Artikel-Schlagworte: „TVÖD“

Einigung im SuE durch Urabstimmung

Die Tarifparteien haben sich in den Nachverhandlungen nun geeinigt. Details der Ergebnisse können Sie sich hier herunterladen (pdf, 201 kB).

Allerdings musste auch diese Einigung durch eine Urabstimmung bestätigt werden. Diese fand organisiert durch den dbb Ende Oktober 2015 statt. 64,04 Prozent der Mitglieder in den beteiligten dbb Fachgewerkschaften stimmten für die Annahme des Tarifkompromisses.
Den Wortlaut des Einigungspapiers sowie nähere Informationen finden Sie unter http://www.dbb.de/sozial-und-erziehungsdienst.

(Beitrag erstellt: VE)

 

Verhandlungen scheiterten erneut – Wir bleiben dran

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind am 13. August 2015 in Offenbach erneut gescheitert. „Leider konnten wir immer noch keinen Fortschritt erzielen“, sagte dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Die Arbeitgeber zeigten sich in der Verhandlung zu keinerlei Verbesserungen über den Schlichterspruch hinaus bereit, obwohl die Beschäftigten in der vergangenen Woche in einer Mitgliederbefragung der beteiligten Gewerkschaften
die Einigungsempfehlung der Schlichter vom 23. Juni 2015 bereits deutlich abgelehnt haben.

im Flugblatt weiterlesen (pdf, 552 kB)

(Beitrag erstellt: VE)

Kündigung der Eingruppierungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) durch dbb und ver.di – der DBSH positioniert sich

Nun ist es soweit. Die Eingruppierungen zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sind von den Gewerkschaften gekündigt worden. Damit können Verhandlungen aufgenommen werden, die Eingruppierung für die sozialen Berufe neu zu ordnen. Wir fordern eine echte Wertschätzung für die Beschäftigten und brauchen dafür, falls es notwendig wird, die Unterstützung unserer Mitglieder.

Der DBSH hat ein Eckpunktepapier zum Sozial- und Erziehungsdienst erarbeitet, in dem u.a. gefordert wird, dass

  • Erzieherinnen mindestens in S9 einzugruppieren sind,
  • für Berufsfremde in der Sozialen Arbeit mit Abschluss eine Eingruppierung mindestens in die S11 erfolgen sollte,
  • für die Beschäftigten mit Abschluss Bachelor mindestens Eingruppierung in die S14 gelten muss und
  • die Masterabsolventen in S16 eingruppiert werden.


Nähere Informationen zur Kündigung selbst:
http://www.dbsh.de/gewerkschaft/gewerkschafts-news/gewerkschafts-news-2014/detailansicht/dbb-kuendigt-eingruppierungsmerkmale-des-tarifs-sozial-und-erziehungsdienst.html

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers finden Sie unter:
http://www.dbsh.de/fileadmin/redaktionell/pdf/DBSH/Eckpunktepapier_DBSH_Tarifverhandlungen_im_SuE.pdf (pdf, 367 kByte)

Wir sitzen über den dbb mit am Verhandlungstisch und werden nun kritisch verfolgen, was von unseren Forderungen durchgesetzt wird.

Ver.di begründet die Kündigung in einem Flugblatt übrigens so: „Wir leisten gute Arbeit und gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden! Gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen sind notwendig für eine funktionierende Gesellschaft. Gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen brauchen motivierte Beschäftigte. Und die gibt es nicht für ein Ei und ein Butterbrot.“

Ver.di erkennt, dass die sozialen Berufe nicht angemessen bezahlt werden?
Lange genug hat es gedauert!

Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass ver.di zusammen mit der Arbeitgeberseite die Einführung des TVöD verhandelt und gegen den Widerstand der Fachgewerkschaften auch durchgesetzt hat.
Die Auswirkungen des Verhandlungsergebnisses sind bis heute für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst fatal:

  • Um die öffentlichen Haushalte zu entlasten wurden damals alle Eingruppierungsstufenabgesenkt. Wer eine neue Stelle neu antritt bzw. den Arbeitsplatz wechselt muss seitdem Gehaltseinbußen von mehreren Hundert Euro hinnehmen.
  • Diese Tatsache hat zur Folge, dass seit Jahren eine Stagnation am Arbeitsmarkt festzustellen ist. Wer seinen Besitzstand wahren will, der wechselt nicht den Arbeitgeber.
  • Zusätzlich lässt sich mittlerweile eine Zweiklassen-Gesellschaft der Beschäftigten ausmachen. Die besser bezahlten Angestellten, die noch vor der Einführung des TVöD angestellt waren und die im Niedriglohnsektor des TVöD.

Und nun hält ver.di die Fahne für die sozialen Berufe hoch, die man vor Jahren im Feuer versengte, um die klammen öffentlichen Kassen zu wärmen. Was ist denn davon zu halten?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte sorgen Sie dafür, in den kommenden Monaten auch zu benennen, wer Verantwortung trägt, wenn sich ver.di zum Retter der sozialen Berufe ernennt. Dass man die sozialen Berufe aufwerten will ist aller Ehren wert und verdient Unterstützung. Es ist auch höchste Zeit dafür, dass hochwertige professionelle soziale Arbeit angemessen bezahlt wird.

Dass die soziale Arbeit aber derzeit „für ein Ei und ein Butterbrot“ arbeitet hat ver.di zu mit zu verantworten!

Aber auch die Arbeitgeber sind weiter in der Verantwortung. Der TVöD wurde von den staatlichen Arbeitgebern (Bund, Land, Kommune) erdacht, um die öffentlichen Kassen zu schonen. Mit dem eingesparten Geld hat man in der Finanzkrise ganz selbstverständlich und sehr entschlossen die notleidenden Banken saniert, die sich höchst risikoreich verschuldet hatten. Da war auf einmal keine Rede mehr vom Finanzierungsloch in den Kassen. Vielmehr mussten damals Finanzspekulanten auf Staatskosten finanziell gefördert werden, weil die Banken systemrelevant sind.

Auch daran gilt es in den Verhandlungen zu erinnern:
Ein Staatshaushalt in Deutschland verfügt über ausreichend Finanzmittel, um soziale Arbeit angemessen zu bezahlen. Es ist nur die Frage, ob alle das wollen.

Ein Kommentar von Dr. Winfried Leisgang, 1. Vorsitzender DBSH-Bayern, 1.10.2014

Download:  Kommentar_Kündigung SuE (pdf, 46 kByte)

(Beitrag erstellt: VE)

Studiengebühren in Bayern – jetzt abschaffen

Seit Jahren sind die Studiengebühren für viele Studierende in Bayern eine zusätzliche Belastung:

  • zusätzlich im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern
  • zusätzlich zu den Lebenshaltungs- und hohen Mietkosten / Fahrtkosten
  • für finanziell schwache Studierende: zusätzlicher Zeitaufwand um Geld zu verdienen, anstatt zu studieren oder alternativ:
  • zusätzlich durch Aufnahme eines Bildungskredit

Diesen vielfachen Nachteil gilt es abzuschaffen.

Wir unterstützen die Initiative zur Abschaffung der Studiengebühren:

Tragen Sie sich in die Listen gegen Studiengebühren bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung ein!

Weitergehende Informationen finden Sie hier: http://volksbegehren-studiengebuehren.de

Warum?

  1. Jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien wird die Entscheidung zum Studium durch die zusätzliche finanzielle Belastung erschwert.
  2. Junge AkademikerInnen werden durch die Rückzahlung eines aufgenommenen Bildungskredites finanziell belastet.
  3. Die akademische Ausbildung garantiert schon lange kein ausreichendes Einkommen mehr, wie die Eingruppierungen des TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst zeigen. Die Tarifpartner, die bei der Einführung des „Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) beteiligt waren, haben aktiv diesen Zustand herbeigeführt.
    Daher setzt sich der DBSH mit seinen Partnern in der dbb-Tarifunion für bessere Arbeits- und Einkommensverhältnisse im Sozial- und Erziehungsdienst ein.

Studiengebühren sind daher nicht nur ungerecht, sondern ein falsches Signal an bildungswillige Nachwuchskräfte, die in Bayern vielerorts dringend benötigt werden. Deshalb:

Studiengebühren in Bayern – jetzt abschaffen

Arbeitgeber lenken ein

Kompromiss erkämpft!

Mehr Geld in den Portemonnaies der Beschäftigten! Kein Abkoppeln vom übrigen Öffentlichen Dienst! So lautet das Ergebnis der diesjährigen Einkommensrunde im Länderbereich.

Die dbb tarifunion hat sich mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte für die Jahre 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt 5,8 Prozent geeinigt.

„Das ist ein Kompromiss, bei dem ein echter Einkommenszuwachs in den Taschen der Beschäftigten bleibt“, zieht dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr eine positive Bilanz nach zurückliegendem Verhandlungsmarathon.
Der Kompromiss im Detail

2009

  • Vorab 40 Euro tabellenwirksamer Sockel ab dem 1. März 2009,
  • anschließend 3 Prozent mehr Einkommen ab dem 1. März 2009,
  • zusätzlich 40 Euro Einmalzahlung (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Die 40 Euro Sockelbetrag speisen sich je zur Hälfte aus einer originären Einkommenserhöhung und aus einer Umwidmung des bisherigen Betrags für die leistungsorientierte Bezahlung (LOB).

Die LOB entfällt ab dem 1. Januar 2009.

2010

  • 1,2 Prozent mehr Einkommen ab dem 1. März 2010.

Zusammengenommen ergibt sich daraus das Volumen einer Einkommensverbesserung von
5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten

Weitere Informationen unter www.dbb.de

Überleitung BAT zu TVÖD: Umsetzung der Restanten

Wussten Sie schon?

Umsetzung der Restanten

Ansprüche von der Überleitung vom BAT in den TVÜ-Bund VKA und TVöD

Restanten (Bezeichnung für Wertpapier) sind die nachträglichen Korrekturen, die sich aus der Überleitung von 2005/06 ergeben. Das Überleitungsrecht ist aktualisiert. In einigen Fällen müssen „Sie“ spätestens bis zum 30.09.08 einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen:

  1. Dies betrifft die Besitzstandszulage für Kinder nach dem TVÜ Bund und VKA, wenn die Kinder 2005 bei der Überleitung nicht berücksichtigt wurden.
  2. Besitzstandszulage, wenn wegen konkurrierender Orts- bzw. Familien- zuschläge eine Minderung im Familieneinkommen ausgeglichen wurde und der Partner noch im September 2005 aus dem öffentlichen Dient ausgeschieden ist, dann wird das Tabellenentgelt auf Antrag neu berechnet.
  3. Teilzeitkräfte, die keine feste Stundenzahl haben, müssen ab dem 1.7.08 mit einer Kürzung ihrer Bezüge rechnen. Bitte einen Antrag stellen beim Arbeiteber.

Alle weiteren Umsetzungen von Restanten erfolgen ohne Antrag durch den Arbeitgeber und das sind:

  1. Rundungsregelung für die Arbeit in der Rufbereitschaft
  2. Erschwerniszulage bei Teilzeitkräfte
  3. Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe
  4. Beschäftigte in Altersteilzeit, die in einer privaten Krankenversicherung einbezahlen.

Für alle interessant, die ihren Arbeitsplatz wechseln möchten.
Die Vorschrift, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel die einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden kann ( §16 Abs.2a TVöD) wird in der Stufenordnung geändert mit folgendem Wortlaut: die in der vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ist ganz oder teilweise zu berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen können sie sich an die Ansprechpartnerin für Arbeits- und Tariffragern wenden, Anneliese Jungfer jungfer-obis.ev@arcor.de

Tarifabschluss TVÖD 2008

Am 31.3.2008 einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst (Bund, Kommunen) auf einen Tarifabschluss. Die wichtigsten Infos in Kürze, ausführlich nachzulesen auch auf der Seite der dbb-Tarifunion

1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD

Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v. H.,
b) ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v. H.

2. Einmalige Sonderzahlung

Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15
225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend
dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

3. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD – Besonderer
Teil BBiG – sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden
ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.

4. Laufzeit

Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009.

5. Leistungsentgelt

Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst.

6. Arbeitgeberwechsel und Anschlussbeschäftigung

Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD) die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ-Bund / TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.

7. Arbeitszeit

ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

8. Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit dem In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert, ist auf Antrag der / des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird.

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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