Archiv für April 2013

Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor 2012 in der Zusatzversorgung

In der Rentenversicherung ist die Anerkennung für Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 neu geregelt worden.

Für die Zusatzversorung muss die Berücksichtigung allerdings extra beantragt werden. Frauen, die vor dieser Zeit im Mutterschutz waren, können sich diese Zeiten, wie für die Rentenversicherung, anerkennen lassen.

Genaue Informationen finden Sie hier:

Antrag_Mutterschutzzeiten; Infos_Mutterschutzzeiten_vor2012

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Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
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2. Vorsitzender:
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m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
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1. Vorsitzender Harald Willkomm,

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Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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