 2010 im
öffentlichen Dienst, Bund und Kommune.
Am 27. Februar 2010 hat sich die dbb tarifunion mit dem Bund und der Vereinigung
der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2010 geeinigt. Grundlage der Einigung war die einstimmige Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 25. Februar 2010. Auf der Basis dieser Einigungsempfehlung sind die Verhandlungen konstruktiv und zielorientiert geführt und für beide Seiten mit einem tragfähigen Kompromiss zum Abschluss gebracht worden.
Der Schlichtungsspruch sieht für das Jahr 2010 eine Erhöhung der Entgelte
um 1,2 % ab 1. Januar 2010 und für das Jahr 2011 mehrere Erhöhungen vor.
Am 1.Januar 2011 werden die Entgelte um 0,6 % und
am 1. August 2011 um weitere 0,5 % erhöht;
am 1. Januar 2011 erfolgt zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 240 €.
Das Leistungsentgelt wird in vier Schritten jährlich ab 2010 um jeweils 0,25 % erhöht.
Die Entgelte für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die genannten Prozentbeträge und einen Einmalbetrag in Höhe von 50 €.
Er enthält Regelungen zur Altersteilzeit, der Übernahme von Auszubildenden, eine Prozessvereinbarung zum Eingruppierungsrecht und Übertragungsregelungen auf die Bereiche Krankenhäuser, Nahverkehr und Versorgung.
Die Laufzeit beträgt 26 Monate. Aufgenommen wurden Verhandlungsverpflichtungen für eine Vielzahl weiterer Tarifgebiete. Hier gibt es weitere Infos: http://www.tarifunion.dbb.de/ Tarifabschluß im Fließtext
1.3.10 Anneliese Jungfer BAT DBSH Bayern

Schlichterspruch im öffentlichen Dienst: Ein Starkes Signal, dass der Weg frei gemacht ist für einen Abschluss

dbb tarifunion zu Schlichterspruch im öffentlichen Dienst:

Starkes Signal, dass Weg frei gemacht ist für Abschluss

Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Schlichter Herbert Schmalstieg, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, und Sachsens früherer Ministerpräsident Georg Milbradt am heutigen Donnerstag, 25. Februar 2010, in Velen bei Münster das Ergebnis verkündet, das die Schlichtungskommission einvernehmlich verabschiedet hat. Hierzu die gemeinsame Erklärung der Gewerkschaften:

„Die dbb tarifunion, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehen in der Einvernehmlichkeit der Schlichtungsempfehlung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein starkes Signal, dass der Weg frei gemacht ist für einen Abschluss. Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen werden – wie nach der Schlichtungsordnung vorgesehen – am Wochenende in Potsdam mit den Beratungen über die Schlichtungsempfehlung wieder aufgenommen.“

Das Ergebnis der Schlichtung als PDF

3. Einkommensrunde endet mit Schlichtung

Als Fazit bleibt, dass sich die Arbeitgeber auch während der dritten Verhandlungsrunde nur marginal auf die Gewerkschaften zu bewegt haben, so dass eine Fortführung der Verhandlungen nicht ziel führend unter diesen Umständen wäre.
Daraufhin haben die Gremien der dbb tarifunion beschlossen, dass eine Fortführung der Verhandlungen unter diesen Umständen zu keinem Ergebnis führt. Sowohl Arbeitgeber als auch dbb tarifunion haben nach einem einstimmigen Beschluss der Bundestarifkommission (BTK) die Schlichtung angerufen. Die Schlichtung wird in der nächsten Woche beginnen, d.h. es ist solange keine Form von Streik möglich.
Grundlage für die Schlichtung ist:
Aus Sicht der dbb tarifunion soll die lineare Komponente zum einen die Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung ermöglichen und auf der anderen Seite die prognostizierte Inflation dieses Jahres ausgleichen. Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass sie sich eine Einigung vorstellen können, die eine lineare Erhöhung der Entgelte von 2,5 Prozent inklusive sozialer Komponente für 2010 enthält. Angesichts des begrenzten Verteilungsspielraumes sehen sie dabei keinen Raum für eine Aufstockung der Leistungsprämien. Über die lineare Steigerung hinaus hält die dbb tarifunion qualitative Vereinbarungen zu den Themen Altersteilzeit, Aufstiegsmöglichkeiten und Übernahmegarantien für Auszubildende für notwendig, die im Volumen rund ein Prozent ausmachen. Die Laufzeit soll ein Jahr betragen.
Könnte hier eine Chance stecken für die angemessene Eingruppierung unseres Berufsstandes ?
Etwas Bewegung gab es bei der Frage der seit Oktober 2005 nicht mehr gewährten Bewährungsaufstiege und einer Neuordnung des Eingruppierungssystems. Die Arbeitgeberseite deutete Kompromissbereitschaft an, eine Prozessvereinbarung abzuschließen, in der das weitere Verfahren detailliert geregelt werden soll. Danach sollen bis Ende dieses Jahres die nach wie vor geltenden Eingruppierungsregelungen des BAT überprüft und nicht mehr relevante Tätigkeitsmerkmale konkretisiert werden. Danach könnten die Tarifvertragsparteien über eine Neuordnung der Entgeltordnung verhandeln. Ziel der dbb tarifunion ist hier weiterhin eine Kompensationsregelung für frühere Bewährungsaufstiege, die nach den Regelungen des TVöD entfallen sind. Hier konnte kein Einvernehmen erzielt werden.

14.2.2010 gez. Anneliese Jungfer Beratung für Arbeit und Tarif (BAT DBSH Bayern)

Warnstreik bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 10.2.2010

Die seitherigen Verhandlungen zur Einkommensrunde 2010 sind gescheitert.
Warnstreiks finden an folgenden Tagen und an folgenden Orten statt.
3.2.10 in München Hauptbeteiligte: Straßenwärter und Kommunalbeschäftigte
5.2.10 Nürnberg Hauptbeteiligte Jugendaktion
5.2.10 Erlangen Protestaktion Krankenhauspersonal
9.2.10. Nürnberg Hauptbeteiligte Bahn

Warnstreik am 3.2.2010

Warnstreik in München
Teilnehme geht auf Überstunden oder Freizeitausgleich!
Treffen um 9,00 Uhr beim SBH Schwanthalerstr. 62
10,00 Uhr Demo kommunaler Arbeitgeberverband Hermann Ling str.3
11,00 Uhr Zentrale Kundgebung am Stachus ( ca. 1Std.)
Viel Erfolg wünscht BAT DBSH Bayern Anneliese Jungfer

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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