Artikel-Schlagworte: „Gewerkschaft“

Einigung im SuE durch Urabstimmung

Die Tarifparteien haben sich in den Nachverhandlungen nun geeinigt. Details der Ergebnisse können Sie sich hier herunterladen (pdf, 201 kB).

Allerdings musste auch diese Einigung durch eine Urabstimmung bestätigt werden. Diese fand organisiert durch den dbb Ende Oktober 2015 statt. 64,04 Prozent der Mitglieder in den beteiligten dbb Fachgewerkschaften stimmten für die Annahme des Tarifkompromisses.
Den Wortlaut des Einigungspapiers sowie nähere Informationen finden Sie unter http://www.dbb.de/sozial-und-erziehungsdienst.

(Beitrag erstellt: VE)

 

Verhandlungen scheiterten erneut – Wir bleiben dran

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind am 13. August 2015 in Offenbach erneut gescheitert. „Leider konnten wir immer noch keinen Fortschritt erzielen“, sagte dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Die Arbeitgeber zeigten sich in der Verhandlung zu keinerlei Verbesserungen über den Schlichterspruch hinaus bereit, obwohl die Beschäftigten in der vergangenen Woche in einer Mitgliederbefragung der beteiligten Gewerkschaften
die Einigungsempfehlung der Schlichter vom 23. Juni 2015 bereits deutlich abgelehnt haben.

im Flugblatt weiterlesen (pdf, 552 kB)

(Beitrag erstellt: VE)

Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst

Die Verhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst sind sind festgefahren, sodass die dbb die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt hat.
Nun wird es wahrscheinlich zu einer Urabstimmung kommen.
Nähere Infos finden Sie hier:

Stand: 22.4.2015

(Beitrag erstellt: VE)

Arbeitgeber lenken ein

Kompromiss erkämpft!

Mehr Geld in den Portemonnaies der Beschäftigten! Kein Abkoppeln vom übrigen Öffentlichen Dienst! So lautet das Ergebnis der diesjährigen Einkommensrunde im Länderbereich.

Die dbb tarifunion hat sich mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte für die Jahre 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt 5,8 Prozent geeinigt.

„Das ist ein Kompromiss, bei dem ein echter Einkommenszuwachs in den Taschen der Beschäftigten bleibt“, zieht dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr eine positive Bilanz nach zurückliegendem Verhandlungsmarathon.
Der Kompromiss im Detail

2009

  • Vorab 40 Euro tabellenwirksamer Sockel ab dem 1. März 2009,
  • anschließend 3 Prozent mehr Einkommen ab dem 1. März 2009,
  • zusätzlich 40 Euro Einmalzahlung (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Die 40 Euro Sockelbetrag speisen sich je zur Hälfte aus einer originären Einkommenserhöhung und aus einer Umwidmung des bisherigen Betrags für die leistungsorientierte Bezahlung (LOB).

Die LOB entfällt ab dem 1. Januar 2009.

2010

  • 1,2 Prozent mehr Einkommen ab dem 1. März 2010.

Zusammengenommen ergibt sich daraus das Volumen einer Einkommensverbesserung von
5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten

Weitere Informationen unter www.dbb.de

Was ist politisch machbar?

„Soziale Arbeit ist mehr Wert“,

war ein Thema im Herbst 2007, als die neue Gehaltstabelle AVR der Diakonie Bayern eingeführt wurde und dabei die soziale Arbeit immer billiger wurde. Den Mitgliedern vom Berufsverband ( DBSH) ging es damit nicht gut., denn die Arbeit die sie leisten ist weiterhin qualitativ sehr hochwertig. Sparen bringt nur negative Folgen. Folgen, die jedem durch die Presse, über „vernachlässigte Kinder“ in jüngster Zeit bekannt sein dürfte.

So ist es umso erfreulicher dass sich jetzt zu den Werten der Sozialen Arbeit die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Bayern mit den Gewerkschaften verdi, als auch dbb und andere zu Wort melden. Ihre Stimme sollte jetzt laut werden, denn im Oktober 2008 finden in Bayern Landtagswahlen statt. Seit der Föderalismusreform haben sie eine stärkere Bedeutung für die Soziale Arbeit.

Hierzu ein paar Punkte zitiert aus dem Thesenpapiert: (Vgl. auch den Leserbrief, Süddeutsche Zeitung Nr.130 vom Fr.6.7.08,S.50)

1. Der Stellenwert der sozialen Arbeit ist eine zentrale Kulturentscheidung der Gesellschaft

Soziale Arbeit darf kein Tummelplatz für Spekulanten werden. Hilfeleistung ist keine Ware wie ein Industrieprodukt. Auch wenn Wettbewerb gewünscht ist, muss großer Wert auf Kontinuität und Qualität gelegt werden…

2. Verpflichtung zur Qualität und Transparenz sozialer Dienste

Wir Verbände der freien Wohlfahrtspflege verbinden unsere Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit mit dem Bekenntnis zur Transparenz unserer Strukturen und zur weiteren Verbesserung der Qualität unserer Arbeit…

3. Gute Arbeit ist ihres Lohnes wert

Beschäftigte in sozialen Diensten üben eine für die Gesellschaft überaus wichtige Arbeit aus. Sie haben ein Recht auf angemessene Vergütung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Diese können nicht von der Kassenlage der öffentlichen Hand abhängig gemacht oder einem Unterbietungswettbewerb im Sinne des billigsten Angebots ausgeliefert werden.“ Als Fachkräfte für soziale Arbeit sollten wir wachsam bleiben, vernetzt denken und Bündnisse bilden. Zersplitterung im Feld der sozialen Arbeit könnte eher das Gegenteil bewirken, was bereits Diakonie und kommunale Arbeitgeber wie Berlin vorgemacht haben. Je mehr berufsfeldbezogene Gruppierungen sich entwickeln ohne sich gewerkschaftlich zu vernetzen, desto desto mehr könnte dies dazu führen, dass sich kein klares Bild für die qualitativen Tätigkeitsmerkmale der Sozialen Arbeit entwickelt. Politik und Gesellschaft müssen uns wahrnehmen, und das ist nur möglich nur, wenn alle Fachkräfte der sozialen Arbeit als Bündnis wahrgenommen werden.

Solidarisieren Sie sich jetzt, profitieren Sie durch die Gemeinschaft mit Berufskollegen, kommen jetzt Sie zum Berufsverband DBSH!“

„Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit“ von F. Maus, W. Nodes , D. Röh, Herausgegeben vom DBSH ist 2008 erschienen und kann für 7,50 EURO von den Mitgliedern über den Verband bestellt werden. Im Buchhandel kostet es 9.80EURO
22.6.2008, Anneliese Jungfer, LTK Bayern DBSH

Überleitung BAT zu TVÖD: Umsetzung der Restanten

Wussten Sie schon?

Umsetzung der Restanten

Ansprüche von der Überleitung vom BAT in den TVÜ-Bund VKA und TVöD

Restanten (Bezeichnung für Wertpapier) sind die nachträglichen Korrekturen, die sich aus der Überleitung von 2005/06 ergeben. Das Überleitungsrecht ist aktualisiert. In einigen Fällen müssen „Sie“ spätestens bis zum 30.09.08 einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen:

  1. Dies betrifft die Besitzstandszulage für Kinder nach dem TVÜ Bund und VKA, wenn die Kinder 2005 bei der Überleitung nicht berücksichtigt wurden.
  2. Besitzstandszulage, wenn wegen konkurrierender Orts- bzw. Familien- zuschläge eine Minderung im Familieneinkommen ausgeglichen wurde und der Partner noch im September 2005 aus dem öffentlichen Dient ausgeschieden ist, dann wird das Tabellenentgelt auf Antrag neu berechnet.
  3. Teilzeitkräfte, die keine feste Stundenzahl haben, müssen ab dem 1.7.08 mit einer Kürzung ihrer Bezüge rechnen. Bitte einen Antrag stellen beim Arbeiteber.

Alle weiteren Umsetzungen von Restanten erfolgen ohne Antrag durch den Arbeitgeber und das sind:

  1. Rundungsregelung für die Arbeit in der Rufbereitschaft
  2. Erschwerniszulage bei Teilzeitkräfte
  3. Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe
  4. Beschäftigte in Altersteilzeit, die in einer privaten Krankenversicherung einbezahlen.

Für alle interessant, die ihren Arbeitsplatz wechseln möchten.
Die Vorschrift, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel die einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden kann ( §16 Abs.2a TVöD) wird in der Stufenordnung geändert mit folgendem Wortlaut: die in der vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ist ganz oder teilweise zu berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen können sie sich an die Ansprechpartnerin für Arbeits- und Tariffragern wenden, Anneliese Jungfer jungfer-obis.ev@arcor.de

Tarifabschluss TVÖD 2008

Am 31.3.2008 einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst (Bund, Kommunen) auf einen Tarifabschluss. Die wichtigsten Infos in Kürze, ausführlich nachzulesen auch auf der Seite der dbb-Tarifunion

1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD

Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v. H.,
b) ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v. H.

2. Einmalige Sonderzahlung

Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15
225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend
dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

3. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD – Besonderer
Teil BBiG – sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden
ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.

4. Laufzeit

Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009.

5. Leistungsentgelt

Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst.

6. Arbeitgeberwechsel und Anschlussbeschäftigung

Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD) die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ-Bund / TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.

7. Arbeitszeit

ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

8. Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit dem In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert, ist auf Antrag der / des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird.

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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