Archiv für die Kategorie „Allgemein“
Öffnung Sozialdienst: Kann Soziale Arbeit jede:r?
Stellungnahme des Bündnisses aus GEW, ver.di und DBSH zur De-Konstruktion des Fachkräftemangels – Arbeitsbedingungen verbessern! Herzliche Einladung zur Vorstellung am 22.06.2023, 18 h in München
SOZIAL EXTRA 2. Ausgabe 2023 jetzt schon online lesen!
Landesmitgliederversammlung – Symposium – Landeskonferenz – Fachkräftebedarf – Frankenaktionen – Nachruf – Streik und Tarif – Vorstandsklausur – Doktorarbeit – …
Fachtag 16.6.2023: „Wie Soziale Arbeit Gesundheit und Wohlergehen fördern kann“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie herzlich einladen zum dritten Fachtag des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Nürnberg am Freitag, 16. Juni 2023. In Vorträgen von Expert:innen und in Workshops von Studierenden gehen wir diesmal der Frage nach „Wie Soziale Arbeit Gesundheit und Wohlergehen fördern kann“. Wir freuen uns auf Beiträge von Alfons Hollederer von der Universität Kassel und Andrea Wolff von der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.
In den panels kommen Praktiker:innen und Studierende zu Wort, z.B. Michael Glas vom queeren Zentrum Nürnberg (fliederlich e.V.), der sich damit auseinandersetzt, wie der krankmachenden Diskriminierung von queeren Menschen vorgebeugt werden kann. Unter dem Titel „Selfcare is healthcare“ fragen Studierende nach den Chancen zur Gesunderhaltung von Mitarbeitenden sozialer Einrichtung. Und Karl-Herrmann Rechberg stellt das Programm „Gesunde Hochschule“ vor. Der Fachtag verbindet Praxisexpertise mit wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm unter folgendem Link www.evhn.de/fachtag-sozialearbeit2023 bzw. https://www.evhn.de/sites/default/files/media/event/downloads/evhn-programmfachtagsozialearbeit-hybrid-16juni-2023.pdf
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, Fachkräfte aus der Praxis sowie Forschende. Gerne können Sie auch in Ihren Netzwerken dafür Werbung machen.
Die Teilnahme ist kostenlos, die Veranstaltung findet im Hybridformat statt. Sie können also an der Evangelischen Hochschule Nürnberg vor Ort oder virtuell über zoom teilnehmen. Informationen zu den entsprechenden Einwahllinks erhalten Sie dann mit der Teilnahmebestätigung.
Die Anmeldung ist über folgenden Link möglich: https://eveeno.com/238044297
Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Nugel und Dennis John
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Evangelische Hochschule Nürnberg * Bärenschanzstr.4, D-90429 Nürnberg
E-Mail: [email protected] / dennis.john @evhn.de
Web: https://www.evhn.de/hochschule/aktuelles/veranstaltungen
Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVöD u.a.
Der bbb stellt über folgende links Informationen zur „Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen – Einigung nach der Schlichtung“ zur Verfügung, wobei für Beschäftigte im TVöD SuE vor allem dieser erste link interessant ist:
Schlichtung in der TVöD-Einkommensrunde angerufen
Nach drei Verhandlungsrunden in Potsdam haben Bund und Kommunen noch immer keinen akzeptablen Kompromiss vorgelegt. Ihr letztes „Angebot“ war die Mogelpackung aus der zweiten Runde. Seither hat es keine konkreten Fortschritte gegeben. Das damalige Angebot belief sich auf magere lineare 5 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Trotzdem ist jetzt in vielen Medien von vermeintlich großzügigen Arbeitgeberangeboten die Rede. Das hat folgenden Hintergrund: Nicht gegenüber den Gewerkschaften,
sondern erst gegenüber den Medien sind Bund und VKA zu großer Form aufgelaufen und haben konkrete Angebote in den Raum gestellt. Zuvor, in den Verhandlungen, war immer nur von „Denkmodellen“ die Rede. Diese waren aber weder verbindlich noch ausreichend. Im Nachgang die eigenen Gedankenspiele zu Angeboten aufzuhübschen, dient also vor allem der Selbstrechtfertigung.
Auf Grund einer massiven Erhöhung der Lebenshaltungskosten hatten die Gewerkschaften 10,5 Prozent,
mindestens 500 Euro, gefordert. „Nimmt man die Leistungen und Belastungen der Beschäftigten zur
Grundlage, war und ist dies eine absolut vernünftige Forderung“, erläutert dbb Tarifchef Volker Geyer,
„aber die Arbeitgeber haben sich auch in der zähen dritten Verhandlungsrunde nicht bewegt beziehungsweise für einige Bereiche des öffentlichen Dienstes sogar Gegenforderungen aufrechterhalten,
die zum Beispiel die Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern ernsthaft in Frage stellen. Deshalb haben
die Gewerkschaften die Verhandlungen für gescheitert erklärt.“ Mittlerweile haben Bund und VKA die
„Schlichtung angerufen“. Was bedeutet das im Detail?
Was ist eine Schlichtung?
Zwischen Tarifvertragsparteien stellt die Schlichtung den Versuch dar, tarifliche Streitigkeiten unter
Beteiligung unabhängiger Dritter – der Schlichter – zu lösen. Die Tarifpartner können sich spontan zu
einer Schlichtung verabreden. Im Bereich des TVöD ist es jedoch so, dass zwischen Bund, Kommunen,
dbb und ver.di eine Schlichtungsvereinbarung besteht. In dieser sind konkrete Fristen und Abläufe für
die Schlichtung festgelegt.
Wie läuft eine Schlichtung im Bereich des TVöD ab?
Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass die Verhandlungen von mindestens einer Partei für gescheitert erklärt worden sind. Dies haben die Gewerkschaften nach der erfolglosen dritten Verhandlungsrunde getan. Anschließend kann jede Partei innerhalb von 24 Stunden nach dieser Erklärung das
Schlichtungsverfahren durch schriftliche Erklärung einleiten. Die Arbeitgeberseite hat inzwischen die
Schlichtung angerufen. Sie beginnt am 6. April 2023 und muss im Laufe der darauffolgenden Kalenderwoche beendet sein.
Während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht. Der Ort der Schlichtung bleibt möglichst geheim,
um ein ruhiges Verhandeln zu garantieren. Dazu gehört auch, dass während der Schlichtung keinerlei Informationen über Sachstände nach außen dringen, um ein mögliches Ergebnis nicht zu gefährden. Bei diesem Ergebnis handelt es sich nicht um einen bindenden Abschluss, sondern um eine Empfehlung der Schlichter. Wer nimmt an einer Schlichtung teil?
Es gibt zwei Schlichter. Gewerkschaften und Arbeitgeber benennen jeweils einen Schlichter. Auf Gewerkschaftsseite ist dies aktuell Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat in Bremen. Die Arbeitgeber haben
den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt benannt. Diese beiden komplettieren
die Schlichtungskommission, in die Gewerkschaften und Arbeitgeber jeweils zwölf Teilnehmende entsenden. In § 7 der Schlichtungsvereinbarung heißt es: „Die Schlichtungskommission hat ihre Beratungen mit dem Ziel zu führen, zu einer einstimmigen Einigungsempfehlung zu kommen.“ Sollte eine einstimmige Schlichtungsempfehlung nicht erreicht werden und bei einer Abstimmung über die Empfehlung ein Patt entstehen, hat der stimmberechtigte Schlichter die entscheidende Stimme. Die Schlichter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften wechseln sich dabei von Schlichtung zu Schlichtung ab. In der jetzt anstehenden Schlichtung wird der Schlichter der Gewerkschaften die entscheidende Stimme haben.
Wie geht es nach der Schlichtung weiter?
Der Schlichterspruch wird den Tarifvertragsparteien zugestellt. Danach müssen die Tarifverhandlungen
wiederaufgenommen werden. Wird die Empfehlung der Schlichter dort von einer Partei abgelehnt,
endet die Friedenspflicht. Aus heutiger Sicht würde der dbb dann eine Urabstimmung einleiten. Dabei
werden die Mitglieder gefragt, ob sie bereit sind, für ein besseres Angebot in einen unbefristeten Streik
zu treten.
Wie schätzt der dbb die Situation ein?
dbb Tarifchef Volker Geyer, der die dbb Delegation in der Schlichtung anführen wird, sieht die Schlichtung durchaus als Chance, „allerdings nur, wenn dort nicht Beton angerührt wird. Schlichtungen im öffentlichen Dienst hat es immer wieder gegeben, sie stellen eine Chance dar, verfahrene Situationen aufzulösen.“ Die letzte Schlichtung für den gesamten TVöD-Bereich fand im Februar 2010 statt. Danach gab
es im Juni 2015 noch eine Schlichtung im Zusammenhang mit SuE-Verhandlungen. Geyer weiter: „Ich
traue beiden Schlichtern einiges zu, aber hexen können auch sie nicht. Die beiden wesentlichen Fragen
müssen beantwortet werden: Wie wird der effektive Ausgleich der inflationsbedingten Belastungen der
Beschäftigten sichergestellt und wie wird die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gewährleistet
und mit qualifiziertem Personal organisiert?“
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite unter: www.dbb.de/einkommensrunde.
Hinweise zu Streiks und Streikgeld
Für die Streikbeteiligung an der Einkommensrunde TVöD2023 sind folgende Voraussetzungen zu beachten: 1. Du bist im TVöD Bund und Kommunen beschäftigt.
2. Der dbb, DBSH, komba, KEG oder eine andere Gewerkschaft (ver.di, GEW) haben für den Bereich, in den Deine Dienststelle fällt, zum Streik aufgerufen.
Wenn dies beides der Fall ist, dann freuen wir uns über Deine Streikbeteiligung. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im TVöD streikberechtigt, wenn von einer Gewerkschaft vor Ort zum Streik aufgerufen wurde.
Sofern ver.di / GEW zum Streik aufgerufen hat, können wir uns solidarisch an dem Aufruf beteiligen, aber nicht selbst aufrufen.
Für die Streikgeldberechtigung muss allerdings die Beteiligung vorher bei uns über das Streikformular angezeigt werden: https://dbsh.typeform.com/streikEKR23
Für die Streikgeldabrechnung bitte den Streiknachweis ausfüllen und mit dem Nachweis über den Gehaltsabzug an [email protected] senden.
Alle wichtigen Infos finden sich stets auf unserer Webseite: www.dbsh.de/streik
Diesen Beitrag weiterlesen »Die Warnstreikfreigabe ab 25.01. bis 22.02.2023 liegt vor. Nähere Informationen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder soweit! Wir/Sie können wieder streiken. Es gibt eine generelle Warnstreikfreigabe vom 25.01. bis 22.02.23.
Bitte beachten Sie folgendes, damit Sie auch wirklich Ihr Streikgeld erhalten:
- Melden Sie jede Teilnahme an einem Streik bei mir als Streikaktion an. Mehr Infos dazu unter der unten angegebenen Webseite. Nur so können Sie sicher sein, dass dies kein „wilder Streik“ ist. Sie können sich auch wieder an Streikaktionen mit ver.di beteiligen, wenn Sie mir das mitteilen. Gruppenanmeldungen mit den Namen der aller Streikenden sind auch möglich.
- Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Webseite. Vielen Dank.
https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/arbeitskampf.html - Nach den Streiktagen halten Sie auf Ihren Streikausweis alle festgehaltenen Streiktage fest. Den benötigen Sie später zum Beantragen des Streikgeldes.
- Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Herzliche Grüße
Dr. Winfried Leisgang
BTK und ehrenamtliche Streikleitung
DBSH Landesverband Bayern
0178-8032730
https://www.dbsh.de/gewerkschaft/tarifpolitik/arbeitskampf.html