Archiv für April 2011

Bundestag beschliesst Absenkung der Fallzahlen in der Jugendhilfe

Vormundschafts- und Betreuungsrecht geändert:
 Der Bundestag hat die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich verankert, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (17/3617) haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/5512) zugestimmt, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.
Im Regelfall wird ein persönlicher Kontakt einmal monatlich als erforderlich angesehen. Abhängig vom Einzelfall sollen jedoch auch kürzere oder längere Besuchsabstände erforderlich sein können. Mangelnder persönlicher Kontakt soll künftig ausdrücklich als Grund für die Entlassung eines Betreuers benannt werden. Außerdem werden die
Fallzahlen in der Regel auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter begrenzt.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der SPD-Fraktion (17/2411), dem bei Enthaltung der Grünen nur noch Die Linke zustimme. Die SPD hatte unter anderem gefordert, die Fallzahl auf 40 Vormundschaften pro Mitarbeiter zu begrenzen.

Quelle:http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34132100_kw15_angenommen_abgelehnt/index.html

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen