Artikel-Schlagworte: „Gesellschaft“

Positionspapier des DBSH Bayern

Zum Umgang mit demokratiegefährdenden Entwicklungen und politischer Positionierung in der Sozialen Arbeit

Die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage in Deutschland ist geprägt von einem allgemeinen Rechtsruck, der unter anderem durch den Aufstieg der rechtskonservativen Partei AfD sowie durch eine allgemeine Verschiebung des medialen und parteipolitischen Diskurses nach rechts sichtbar wird. Dies stellt eine demokratiegefährdende Entwicklung dar und wirft für die Soziale Arbeit die Frage nach einer politischen Positionierung auf. Dazu bezieht der DBSH folgende Stellung:

Nicht erst seit dem Einzug der rechtskonservativen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in den Deutschen Bundestag (2016) und in die Landtage der deutschen Bundesländer werden demokratische Strukturen in Deutschland immer wieder von Vertreter*innen rechtskonservativer und rechtspopulistischer Haltungen hinterfragt. Mit dem Versuch, Anliegen und Maßnahmen zu delegitimieren, wird politische Neutralität von Vereinen, Medienerzeugnissen und auch von Vertreter*innen und Angeboten der Sozialen Arbeit gefordert.

„Politische Neutralität“ bedeutet in der Logik dieser Akteur*innen das grundsätzliche Unterlassen von politischen Äußerungen, des Eintretens für spezifische Bevölkerungsgruppen und den Verzicht auf die Einnahme einer Haltung zu bestimmten Themen.

Währenddessen nimmt die AfD in ihrem Programm einige kontroverse Positionen ein, insbesondere in Bezug auf den Islam und die Zuwanderung, sowie die Legitimität von Sozialleistungen. Diese Positionierungen sind nicht mit der Berufsethik Sozialer Arbeit, sowie ihrer starken Orientierung an den Menschenrechten und einer freiheitlich-demokratischen Ordnung vereinbar.

Wir möchten betonen, dass politische Neutralität nicht bedeutet, sich gegenüber Parteien oder politischen Richtungen ausschließlich neutral zu zeigen, keine Haltung einzunehmen oder sich nicht zum politischen Geschehen zu äußern. Stattdessen bedeutet politische Neutralität für die Soziale Arbeit Meinungsbildung in den Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu fördern, jedoch bei Gefährdung dieser Grundwerte für diese einzutreten. Soziale Arbeit hat die

Aufgabe, gesellschaftliche Verhältnisse zu hinterfragen und sozialpolitische Forderungen nach gerechten Verhältnissen zu stellen.

Weiter müssen politische Rahmenbedingungen, von welchen die Soziale Arbeit abhängig ist, fortwährend kritisch reflektiert und bei unzumutbaren Entwicklungen auch Widerstand geleistet werden. Der Blick auf den Nationalsozialismus und dessen Einbindung Sozialer Arbeit verdeutlicht einerseits die Abhängigkeit von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und andererseits die Wichtigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit politischen und vor allem demokratiegefährdenden Entwicklungen (Schäfer, 2023, S.21f.).

Die allgemein gültige internationale Definition der Sozialen Arbeit betont die Förderung von sozialen Veränderungen, sozialen Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt. Dabei stützt sich die Profession auf die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt. Diese Werte bilden die Grundlage unserer Arbeit. Wir haben als Fachkräfte eine (berufs)ethische Verantwortung, uns gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und demokratiefeindlichen Ideologien zu stellen. Unsere Grundsätze verpflichten uns dazu, uns mit denjenigen zu solidarisieren, die soziale Unterstützung brauchen. In diesem Sinne unterstützen wir Adressat*innen auch ihre eigene Stimme zu erheben.

Schäfer, Stefan (2023): Warum einmischen? Theoretisch-normative Grundlagen zur Sozialen Arbeit als politischer Akteurin. In: Leibner, Simone/ Leitner, Sigrid/ Schäfer, Stefan (Hrsg.): Politische Einmischung in der Sozialen Arbeit. Analyse- und Handlungsansätze. Stuttgart: W. Kohlhammer.

Einigung im SuE durch Urabstimmung

Die Tarifparteien haben sich in den Nachverhandlungen nun geeinigt. Details der Ergebnisse können Sie sich hier herunterladen (pdf, 201 kB).

Allerdings musste auch diese Einigung durch eine Urabstimmung bestätigt werden. Diese fand organisiert durch den dbb Ende Oktober 2015 statt. 64,04 Prozent der Mitglieder in den beteiligten dbb Fachgewerkschaften stimmten für die Annahme des Tarifkompromisses.
Den Wortlaut des Einigungspapiers sowie nähere Informationen finden Sie unter http://www.dbb.de/sozial-und-erziehungsdienst.

(Beitrag erstellt: VE)

 

Verhandlungen scheiterten erneut – Wir bleiben dran

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind am 13. August 2015 in Offenbach erneut gescheitert. „Leider konnten wir immer noch keinen Fortschritt erzielen“, sagte dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Die Arbeitgeber zeigten sich in der Verhandlung zu keinerlei Verbesserungen über den Schlichterspruch hinaus bereit, obwohl die Beschäftigten in der vergangenen Woche in einer Mitgliederbefragung der beteiligten Gewerkschaften
die Einigungsempfehlung der Schlichter vom 23. Juni 2015 bereits deutlich abgelehnt haben.

im Flugblatt weiterlesen (pdf, 552 kB)

(Beitrag erstellt: VE)

Sozialarbeiter sehen Sozialstaat und sozialen Frieden in Gefahr

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) warnt in seiner „Saarbrücker Erklärung“ angesichts der fortgesetzten Kürzungen bei sozialen Leistungen und Diensten vor einer wachsenden Spaltung der Gesellschaft. Stattdessen fordert der Verband von der Politik ein wirkliches „Armutsbekämpfungskonzept“ und eine solidarische Beteiligung der Bezieher von höheren Einkommen und von Unternehmen an den Sozialkosten. Um dies durchzusetzen, müsse die Soziale Arbeit politischer werden, so der 1. Vorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach:
„Es ist ethische Verpflichtung der Profession sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen“.

Als Beispiel nennt der Verband die Kürzungen des Elterngeldes: Nach einer beispiellosen Diffamierung der sog. „Hartz IV – Empfänger“ würden die aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltskürzungen zuerst die von Armut betroffenen Menschen treffen. Bereits mit der Einführung des neuen Elterngeldes Anfang 2007 wurde für sie die Bezugsdauer im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld von 24 auf 12 Monate begrenzt, nunmehr sollen „Hartz IV“-Empfänger ganz auf Unterstützung für ihre neu geborenen Kinder verzichten – und dies trotz der allerorten beklagten Kinderarmut.
Die Politik, bei armen Familien zu kürzen, ist aus den USA bestens bekannt. Dort begrenzte Bill Clinton 1977 die Unterstützung für die Kinder von SozialhilfeempfängerInnen. Dahinter steht der Glaube, dass sich Armut quasi biologisch vermehrt und ein Absenken von staatlicher Unterstützung dazu führt, dass einkommensschwache Familien keine Kinder mehr bekommen und so die Armut bekämpft wird. „Eine solche Botschaft ist unethisch und geht an der sozialen Realität vorbei“, so Friedrich Maus vom Vorstand des DBSH.

Doch dies ist nicht die einzige geplante Kürzung – wieder einmal sind es Erwerbslose, Gering- und Wenigverdiener, die die Lasten der Krise tragen sollen und sich in Zukunft noch weniger als bisher auf staatliche Hilfe und Förderung zur Selbsthilfe verlassen können. In Folge der immer dramatischer werdenden Finanzsituation der Kommunen werden viele unterstützende soziale Dienste ihre Angebote einschränken oder gar einstellen müssen. Bereits heute können in vielen Bereichen soziale Dienste nur noch symbolische Hilfen anbieten oder auf „Tafeln“ oder „Suppenküchen“ verweisen.
Nicht wenige Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit selbst sind Opfer neoliberaler Politikansätze: Statt langfristig wirksamer Hilfe und Förderung soll Soziale Arbeit nur noch dazu beitragen, mögliche Ansprüche von Menschen in Not zu minimieren. Damit verbunden verschlechtern sind die Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit zusehends. „Leiharbeit zu Minilöhnen, Ausstieg aus Tarifverträgen und das Missachten von gesetzlichen Standards – alles das, was in der Privatwirtschaft beklagt wird – findet sich zum Teil verschärft auch in den sozialen Diensten wieder“, so Michael Leinenbach, 1. Vorsitzender des DBSH.

In dieser Situation bestärkt der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) in seiner aktuell verabschiedeten „Saarbrücker Erklärung“ die besondere Verpflichtung der Profession zur Parteinahme für Arme und für die Verpflichtung der Politik, ein wirksames „Armutsbekämpfungskonzept“ vorzulegen. Der DBSH fordert eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung und Hilfe für Menschen mit Unterstützungsbedarf, sowie Verbesserungen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Pflege und Gesundheit. Für soziale Dienstleistungen muss es darüber hinaus festgesetzte Standards geben, um Quantität und Qualität zu sichern. „Hilfe darf nicht zur Marktware verkommen“, so der Verband.
Der DBSH ist sich dabei bewusst, dass dies mit den vorhandenen Finanzmitteln nicht zu realisieren ist: „Wenn der soziale Frieden in der Gesellschaft erhalten bleiben soll, so bedarf es einer solidarischen Haltung vor allem der Menschen mit höherem Einkommen“, so Michael Leinenbach, erster Vorsitzender des DBSH“. Gefordert werden eine solidarische Absicherung im Gesundheitsbereich, eine breitere Einnahmebasis für die Rentenversicherung, eine Erhöhung der Einkommenssteuer, eine besondere Beteiligung großer Vermögen, eine gerechte Erbschaftssteuer sowie Steuern auf Boni und Spekulationsgewinne.

Der Sondernewsletter zur „Saarbrücker Erklärung“ findet sich unter:

http://www.dbsh.de/Saarbruecker-Erklaerung.pdf

Amok in Winnenden – Schnelle Lösungen gibt es nicht

Amok in Winnenden – Berufsverband für Soziale Arbeit: Schnelle Lösungen gibt es nicht.

Aus Sicht des Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) gibt es nach dem Amoklauf keine schnellen Antworten: „Wir sind es den Opfern schuldig, Ruhe einkehren zu lassen und Raum für Trauer und Begreifen des Schrecklichen zu geben“, so die 2. Vorsitzende des DBSH, Gabriele Stark-Angermeier. „Verletzte, Angehörige und Helfer brauchen langfristig gesicherte professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten. Soziale Arbeit kann dabei Hilfe bieten.“ Zum menschlichen Leben gehören auch Unglücke, Tot und Trauer, ohne das man letztendlich das „Warum“ und „Was wäre wenn“ erklären zu können.
Gleichwohl macht es aus Sinn, Fragen zu stellen, ohne aber letztgültige Antworten zu erwarten.

Es ist unverständlich, wenn aus vermeintlich sportlichen Gründen privat großkalibrige Waffen aufbewahrt werden – die wenigsten Vereine nutzen solche Waffen. Dem Vater von Tim K. jetzt mit verantwortlich für die Tat zu erklären, weil er die Waffe nicht unter Verschluss hielt, greift zu kurz. Letztlich wird sich in kaum einer Familie Privates immer verschließen lassen. Letztlich benötigen auch die Eltern von Tim besondere Hilfe. Sie haben ihren Sohn verloren, sie müssen sich mit dem Gefühl auseinandersetzen; Entwicklungen ihres Kindes nicht in ihrer ganzen Tragweite erfahren zu haben; und sie müssen sich dem Gedenken an ihren Sohn annähern, obwohl dieser so viele Menschen getötet hat.
Gefühle von Trauer, Schuld und Hilflosigkeit werden schwer auf ihnen lasten. So schwer es auch ist, dies zuzulassen, auch die Eltern von Tim brauchen den Beistand des Gemeinwesens.

Diskutiert wird auch über die Gefahren von Internet und Computerspielen. Tatsächlich gibt es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung dieser Medien und solchen Taten. Aus Sicht des DBSH sind aber weder Internet-Kommunikation noch Computerspiele verantwortlich für ein solches Geschehen. Vielmehr erlauben sie – oftmals verbunden mit der Entwicklung einer Suchtstruktur – das Abtauchen in „virtuelle Parallelwelten“. Auf der einen Seite Unauffälligkeit, auf der anderen Seite Selbstüberschätzung und die Inszenierung einer Identität, die im realen Leben immer wieder enttäuscht wird. Solche Phänomene finden sich jedoch nicht nur im Internet, auch der Zulauf zu rechtsradikalen oder anderen gewaltbereiten Gruppen verspricht solche Parallelwelten.
Verbote würden daher die Schauplätze nur verlagern.

Zu klären ist, wie es dazu kommt, dass junge, fast immer männliche Menschen in solche Welten „abtauchen“. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein: psychische Krankheiten, empfundene Minderwertigkeit, Isolation, Schwierigkeiten im Kontaktverhalten, usw.
Hier in „Wenn (kein Internet) – Dann (wäre es nicht passiert) – Schablonen“ zu denken, dient lediglich der Entlastung von der selbst empfundenen Hilflosigkeit, aber es nutzt niemand weiter. Wir leben in einer Gesellschaft, die immer höhere Anforderungen stellt. Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung diese Unübersichtlichkeit zu helfen, muss Aufgabe aller Beteiligten sein.

Fest steht nach Winnenden aber eines, so der DBSH: Keine noch so gute Schule kann eine solche Entwicklung mit Sicherheit erkennen. Die Schule hat einem feststehenden Bildungsauftrag zu folgen, im Mittelpunkt stehen Unterricht und Wissensvermittlung.

Allerdings wird auch deutlich, dass es in der Schule einer größeren Achtsamkeit gegenüber allen Kindern und Jugendlichen bedarf, psychische Probleme belasten nicht nur die auffälligen Schüler aus sozial benachteiligten Elternhäusern.
Um diese Achtsamkeit zu fördern bedarf es auch eines erheblichen Ausbaus der Schulsozialarbeit. „Eine SozialarbeiterIn für eine ganze Schule reicht bei weitem nicht aus“, so der DBSH. Vielmehr muss Schulsozialarbeit nicht nur als Beratungs- und Zusatzangebot präsent, sondern fester Bestandteil in den Angeboten der einzelnen Klassen sein, etwa in der Vermittlung sozialer Kompetenzen.

Gleichwohl bleibt Schule ist für Jugendliche lediglich ein – wenn auch zentraler – Ort, wie etwa auch Familie und Freizeit. Schule kann daher auch nicht Auffangbecken für alle Lebensbereiche sein.
„Jugendliche brauchen Orte gelingender Kommunikation“, gerade auch außerhalb vorgegebener Strukturen in Schule und Familie.
Bedauerlicher weise finden viele Jugendliche für ihre Freizeit oft nicht mehr die Orte, die zu ihnen „passen“. Mit Sorge hat der DBSH in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die offene und kommunal geförderte Jugendarbeit nicht mit neuen Entwicklungen Schritt halten konnte oder sogar im Umfang reduziert wurde. „Jugendliche benötigen, gerade dann, wenn sie selbst Probleme empfinden, niedrigschwellige und angeleitete Orte für Gespräch und Begegnung“, so Gabriele Stark-Angermeier. Diese Orte müssen sich abseits von Schule und anderen formalen Strukturen bewegen. Zu einer gelungen Jugendarbeit gehören Jugendclubs, Jugendverbandsarbeit, qualifizierte Jugendarbeit der Vereine aber auch niedrigschwellige
Beratungsangebote: „Der Verweis auf die therapeutischen Angebote des Gesundheitssystems hilft nicht weiter, viele Jugendliche empfinden die Therapie in einer Klinik oder einer niedergelassenen Praxis als viel zu fremd und zu weit weg von ihrem Leben“. Der DBSH fordert einen flächendeckenden Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote für Jugendliche.

Auch eine andere Entwicklung betrachtet der Verband mit Sorge:
Erfreulicherweise verbessert sich die Position der Mädchen in Schule und Ausbildung. Sie erreichen bessere Bildungsabschlüsse und bewegen sich in stabileren Beziehungen. Männliche Jugendliche finden mit (alten), als vermeintlich typisch männlich erkannten Verhaltensweisen immer weniger Anerkennung. Vor allem, wenn sich in Familie und privatem Umfeld keine männlichen Vorbilder finden lassen, bedarf es Alternativen in Schule und Freizeit. Aus Sicht des DBSH muss daher alles getan werden, um den Anteil von Männern in Erziehung, Bildung und Sozialer Arbeit entsprechend der demographischen Wirklichkeit zu erhöhen.

Der DBSH sieht diese Überlegungen nicht als Lösung des Problems.
Letztlich lassen sich solche Taten niemals ausschließen. Aber wir sollten das tun, was zu tun ist und worüber wir eigentlich genug wissen – dort, wo sich Gesellschaft immer weiter ausdifferenziert braucht es eine Kultur, die das Eingebunden sein im Zusammensein mit dem Anderen fördert.

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) ist der größte – und international anerkannte – Berufsverband für die Praxis der Sozialen Arbeit in Deutschland. Mehr dazu unter www.dbsh.de

Was ist politisch machbar?

„Soziale Arbeit ist mehr Wert“,

war ein Thema im Herbst 2007, als die neue Gehaltstabelle AVR der Diakonie Bayern eingeführt wurde und dabei die soziale Arbeit immer billiger wurde. Den Mitgliedern vom Berufsverband ( DBSH) ging es damit nicht gut., denn die Arbeit die sie leisten ist weiterhin qualitativ sehr hochwertig. Sparen bringt nur negative Folgen. Folgen, die jedem durch die Presse, über „vernachlässigte Kinder“ in jüngster Zeit bekannt sein dürfte.

So ist es umso erfreulicher dass sich jetzt zu den Werten der Sozialen Arbeit die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Bayern mit den Gewerkschaften verdi, als auch dbb und andere zu Wort melden. Ihre Stimme sollte jetzt laut werden, denn im Oktober 2008 finden in Bayern Landtagswahlen statt. Seit der Föderalismusreform haben sie eine stärkere Bedeutung für die Soziale Arbeit.

Hierzu ein paar Punkte zitiert aus dem Thesenpapiert: (Vgl. auch den Leserbrief, Süddeutsche Zeitung Nr.130 vom Fr.6.7.08,S.50)

1. Der Stellenwert der sozialen Arbeit ist eine zentrale Kulturentscheidung der Gesellschaft

Soziale Arbeit darf kein Tummelplatz für Spekulanten werden. Hilfeleistung ist keine Ware wie ein Industrieprodukt. Auch wenn Wettbewerb gewünscht ist, muss großer Wert auf Kontinuität und Qualität gelegt werden…

2. Verpflichtung zur Qualität und Transparenz sozialer Dienste

Wir Verbände der freien Wohlfahrtspflege verbinden unsere Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit mit dem Bekenntnis zur Transparenz unserer Strukturen und zur weiteren Verbesserung der Qualität unserer Arbeit…

3. Gute Arbeit ist ihres Lohnes wert

Beschäftigte in sozialen Diensten üben eine für die Gesellschaft überaus wichtige Arbeit aus. Sie haben ein Recht auf angemessene Vergütung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Diese können nicht von der Kassenlage der öffentlichen Hand abhängig gemacht oder einem Unterbietungswettbewerb im Sinne des billigsten Angebots ausgeliefert werden.“ Als Fachkräfte für soziale Arbeit sollten wir wachsam bleiben, vernetzt denken und Bündnisse bilden. Zersplitterung im Feld der sozialen Arbeit könnte eher das Gegenteil bewirken, was bereits Diakonie und kommunale Arbeitgeber wie Berlin vorgemacht haben. Je mehr berufsfeldbezogene Gruppierungen sich entwickeln ohne sich gewerkschaftlich zu vernetzen, desto desto mehr könnte dies dazu führen, dass sich kein klares Bild für die qualitativen Tätigkeitsmerkmale der Sozialen Arbeit entwickelt. Politik und Gesellschaft müssen uns wahrnehmen, und das ist nur möglich nur, wenn alle Fachkräfte der sozialen Arbeit als Bündnis wahrgenommen werden.

Solidarisieren Sie sich jetzt, profitieren Sie durch die Gemeinschaft mit Berufskollegen, kommen jetzt Sie zum Berufsverband DBSH!“

„Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit“ von F. Maus, W. Nodes , D. Röh, Herausgegeben vom DBSH ist 2008 erschienen und kann für 7,50 EURO von den Mitgliedern über den Verband bestellt werden. Im Buchhandel kostet es 9.80EURO
22.6.2008, Anneliese Jungfer, LTK Bayern DBSH

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Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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