Stellungnahme des DBSH-Landesverbandes Bayern zum Verbot der Besserstellung von Sozialhilfeempfängern im Großraum München durch die Bayerische Staatsregierung

Wie die SZ am 8.12. 2010 meldet, will das Bayerische Sozialministerium ab 1.1.2011 die Zuzahlung von Sozialhilfeempfängern im Großraum München verbieten.
Die Landeshauptstadt München so wie die umliegenden Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau zahlen bisher Sozialhilfeempfängern 20 € mehr im Monat als es dem bayerischen Sozialhilferegelsatz entspricht. Ausschlaggebend sind dafür die höheren Lebenshaltungskosten im Großraum München, von denen vor allem die Bezieher von Sozialhilfe betroffen sind. Diese Praxis soll nun beendet werden. Begründet wird dies vom Sozialministerium damit, dass mit der Neuregelung der Hartz IV Regelsätze durch den Deutschen Bundestag das Existenzminimum eindeutig festgelegt wurde. Eine Besserstellung von Sozialhilfeempfängern in Bayern sei in Zukunft nicht möglich, weil eben dieses Existenzminimum die Obergrenze für Sozialleistungen markiert.

Das Vorgehen irritiert umso mehr, als Frau Haderthauer erst vor kurzem beim Bund eingefordert hatte, die Gesetzgebung könne den Kommunen nicht permanent neue Lasten aufbürden. So reiche z.B. der Zuschuss des Bundes für die Grundsicherung bei weitem nicht aus.

Der DBSH-Landesverband Bayern fordert Frau Staatsministerin Haderthauer auf, dafür zu sorgen, dass in Bayern in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten auch weiterhin ein erhöhter Sozialhilferegelsatz gezahlt werden kann.

Begründung:

1. Es besteht kein nachvollziehbarer Anlass, dass die Bayerische Staatsregierung in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Eine damit eventuell beabsichtigte Durchsetzung eines juristisch definierten Existenzminimums ignoriert die Lebenslagen der von der Maßnahme Betroffenen. Die Entscheidung der Landeshauptstadt München und der Landkreise die Sozialhilferegelsätze an die Lebenshaltungskosten anzupassen war mit Sicherheit gründlich vorbereitet, weil damit zusätzliche Ausgaben verbunden sind.

2. Das Vorhaben der Ministerin ignoriert die berechtigte Kritik, die am Prozedere der Bemessung der neuen Regelsätze für Hartz IV geübt wurde. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass vor allem die Gruppe der Referenzhaushalte verändert wurde, womit sich ein niedriger Bedarf errechnen ließ.

3. In der Region München liegen nicht nur die Mieten im Bundesvergleich an der oberen Skala, sondern auch die übrigen Lebenshaltungskosten.

4. Eine Kürzung um 20 € betrifft damit alle Sozialhilfebezieher im Großraum München im besonderen Maße. Die Sozialleistungen sind für die von der Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürger alternativlos. Sie können nicht wie die Hartz IV Bezieher mit einem geringen Zusatzverdienst ihre Einnahmen verbessern.

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