Artikel-Schlagworte: „SuE“

Einigung im SuE durch Urabstimmung

Die Tarifparteien haben sich in den Nachverhandlungen nun geeinigt. Details der Ergebnisse können Sie sich hier herunterladen (pdf, 201 kB).

Allerdings musste auch diese Einigung durch eine Urabstimmung bestätigt werden. Diese fand organisiert durch den dbb Ende Oktober 2015 statt. 64,04 Prozent der Mitglieder in den beteiligten dbb Fachgewerkschaften stimmten für die Annahme des Tarifkompromisses.
Den Wortlaut des Einigungspapiers sowie nähere Informationen finden Sie unter http://www.dbb.de/sozial-und-erziehungsdienst.

(Beitrag erstellt: VE)

 

Verhandlungen scheiterten erneut – Wir bleiben dran

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind am 13. August 2015 in Offenbach erneut gescheitert. „Leider konnten wir immer noch keinen Fortschritt erzielen“, sagte dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Die Arbeitgeber zeigten sich in der Verhandlung zu keinerlei Verbesserungen über den Schlichterspruch hinaus bereit, obwohl die Beschäftigten in der vergangenen Woche in einer Mitgliederbefragung der beteiligten Gewerkschaften
die Einigungsempfehlung der Schlichter vom 23. Juni 2015 bereits deutlich abgelehnt haben.

im Flugblatt weiterlesen (pdf, 552 kB)

(Beitrag erstellt: VE)

Schlichtung soll nun weiterhelfen (Friedenspflicht)

Die Arbeitgeber bleiben unnachgiebig. Eine Schlichtung soll nun weiterhelfen.
Mehr dazu lesen Sie im Flugblatt_Sozial-_und_Erziehungsdienst_2015_Nr 7_dbb (pdf, 425 kB).

Seit Sonntag 7.6.2015 ist Friedenspflicht. Es darf vorerst nicht gestreikt werden!
Mehr dazu lesen Sie in der Informationen für unsere Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst (pdf, 279 kB).

Wir halten Sie hier auf www.dbsh-bayern.de auf dem Laufenden.

(Beitrag erstellt: VE)

kreative Streikaktion

Eine kreative Streikaktion eines unserer Mitglieder!

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(Beitrag erstellt: VE)

Streik zeigt noch keine Wirkung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Streik zeigt bisher keine Wirkung bei den Arbeitgebern. Wie die Einschätzung des dbb zu weiteren Aktionen ist, das lesen Sie im Flugblatt_Sozial_u_Erziehungsdienst_2015_Nr5_dbb. (pdf, 836 kB)

(Beitrag erstellt: VE)

Urabstimmung: Mitglieder für Streik

Mehr als 96% der Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst haben für einen Streik gestimmt. Nur so können die Arbeitgeber dazu gebracht werden, sich inhaltlich zu bewegen.
Mehr dazu lesen Sie im hier im Flugblatt (pdf, 1,3 MB)

(Beitrag erstellt: VE)

Petition zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes

Vom 1. Vorsitzenden des DBSH (Bundesebene) Michael Leinenbach, erreichte uns folgende Information und Aufruf:

„Als weitere Aktion zu den Tarifverhandlungen des SuE haben unsere jungen Kollegen_innen eine Onlinepetition vorgeschlagen. Am Arbeitswochenende 24./26.04.15 in Berlin haben wir dann die Petition abschließend beraten:

https://www.openpetition.de/petition/online/aufwertung-fur-soziale-arbeit-im-sozial-und-erziehungsdienst

Neue Herausforderungen erfordernden neue Mittel – so lernen wir nun auch die Methoden der heutigen Zeit entsprechend in unsere Arbeit einzubauen.

Ich bitte alle Kollegen_innen die Onlinepetition zu unterstützen und für diese entsprechend zu werben.
Einen besonderen Dank an unsere jungen Kollegen_innen für diese Idee einer weiteren Aktion.

Solidarische Grüße
Michael Leinenbach“

Bitte unterstützt in eurem Interesse diese Petition!

(Beitrag erstellt: VE)

Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst

Die Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst sind sind festgefahren, sodass die dbb die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt hat.
Nun wird es wahrscheinlich zu einer Urabstimmung kommen.
Nähere Infos finden Sie hier:

Stand: 22.4.2015

(Beitrag erstellt: VE)

DBSH-Mitglieder auf Großkundgebung

DBSH-Mitglieder aus Erlangen bei Großkundgebung Stuttgart 2015-04-20

Die DBSH-Mitglieder aus Erlangen bei der Großkundgebung am 20. April 2015 in Stuttgart.

(Beitrag erstellt: VE)

Kündigung der Eingruppierungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) durch dbb und ver.di – der DBSH positioniert sich

Nun ist es soweit. Die Eingruppierungen zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sind von den Gewerkschaften gekündigt worden. Damit können Verhandlungen aufgenommen werden, die Eingruppierung für die sozialen Berufe neu zu ordnen. Wir fordern eine echte Wertschätzung für die Beschäftigten und brauchen dafür, falls es notwendig wird, die Unterstützung unserer Mitglieder.

Der DBSH hat ein Eckpunktepapier zum Sozial- und Erziehungsdienst erarbeitet, in dem u.a. gefordert wird, dass

  • Erzieherinnen mindestens in S9 einzugruppieren sind,
  • für Berufsfremde in der Sozialen Arbeit mit Abschluss eine Eingruppierung mindestens in die S11 erfolgen sollte,
  • für die Beschäftigten mit Abschluss Bachelor mindestens Eingruppierung in die S14 gelten muss und
  • die Masterabsolventen in S16 eingruppiert werden.


Nähere Informationen zur Kündigung selbst:
http://www.dbsh.de/gewerkschaft/gewerkschafts-news/gewerkschafts-news-2014/detailansicht/dbb-kuendigt-eingruppierungsmerkmale-des-tarifs-sozial-und-erziehungsdienst.html

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers finden Sie unter:
http://www.dbsh.de/fileadmin/redaktionell/pdf/DBSH/Eckpunktepapier_DBSH_Tarifverhandlungen_im_SuE.pdf (pdf, 367 kByte)

Wir sitzen über den dbb mit am Verhandlungstisch und werden nun kritisch verfolgen, was von unseren Forderungen durchgesetzt wird.

Ver.di begründet die Kündigung in einem Flugblatt übrigens so: „Wir leisten gute Arbeit und gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden! Gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen sind notwendig für eine funktionierende Gesellschaft. Gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen brauchen motivierte Beschäftigte. Und die gibt es nicht für ein Ei und ein Butterbrot.“

Ver.di erkennt, dass die sozialen Berufe nicht angemessen bezahlt werden?
Lange genug hat es gedauert!

Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass ver.di zusammen mit der Arbeitgeberseite die Einführung des TVöD verhandelt und gegen den Widerstand der Fachgewerkschaften auch durchgesetzt hat.
Die Auswirkungen des Verhandlungsergebnisses sind bis heute für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst fatal:

  • Um die öffentlichen Haushalte zu entlasten wurden damals alle Eingruppierungsstufenabgesenkt. Wer eine neue Stelle neu antritt bzw. den Arbeitsplatz wechselt muss seitdem Gehaltseinbußen von mehreren Hundert Euro hinnehmen.
  • Diese Tatsache hat zur Folge, dass seit Jahren eine Stagnation am Arbeitsmarkt festzustellen ist. Wer seinen Besitzstand wahren will, der wechselt nicht den Arbeitgeber.
  • Zusätzlich lässt sich mittlerweile eine Zweiklassen-Gesellschaft der Beschäftigten ausmachen. Die besser bezahlten Angestellten, die noch vor der Einführung des TVöD angestellt waren und die im Niedriglohnsektor des TVöD.

Und nun hält ver.di die Fahne für die sozialen Berufe hoch, die man vor Jahren im Feuer versengte, um die klammen öffentlichen Kassen zu wärmen. Was ist denn davon zu halten?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte sorgen Sie dafür, in den kommenden Monaten auch zu benennen, wer Verantwortung trägt, wenn sich ver.di zum Retter der sozialen Berufe ernennt. Dass man die sozialen Berufe aufwerten will ist aller Ehren wert und verdient Unterstützung. Es ist auch höchste Zeit dafür, dass hochwertige professionelle soziale Arbeit angemessen bezahlt wird.

Dass die soziale Arbeit aber derzeit „für ein Ei und ein Butterbrot“ arbeitet hat ver.di zu mit zu verantworten!

Aber auch die Arbeitgeber sind weiter in der Verantwortung. Der TVöD wurde von den staatlichen Arbeitgebern (Bund, Land, Kommune) erdacht, um die öffentlichen Kassen zu schonen. Mit dem eingesparten Geld hat man in der Finanzkrise ganz selbstverständlich und sehr entschlossen die notleidenden Banken saniert, die sich höchst risikoreich verschuldet hatten. Da war auf einmal keine Rede mehr vom Finanzierungsloch in den Kassen. Vielmehr mussten damals Finanzspekulanten auf Staatskosten finanziell gefördert werden, weil die Banken systemrelevant sind.

Auch daran gilt es in den Verhandlungen zu erinnern:
Ein Staatshaushalt in Deutschland verfügt über ausreichend Finanzmittel, um soziale Arbeit angemessen zu bezahlen. Es ist nur die Frage, ob alle das wollen.

Ein Kommentar von Dr. Winfried Leisgang, 1. Vorsitzender DBSH-Bayern, 1.10.2014

Download:  Kommentar_Kündigung SuE (pdf, 46 kByte)

(Beitrag erstellt: VE)

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Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
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2. Vorsitzender:
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m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
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10179 Berlin
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Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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