Archiv für Mai 2010

Leistungsorientierte Bezahlung ja oder nein?

Was ist mit der leistungsorientierten Bezahlung?
Wie steht es mit der Arbeitszufriedenheit und der Arbeitsmotivation?

Dies betrifft die Geltendmachung der Pauschalausschüttung 2009
Höhe der Pauschalausschüttung nach § 18 TVöD (VKA) bei Fehlen einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung

Als Rechtschutzbeauftrage beim DBSH Bayern hoffe ich, dass Sie als Mitglied gleich diesen Artikel weg klicken können, weil sie ordnungsgemäß Ihre leistungsorientierte Bezahlung z.B. als Pauschale 2008 und 2009 ausbezahlt bekommen haben. Falls das nicht der Fall wäre, würde diese Info für Sie interessant sein, denn Sie müssten bis zum 30.Juni 2010 einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Nach der tarifvertraglichen Regelung ab 1.1.1007 ist vorgesehen 1% der Entgeltsumme einzubehalten, um im Folgejahr eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB), entweder als Pauschale oder als Leistungsprämie aus zu bezahlen.
Fakt ist, dass die Verpflichtung zur jährlichen Ausschüttung besteht und wenn keine Betriebs-oder Dienstvereinbarung vorliegt, dann erfolgt die Ausschüttung an alle Beschäftigte.
Daher sollte jeder Kollege und jede Kollegin -bezahlt nach TvöD (VKA)- prüfen, ob
mit dem Dezember-Entgelt 2009 ein Leistungsentgelt oder als Pauschalausschüttung auf Grundlage des § 18 TVöD (VKA) lediglich in Höhe von 6 Prozent des September-Entgelts 2009 sie erhalten haben.
Also hätte die Pauschalausschüttung für 2009 nunmehr 12 Prozent des September-Entgelts betragen müssen, weil bereits 2008 die erste Ausschüttung möglich gewesen wäre.
Die dbb tarifunion hatte die einvernehmliche Klärung dieser Streitfrage noch in der Einkommensrunde 2010 angestrebt, was im Ergebnis aber nicht gelang. Daher wird nunmehr die individuelle Geltendmachung von Ansprüchen angeraten und außerdem eine gerichtliche Klärung im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen angestrebt. Dem muss ein individueller Antrag beim Arbeitgeber vorliegen.
Zur Wahrung aller Rechte aus dem Jahr 2009 genügt daher eine schriftliche Antragstellung (Geltendmachung) bei der Dienststelle innerhalb der sechsmonatigen Ausschlussfrist gemäß § 37 TVöD, also bis zum 30. Juni 2010.
Sind Sie davon betroffen, so können sie sich als DBSH Mitglied an die Rechtsschutzbeauftragte Anneliese Jungfer ( jungfer-obis.ev@arcor.de ) wenden.
Dazu haben wir einen Musterantrag von der dbb tarifunion vorliegen.
30.5.2010 Jungfer

Noch keine E-Mail-Benachrichtigung? DBSH im Web 2.0

E-Mail als elektronischen Brief kennt mittlerweile Jede/r. Die meisten DBSH-Mitglieder verfügen auch über eine eigene E-Mail Adresse. Wer noch keine hat, kann sich leicht selbst eine völlig kostenfrei zulegen. Sicherlich gibt es in Ihrem privaten oder beruflichen Netzwerk jemand, der hierbei gerne behilflich ist.
Wer vom DBSH zeitnah über aktuelle Geschehnisse (z.B. wenn in Ihrer Nähe gestreikt wird) informiert werden will oder per E-Mail z.B. eine Einladung zum nächsten Fachtag erhalten möchte, teilt uns seine E-Mail Adresse ganz einfach mit:
Senden Sie von Ihrer E-Mail Adresse aus eine Mitteilung an lgst@dbsh-bayern.de und Sie werden zukünftig berücksichtigt. Bitte geben Sie einmalig auch Ihren Namen und Anschrift an, damit Ihre E-Mail Adresse in der DBSH-Mitgliederverwaltung richtig zugeordnet werden kann.
Schon fertig.

DBSH im „Web 2.0“:
Wer sein berufliches Netzwerk um angehende und gestandene BerufskollegInnen erweitern möchte, kann dies seit einiger Zeit auch bundesweit – ja unter Umständen sogar weltweit – mit XING, einer Online-Plattform für berufliche Kontakte tun. XING-Nutzer finden hier die Gruppe des DBSH: http://www.xing.com/net/dbsh

Viel Spaß beim „Networken“, Ihr V. Elsner (Gruppenmoderator bei XING und Vorstandsmitglied im DBSH-Bayern)

Landesvorsitzende Doris Bose zurück getreten

Zum 1. Mai trete ich aus persönlichen Gründen von meinem Amt als Landesvorsitzende des Landesverband Bayern zurück. Diese Entscheidung fiel mir nicht leicht und ich möchte an dieser Stelle allen danken, mit denen ich die letzten Jahre in Kontakt treten durfte. Vor allem gilt mein Dank meinen Vorstandskolleginnen und -kollegen, mit denen mich stets engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit verband und Helene Bartels in der Landesgeschäftsstelle für ihre Unterstützung, Loyalität und ihr eigenständiges Arbeiten.

Ich wünsche dem Landesverband und seinen Mitgliedern ein gutes weiteres Aufbrechen und Weiterdenken, um die neuen Strukturen auch mit Leben zu füllen.

Ihre Doris Bose

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Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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