Bayerisches Psychiatrie Kranken-Hilfe-Gesetz

In Bayern hat die CSU für Aufregung mit dem Bayerischen Psychiatrie Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychPHG) gesorgt, das alle Patient*innen in der Psychiatrie wie forensische Patient*innen behandeln wollte. Dagegen formierte sich Widerstand nicht nur in Fachkreisen.

Der DBSH Landesverband unterstützt die Forderungen des Aktionsbündnisses und ist nun Mitglied im Bündnis.

Am 5. Juni soll der neue Entwurf in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden.

Dir Forderungen des Bündnisses finden Sie hier https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/75eea34a23df2dd24d6a2a24cae885cb3dc65091/Stellungnahme%20Aktionsb%C3%BCndnis%20zum%20BayPsychKHG.pdf

(Beitrag erstellt: JF)

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen