Archiv für April 2013
Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor 2012 in der Zusatzversorgung
In der Rentenversicherung ist die Anerkennung für Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 neu geregelt worden.
Für die Zusatzversorung muss die Berücksichtigung allerdings extra beantragt werden. Frauen, die vor dieser Zeit im Mutterschutz waren, können sich diese Zeiten, wie für die Rentenversicherung, anerkennen lassen.
Genaue Informationen finden Sie hier: