Archiv für Mai 2011

Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Rentenversicherung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das nicht Berücksichtigen von Mutterschutzzeiten in der Rentenversicherung als verfassungswidrig beschieden Beschluss der 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 1409/10). Damit wird eine alte Regelung im öffentlichen Dienst gekippt, die bis zum Jahr 2000 üblich war.
Mehr Informationen finden Sie unter http://www.frauen.dbb.de

frank und frei nun auch in Franken

Liebe DBSH-Mitglieder in Franken und Bayern,

(Nürnberg, Freitag, 6. Mai 2011). Am 6. Mai 2011 wurde der Vorstand des DBSH Bezirksverbandes Franken im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes in Nürnberg entlastet. Wir danken den ehrenamtlichen Vorständen für ihr langjähriges Engagement für den DBSH, für Sie – die Mitglieder – und die sehr gute Zusammenarbeit mit dem DBSH-Bayern!

Besonders die Organisation, Gestaltung und Besetzung auf einer der wichtigsten Messen im sozialen Bereich, der ConSozial in Nürnberg, setzten die Mitglieder in Franken aufgrund der örtlichen Nähe in Nürnberg bereits mehrere male erfolgreich um. Auch 2011 dürfen wir wieder auf dieses Engagement in Nürnberg zählen. An dieser Stelle eine herzliche Einladung an alle Interessierte uns am Stand des DBSH auf der ConSozial zu besuchen.

Ein Schwerpunkt des DBSH-Franken war unter anderem die Präsenz an den Hochschulen mit sozialarbeiterisch releventen Studiengängen. Auf Einladung sowie durch Eigeninitiative besuchten Vorstände des Bezirksverbandes die Hochschulen und referierten vor StudentInnen zu berufspolitischen Themen. Wir freuen uns, dass dieses Engagement weiterhin bestehen bleibt!

Aufgrund von einer bundesweiten Satzungsänderung, die standardmäßig nur noch Landesverbände als Untergliederung vorsieht, sind unsere engagierten Mitglieder auf örtlicher und bezirklicher Ebene nun frei von vereinslastigen Tätigkeiten wie z.B. Vorstandssitzungen, Kassenführung, Protokollführpflicht, Mitgliederversammlungen, etc. und können sich vielmehr nun auf fachliche-inhaltliche Themen konzentrieren, die ihnen mehr Spaß machen.

Wir wissen aus Mitgliederkreisen, dass dies ein lang ersehnter Zustand ist und freuen uns nun auf weiteres – gerne projektbezogenes – Engagement von DBSH-Mitgliedern. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere AnsprechpartnerInnen in den Regionen Bayerns oder an den ehrenamtlichen Landesvorstand Bayern, die Sie gerne mit Gleichgesinnten vor Ort oder regional zusammenbringt und bei Fragen zu Ihrem freiwilligen Engagement unterstützen.

Kollegiale Grüße
Ihr V. Elsner

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Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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