Symposium am 27.11.2021 findet digital statt
Das Symposium „Empowerment in der Sozialen Arbeit“ kann aufgrund der pandemischen Lage nicht in Präsenz stattfinden.
Ein Zugangslink für eine digitale Veranstaltung wird zur Zeit vorbereitet. Alle, die sich angemeldet haben, erhalten im Laufe der Woche einen konkreten Hinweis mit der Möglichkeit einen Zugangslink abzurufen. Wir bitten angesichts der Corona-Lage um Ihr Verständnis.
Symposium „Empowerment in der Sozialen Arbeit“ am 27.11.2021 in Landshut
Symposium „EMPOWERMENT IN DER SOZIALEN ARBEIT“ am 27.11.2021 in Landshut
mit Dr. Nkechi Madubuko und Prof. Dr. Matthias Laub
Sozial Extra 2/2021
Impfen – Priorisierung: DBSH-Anfrage ans Staatsministerium

Der DBSH Bayern hat Kontakt zum Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgenommen. Demnach ist: „der rechtliche Rahmen für die bundesweite Priorisierung die Coronavirus – Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID – 19 – Impfung beruht. Zunächst kann die Impfung nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer CO- VID – 19 – Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Die CoronaImpfV legt die Reihenfolge für die Impfungen fest: Personen mit höchster Priorität, Personen mit hoher Priorität, Personen mit erhöhter Priorität, alle übrigen Anspruchsberechtigten. Die Einteilung von Personen in die Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV erfolgen anhand der persönlichen Merkmal der Impflinge: Alter, Tätigkeitsstätte, besondere Kontaktsituationen oder konkrete Lebensumstände. Die Einordnung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ist daher aufgrund der vielfältigen und differenzierten Tätigkeiten ohne konkreten Bezug oder die Benennung der Tätigkeitsstätten nicht möglich. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können sich in allen Priorisierungsgruppen der CoronaImpfV widerfinden oder auch unter keinen der eng definierten Priorisierungstatbestände zu fassen sein. So haben beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind, Anspruch auf Schutzimpfungen mit höchster Priorität (erste Priorisierungsgruppe) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV . Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hingegen, die in Frauenhäusern tätig sind, haben Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV. Tätig sein bedeutet dabei jeweils mehrmals wöchentlich und wiederholt eine Leistung in der genannten Einrichtung zu erbringen. Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können daher unter Angabe ihrer persönlichen Daten und ihrer jeweils zutreffenden Arbeits – und Lebensumstände über das Onlineportal www.impfzentren.bayern einen ihrer individuellen Priorisierung entsprechenden Impftermin erhalten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung gegenüber den Leistungserbringern der Schutzimpfung vorzulegen gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV.?“ (Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums). Der DBSH Bayern hat das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass Sozialarbeiter*innen zum Beispiel aus der stationären Jugendhilfe oder dem Kinderschutz bislang in der Priorisierungsstufe 3 eingeordnet sind und hier weiterer Anpassungsbedarf besteht!

ITSA



Liebe Kolleg*innen im Landesverband Bayern des DBSH,
am 16. März 2021 ist es wieder soweit und wir feiern den World Social Work Day 2021 (in Deutschland: Internationaler Tag der Sozialen Arbeit), diesmal mit dem Motto:
Ùbuntu: Ich bin, weil wir sind
– Stärkung der sozialen Solidarität und der globalen Verbundenheit –
Diesen wollen wir gebührend feiern – auch obwohl (oder gerade deshalb), die aktuelle Situation für viele Menschen, die Soziale Arbeit und uns Sozialarbeiter/innen sehr herausfordernd ist.
Diese besonderen Zeiten erfordern auch besondere Aktionen. So wollen wir dieses Jahr möglichst viele Sozialarbeiter/innen erreichen.
Daher hat sich eine bundesweite AG ITSA 2021 gegründet, die u.a. zwei Aktionen zum World Social Work Day beitragen will.
Zum einen wird es eine Kick-Off-Veranstaltung am Vorabend des Internationalen Tags der Sozialen Arbeit selbst geben („Save the Date“ kam schon, Einladung folgt!).
Zum anderen wollen wir den Tag auch öffentlichkeitswirksam nach außen tragen und haben dazu ein Konzept entwickelt.
Unser Ziel ist, möglichst viele Aktive, Orts- und Hochschulgruppen zu erreichen und Möglichkeit zur Beteiligung zu geben, ohne dass noch zusätzliche Arbeit für die einzelnen Gruppen entsteht.
Unsere Idee: Lasst uns den World Social Work Day 2021 dazu nutzen, auf uns und unsere Profession aufmerksam zu machen – und dies am besten bundesweit!
Und so geht’s:
Schreibt Euer persönliches Statement zur Sozialen Arbeit (im Anhang findet Ihr einige Vorlagen ;-))
Fotografiert Euch mit Eurem Statement und sendet uns das Foto, Euren Namen (und gerne auch Euer aktuelles Tätigkeitsfeld) sowie die beiliegende Datenschutzerklärung an folgende E-Mail-Adresse: ubuntu2021_statements@dbsh.de
Was geschieht dann?
Am World Social Work Day teilen wir Eure Fotos auf unseren Seiten der Sozialen Medien, unserer Homepage sowie überregionalen Presse, um die Soziale Arbeit in ihrer Vielfalt an diesem Tag auch über ihre Kreise hinaus der Öffentlichkeit zu präsentieren und unsere Profession und Arbeit zu promoten.
Lasst uns gemeinsam an diesem Tag ein Zeichen für die Soziale Arbeit setzen und sendet uns Eure Fotos bis spätestens 10. März 2021 zu!
Wir freuen uns sehr, wenn ihr euch an unserer Aktion beteiligt und sie in euren sozialarbeiterischen Netzwerken teilt und an die Mitglieder eurer Aktiven- oder Hochschulgruppen weiterleitet. Ganz nach dem Motto des Tages, denn nur gemeinsam können wir viel erreichen!
Dafür senden wir im Anhang zum Weiterleiten an die Mitglieder der Aktiven- oder Hochschulgruppe und weiteren Sozialarbeiter/innen:
die Einladung als Vorlage, mit der Schilderung unserer Idee und einer kurzen Information zur Bedeutung des World Social Work Day (Achtung: hier haben wir noch zusätzlich eine Einladung formuliert speziell für Sozialarbeiter/innen in politischen Ämtern)
Drei Statement-Vorlagen, die für die Aktion genutzt werden können (gerne kann jede Person aber auch selbst etwas formulieren)
eine Datenschutzerklärung für die Verwendung der zur Verfügung gestellten Fotos für die Aktion im Rahmen des Weltsozialarbeitstags 2021
Bei Rückfragen kontaktiert uns gerne via: ubuntu2021_statements@dbsh.de.
Aktuelle Informationen findet ihr auch auf: https://www.dbsh.de/itsa
Wir freuen uns auf viele Statements und auf einen spannenden World Social Work Day!
Eure Arbeitsgruppe ITSA 2021 – Öffentlichkeitsarbeit –
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Arbeitsgruppe zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit 2021
E-Mail: ubuntu2021_statements@dbsh.de