Archiv für die Kategorie „Allgemein“

Symposium am 27.11.2021 findet digital statt

Das Symposium „Empowerment in der Sozialen Arbeit“ kann aufgrund der pandemischen Lage nicht in Präsenz stattfinden.

Ein Zugangslink für eine digitale Veranstaltung wird zur Zeit vorbereitet. Alle, die sich angemeldet haben, erhalten im Laufe der Woche einen konkreten Hinweis mit der Möglichkeit einen Zugangslink abzurufen. Wir bitten angesichts der Corona-Lage um Ihr Verständnis.

Symposium „Empowerment in der Sozialen Arbeit“ am 27.11.2021 in Landshut

Symposium „EMPOWERMENT IN DER SOZIALEN ARBEIT“ am 27.11.2021 in Landshut

mit Dr. Nkechi Madubuko und Prof. Dr. Matthias Laub

Sozial Extra 2/2021

neue Ausgabe im Druck – hier schon einsehbar!

Internes
Bayerisches Hochschulinitiativgesetz
Interview mit Hans Werner Hürner
50 Jahre Mitglied
Mitgliederbefragung
Stadt der Zukunft
Instagram
Neuer Tarifreferent
Psychiatrischer Krisendienst
Klausur
SeniorInnen

Hochschulinnovationsgesetz – Stellungnahme des DBSH Bayern

Impfen – Priorisierung: DBSH-Anfrage ans Staatsministerium

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege
Priorisierung

Der DBSH Bayern hat Kontakt zum Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgenommen. Demnach ist: „der rechtliche Rahmen für die bundesweite Priorisierung die Coronavirus – Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID – 19 – Impfung beruht. Zunächst kann die Impfung nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer CO- VID – 19 – Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Die CoronaImpfV legt die Reihenfolge für die Impfungen fest: Personen mit höchster Priorität, Personen mit hoher Priorität, Personen mit erhöhter Priorität, alle übrigen Anspruchsberechtigten. Die Einteilung von Personen in die Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV erfolgen anhand der persönlichen Merkmal der Impflinge: Alter, Tätigkeitsstätte, besondere Kontaktsituationen oder konkrete Lebensumstände. Die Einordnung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ist daher aufgrund der vielfältigen und differenzierten Tätigkeiten ohne konkreten Bezug oder die Benennung der Tätigkeitsstätten nicht möglich. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können sich in allen Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV widerfinden oder auch unter keinen der eng definierten Priorisierungstatbestände zu fassen sein. So haben beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind, Anspruch auf Schutzimpfungen mit höchster Priorität (erste Priorisierungsgruppe) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV . Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hingegen, die in Frauenhäusern tätig sind, haben Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV. Tätig sein bedeutet dabei jeweils mehrmals wöchentlich und wiederholt eine Leistung in der genannten Einrichtung zu erbringen. Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können daher unter Angabe ihrer persönlichen Daten und ihrer jeweils zutreffenden Arbeits – und Lebensumstände über das Onlineportal www.impfzentren.bayern einen ihrer individuellen Priorisierung entsprechenden Impftermin erhalten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung gegenüber den Leistungserbringern der Schutzimpfung vorzulegen gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV.?“ (Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums). Der DBSH Bayern hat das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass Sozialarbeiter*innen zum Beispiel aus der stationären Jugendhilfe oder dem Kinderschutz bislang in der Priorisierungsstufe 3 eingeordnet sind und hier weiterer Anpassungsbedarf besteht!

Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und  Pflege

– 3 – Ich hoffe, mit diesen Antworten mehr Klarhe it zur Impfpriorisierung der So- zialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu schaffen und danke Ihnen für Ihren Einsatz für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Freistaat Bayern.

SOZIAL EXTRA 1/2021 Das neue SOZIAL EXTRA ist da mit Berichten zu ISTA 2021, Kommentar zu Sozialer Arbeit, Dualem Studium und Professionsanspruch, Film zu Sozialer Arbeit und Nachhaltigkeit, Jubiläumsfeedback, Interview mit Anneliese Jungfer, Vorstellung in der Hochschule Würzburg, Tag der Menschenrechte und zu der Arbeit und den vielen Neuerungen im Landesvorstand. Viel Freude bei der Lektüre und gerne auch Feedbacks!

ITSA

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Liebe Kolleg*innen im Landesverband Bayern des DBSH,

am 16. März 2021 ist es wieder soweit und wir feiern den World Social Work Day 2021 (in Deutschland: Internationaler Tag der Sozialen Arbeit), diesmal mit dem Motto:
Ùbuntu: Ich bin, weil wir sind
– Stärkung der sozialen Solidarität und der globalen Verbundenheit –

Diesen wollen wir gebührend feiern – auch obwohl (oder gerade deshalb), die aktuelle Situation für viele Menschen, die Soziale Arbeit und uns Sozialarbeiter/innen sehr herausfordernd ist.
Diese besonderen Zeiten erfordern auch besondere Aktionen. So wollen wir dieses Jahr möglichst viele Sozialarbeiter/innen erreichen.
Daher hat sich eine bundesweite AG ITSA 2021 gegründet, die u.a. zwei Aktionen zum World Social Work Day beitragen will.
Zum einen wird es eine Kick-Off-Veranstaltung am Vorabend des Internationalen Tags der Sozialen Arbeit selbst geben („Save the Date“ kam schon, Einladung folgt!).
Zum anderen wollen wir den Tag auch öffentlichkeitswirksam nach außen tragen und haben dazu ein Konzept entwickelt.
Unser Ziel ist, möglichst viele Aktive, Orts- und Hochschulgruppen zu erreichen und Möglichkeit zur Beteiligung zu geben, ohne dass noch zusätzliche Arbeit für die einzelnen Gruppen entsteht.

Unsere Idee: Lasst uns den World Social Work Day 2021 dazu nutzen, auf uns und unsere Profession aufmerksam zu machen – und dies am besten bundesweit!

Und so geht’s:

Schreibt Euer persönliches Statement zur Sozialen Arbeit (im Anhang findet Ihr einige Vorlagen ;-))
Fotografiert Euch mit Eurem Statement und sendet uns das Foto, Euren Namen (und gerne auch Euer aktuelles Tätigkeitsfeld) sowie die beiliegende Datenschutzerklärung an folgende E-Mail-Adresse: ubuntu2021_statements@dbsh.de

Was geschieht dann?
Am World Social Work Day teilen wir Eure Fotos auf unseren Seiten der Sozialen Medien, unserer Homepage sowie überregionalen Presse, um die Soziale Arbeit in ihrer Vielfalt an diesem Tag auch über ihre Kreise hinaus der Öffentlichkeit zu präsentieren und unsere Profession und Arbeit zu promoten.
Lasst uns gemeinsam an diesem Tag ein Zeichen für die Soziale Arbeit setzen und sendet uns Eure Fotos bis spätestens 10. März 2021 zu!

Wir freuen uns sehr, wenn ihr euch an unserer Aktion beteiligt und sie in euren sozialarbeiterischen Netzwerken teilt und an die Mitglieder eurer Aktiven- oder Hochschulgruppen weiterleitet. Ganz nach dem Motto des Tages, denn nur gemeinsam können wir viel erreichen!

Dafür senden wir im Anhang zum Weiterleiten an die Mitglieder der Aktiven- oder Hochschulgruppe und weiteren Sozialarbeiter/innen:
die Einladung als Vorlage, mit der Schilderung unserer Idee und einer kurzen Information zur Bedeutung des World Social Work Day (Achtung: hier haben wir noch zusätzlich eine Einladung formuliert speziell für Sozialarbeiter/innen in politischen Ämtern)
Drei Statement-Vorlagen, die für die Aktion genutzt werden können (gerne kann jede Person aber auch selbst etwas formulieren)
eine Datenschutzerklärung für die Verwendung der zur Verfügung gestellten Fotos für die Aktion im Rahmen des Weltsozialarbeitstags 2021




Bei Rückfragen kontaktiert uns gerne via: ubuntu2021_statements@dbsh.de.
Aktuelle Informationen findet ihr auch auf: https://www.dbsh.de/itsa

Wir freuen uns auf viele Statements und auf einen spannenden World Social Work Day!

Eure Arbeitsgruppe ITSA 2021 – Öffentlichkeitsarbeit –


Arbeitsgruppe zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit 2021
E-Mail: ubuntu2021_statements@dbsh.de

Sozial Extra Nr. 3/2020

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SOZIAL EXTRA 2/2020

Aktuelles zur Tarifauseinandersetzung

Liebe Mitglieder, da für morgen wieder Streiks und Kundgebungen angesetzt sind, möchte ich Sie bitten, sich bei Streikteilnahme an unsere Streikleitung Winfried Leisgang (w.leisgang@dbsh-bayern.de) schon im Vorfeld zu wenden, um gegebenenfalls ein Streikgeld zu erhalten. Zudem mag ich Sie kurz über den aktuellen Stand informieren: Die kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben eine Woche vor der dritten TVöD-Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt. Demnach sollen bei einer Laufzeit von 36 Monaten die Gehälter in drei Schritten um insgesamt 3,5 Prozent steigen. Zudem sind Zulagen und Sonderzahlungen vorgesehen. Es wird eine Erhöhung der Entgelte in drei Schritten angeboten, und zwar
zum 1. März 2021 um 1,0 Prozent
zum 1. März 2022 um weitere 1,0 Prozent und
zum 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent.
Der erste Erhöhungsschritt wird mit einem Mindestbetrag von 30 Euro verbunden. Die Laufzeit soll 36 Monate betragen.

Dazu die Meldungen der gewerkschaftlichen Verhandlungsführer:

Die Verhandlungsführer von ver.di und dbb, Frank Werneke und Ulrich Silberbach, haben das Arbeitgeberangebot in der Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen als völlig unzureichend bezeichnet.
„Die angebotenen Lohnsteigerungen sind geradezu respektlos. Für kleinere und mittlere Einkommen bedarf es eines deutlich höheren Mindestbetrags. Die Laufzeit ist eindeutig zu lang. Insbesondere die Vorschläge für das Gesundheitswesen sind richtig dreist. Nach warmen Worten von Politikerinnen und Politikern im Frühjahr erhalten die Beschäftigten in den Krankenhäusern von den Arbeitgebern eine Klatsche… Auch die weiteren Forderungen und Erwartungen wie die Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro oder die zeitnahe Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit werden nicht erfüllt…
„Wir hatten uns von dem heutigen Angebot mehr versprochen: Mehr Verantwortung und Respekt der Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten und mehr Fairness im Umgang. Erst die weiteren Verhandlungen Ende kommender Woche in Potsdam werden zeigen, ob sich aus diesem Angebot eine Einigungsperspektive entwickeln lässt, oder ob es eine Nebelkerze ist, die nur auf die öffentliche Debatte abzielt“, ergänzte Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion die Einschätzung.

Die Gewerkschaften seien sich im Klaren, dass eine Tarifeinigung nicht ohne Entgegenkommen beider Seiten zu haben sein wird, so dbb-Chef Silberbach. „Das heute vorgelegte Angebot reicht aber hinten und vorne nicht. Genauso wie die Gewerkschafts-forderungen nicht das letzte Wort sind, kann und wird es auch dieses erste Angebot der Arbeitgeber von Bund und Kommunen nicht sein.“ Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gesellschaft, öffentlichen Dienst und Tarifrunde erinnerten Werneke und Silberbach abschließend nochmal daran, dass die Gewerkschaften aus gutem Grund im Frühsommer eine Verschiebung der Einkommensrunde bis 2021 vorgeschlagen hatten. Vor allem die kommunalen Arbeitgeber hätten das abgelehnt.
Hintergrund : Die Gewerkschaften fordern u.a. eine Einkommenserhöhung um 4,8 Prozent, mind. 150 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten, Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikumsentgelte um 100 Euro, sie erwarten zudem eine Arbeitszeitangleichung Ost an West, Verbesserungen für den Pflegebereich sowie die Reduzierung der 41-Std.-Woche für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte. Vom TVöD sind etwa 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie rund 225.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die dritte Verhandlungsrunde ist für 22./23. Oktober 2020 in Potsdam verabredet.
Quelle: https://www.dbb.de/td-ekr-2020/artikel/gewerkschaften-kritisieren-arbeitgeberangebot-als-voellig-unzureichend.html

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Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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