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Arbeitgeber lenken ein

Kompromiss erkämpft!

Mehr Geld in den Portemonnaies der Beschäftigten! Kein Abkoppeln vom übrigen Öffentlichen Dienst! So lautet das Ergebnis der diesjährigen Einkommensrunde im Länderbereich.

Die dbb tarifunion hat sich mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte für die Jahre 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt 5,8 Prozent geeinigt.

„Das ist ein Kompromiss, bei dem ein echter Einkommenszuwachs in den Taschen der Beschäftigten bleibt“, zieht dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr eine positive Bilanz nach zurückliegendem Verhandlungsmarathon.
Der Kompromiss im Detail

2009

  • Vorab 40 Euro tabellenwirksamer Sockel ab dem 1. März 2009,
  • anschließend 3 Prozent mehr Einkommen ab dem 1. März 2009,
  • zusätzlich 40 Euro Einmalzahlung (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Die 40 Euro Sockelbetrag speisen sich je zur Hälfte aus einer originären Einkommenserhöhung und aus einer Umwidmung des bisherigen Betrags für die leistungsorientierte Bezahlung (LOB).

Die LOB entfällt ab dem 1. Januar 2009.

2010

  • 1,2 Prozent mehr Einkommen ab dem 1. März 2010.

Zusammengenommen ergibt sich daraus das Volumen einer Einkommensverbesserung von
5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten

Weitere Informationen unter www.dbb.de

Überleitung BAT zu TVÖD: Umsetzung der Restanten

Wussten Sie schon?

Umsetzung der Restanten

Ansprüche von der Überleitung vom BAT in den TVÜ-Bund VKA und TVöD

Restanten (Bezeichnung für Wertpapier) sind die nachträglichen Korrekturen, die sich aus der Überleitung von 2005/06 ergeben. Das Überleitungsrecht ist aktualisiert. In einigen Fällen müssen „Sie“ spätestens bis zum 30.09.08 einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen:

  1. Dies betrifft die Besitzstandszulage für Kinder nach dem TVÜ Bund und VKA, wenn die Kinder 2005 bei der Überleitung nicht berücksichtigt wurden.
  2. Besitzstandszulage, wenn wegen konkurrierender Orts- bzw. Familien- zuschläge eine Minderung im Familieneinkommen ausgeglichen wurde und der Partner noch im September 2005 aus dem öffentlichen Dient ausgeschieden ist, dann wird das Tabellenentgelt auf Antrag neu berechnet.
  3. Teilzeitkräfte, die keine feste Stundenzahl haben, müssen ab dem 1.7.08 mit einer Kürzung ihrer Bezüge rechnen. Bitte einen Antrag stellen beim Arbeiteber.

Alle weiteren Umsetzungen von Restanten erfolgen ohne Antrag durch den Arbeitgeber und das sind:

  1. Rundungsregelung für die Arbeit in der Rufbereitschaft
  2. Erschwerniszulage bei Teilzeitkräfte
  3. Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe
  4. Beschäftigte in Altersteilzeit, die in einer privaten Krankenversicherung einbezahlen.

Für alle interessant, die ihren Arbeitsplatz wechseln möchten.
Die Vorschrift, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel die einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden kann ( §16 Abs.2a TVöD) wird in der Stufenordnung geändert mit folgendem Wortlaut: die in der vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ist ganz oder teilweise zu berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen können sie sich an die Ansprechpartnerin für Arbeits- und Tariffragern wenden, Anneliese Jungfer jungfer-obis.ev@arcor.de

Tarifabschluss TVÖD 2008

Am 31.3.2008 einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst (Bund, Kommunen) auf einen Tarifabschluss. Die wichtigsten Infos in Kürze, ausführlich nachzulesen auch auf der Seite der dbb-Tarifunion

1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD

Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v. H.,
b) ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v. H.

2. Einmalige Sonderzahlung

Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15
225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend
dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

3. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD – Besonderer
Teil BBiG – sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden
ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.

4. Laufzeit

Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009.

5. Leistungsentgelt

Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst.

6. Arbeitgeberwechsel und Anschlussbeschäftigung

Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD) die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ-Bund / TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.

7. Arbeitszeit

ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

8. Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit dem In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert, ist auf Antrag der / des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird.

Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Matschke
- Landesgeschäftstelle DBSH -
Rindermarkt 17
85354 Freising
Tel: 08161/140 145
Fax: 08161/140 145
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzender:
Dr. Winfried Leisgang
w.leisgang@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender
Klaus Prösl
k.proesl@dbsh-bayern.de