Archiv für Februar 2010

Schlichterspruch im öffentlichen Dienst: Ein Starkes Signal, dass der Weg frei gemacht ist für einen Abschluss

dbb tarifunion zu Schlichterspruch im öffentlichen Dienst:

Starkes Signal, dass Weg frei gemacht ist für Abschluss

Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Schlichter Herbert Schmalstieg, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, und Sachsens früherer Ministerpräsident Georg Milbradt am heutigen Donnerstag, 25. Februar 2010, in Velen bei Münster das Ergebnis verkündet, das die Schlichtungskommission einvernehmlich verabschiedet hat. Hierzu die gemeinsame Erklärung der Gewerkschaften:

„Die dbb tarifunion, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehen in der Einvernehmlichkeit der Schlichtungsempfehlung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein starkes Signal, dass der Weg frei gemacht ist für einen Abschluss. Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen werden – wie nach der Schlichtungsordnung vorgesehen – am Wochenende in Potsdam mit den Beratungen über die Schlichtungsempfehlung wieder aufgenommen.“

Das Ergebnis der Schlichtung als PDF

Europa Wettbewerb bis zum 31.3.2010

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Ressourcen und Kommunikation
Direktor
Brüssel, den 11/01/2010
DG ECFIN/R/LCS D(2010)12006
Betr.: Fotowettbewerb
„Der Euro: Was bedeutet das für uns?“
Sehr geehrte(r) Vorsitzende(r),
Sehr geehrte(r) Projektleiter(in),
Im Rahmen des Informationsprogramms für die Bürger Europas möchte die
Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission Schüler aus
Ihrem Land dazu einladen, an dem von ihr ausgerichteten Fotowettbewerb zum Thema
„Der Euro: Was bedeutet er für uns?“ teilzunehmen.
Der Wettbewerb richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren, die ihren
Wohnsitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten unterhalten. Neben den Preisen für die
Gewinner soll der Wettbewerb ebenfalls dazu beitragen, das Interesse junger Menschen
an der europäischen Integrationsbewegung zu wecken. Zudem sollen junge Menschen
Europa besser verstehen und Gelegenheit erhalten, selbst Stellung zu nehmen.
Jedes Team, das aus zwei bis drei jungen Menschen und einem Erwachsenen besteht,
reicht einen Beitrag ein. Der Jury gehören Mitglieder aus ganz Europa an, die für jeden
der 27 EU-Mitgliedstaaten jeweils ein Siegerteam küren werden. Von diesen 27 Teams
wiederum werden die sieben Teams mit der höchsten Punktzahl zur Preisverleihung im
Mai 2010 in Brüssel eingeladen. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Gewinner des
ersten Preises bekannt gegeben. An der Preisverleihung werden ebenfalls mehrere
Juroren sowie Pressevertreter teilnehmen.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, Ihre Schüler zu ermutigen, ihre Gedanken
zum Euro zum Ausdruck zu bringen und am Wettbewerb teilzunehmen. Die Beiträge
sind bis spätestens 31. März 2010 an unseren Vertragspartner zu übermitteln
(Kontaktanschrift siehe unten). Unser Vertragspartner kann Ihnen ebenfalls wertvolle
Tipps geben und etwaige Fragen zur Vorbereitung des Wettbewerbs beantworten.
Ausführliche Details enthält die Website www.euroinphoto.eu – nebst einem Quiz für
potentielle Teilnehmer und didaktischem Material für Lehrer. Sie finden dort auch die
erforderlichen praktischen Informationen zur Organisation des Wettbewerbs und der zu
gewinnenden Preise.
Wir freuen uns auf die Wettbewerbsbeiträge Ihrer Schüler!
Mit freundlichen Grüßen
Linda Corugedo Steneberg
Direktorin
NATIONALE KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR DEUTSCHLAND
KONTAKTANGABEN: VBA EVENTS GMBH
Freischützstr. 94,
81927 München, Deutschland
deutschland@euroinphoto.eu

1+1=100 % läuft auch 2010 weiter

Wir möchten uns auch 2010 wieder für Ihre aktive Mitgliederwerbung bedanken. Sie kennen bereits den DBSH und hatten Ihre Gründe beizutreten. Sie wissen, dass der DBSH zu fachlichen Themen oft gehört wird und sich für die Interessen (Tarifpolitik, etc.) seiner Mitglieder einsetzt. Es gibt mehr als „10 gute Gründe für den DBSH“. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie dem Berufsverband den Rücken und verleihen ihm Gewicht. Die meisten Neumitglieder werden über ein Gespräch mit einem bereits dem Verband angehörenden Mitglied geworben. Das alles macht Sie zum idealen Werber.

Machen Sie mit! Verwenden Sie hierzu bitte nur den bayerischen Antrag, den Sie hier finden. Werbematerial zum Herunterladen und die „10 guten Gründe“ finden Sie unter www.dbsh.de.
Neumitglieder können sich auch gegenseitig werben.

Als Dankeschön erhalten Sie für zwei Neumitglieder vom DBSH Landesverband Bayern einen USB Stick (inklusive Schlüsselanhänger und Band) mit dem DBSH – Logo und wertvollem Inhalt wie z.B. die aktuellen Tariftabellen, die DBSH-Grundlagenbroschüre und vieles mehr.

Und so geht es:
Ihr Name und Ihre Anschrift muss oben auf dem Antragsformular vermerkt sein. Die Unterschrift des neuen Mitgliedes nicht vergessen.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag bitte zur Zählung nur an diese Adresse:
DBSH-Bayern
Landesgeschäftstelle
Biernerstr. 14
85354 Freising
Bei zwei geworbenen Mitgliedern schicken wir Ihnen das Werbegeschenk an Ihre Adresse zu.
Und nun: Viel Erfolg!
Volker Elsner
Mitglied des Landesvorstandes Bayern

Formular: Beitrittserklärung des DBSH Bayern – Mitgliederwerbung

3. Einkommensrunde endet mit Schlichtung

Als Fazit bleibt, dass sich die Arbeitgeber auch während der dritten Verhandlungsrunde nur marginal auf die Gewerkschaften zu bewegt haben, so dass eine Fortführung der Verhandlungen nicht ziel führend unter diesen Umständen wäre.
Daraufhin haben die Gremien der dbb tarifunion beschlossen, dass eine Fortführung der Verhandlungen unter diesen Umständen zu keinem Ergebnis führt. Sowohl Arbeitgeber als auch dbb tarifunion haben nach einem einstimmigen Beschluss der Bundestarifkommission (BTK) die Schlichtung angerufen. Die Schlichtung wird in der nächsten Woche beginnen, d.h. es ist solange keine Form von Streik möglich.
Grundlage für die Schlichtung ist:
Aus Sicht der dbb tarifunion soll die lineare Komponente zum einen die Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung ermöglichen und auf der anderen Seite die prognostizierte Inflation dieses Jahres ausgleichen. Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass sie sich eine Einigung vorstellen können, die eine lineare Erhöhung der Entgelte von 2,5 Prozent inklusive sozialer Komponente für 2010 enthält. Angesichts des begrenzten Verteilungsspielraumes sehen sie dabei keinen Raum für eine Aufstockung der Leistungsprämien. Über die lineare Steigerung hinaus hält die dbb tarifunion qualitative Vereinbarungen zu den Themen Altersteilzeit, Aufstiegsmöglichkeiten und Übernahmegarantien für Auszubildende für notwendig, die im Volumen rund ein Prozent ausmachen. Die Laufzeit soll ein Jahr betragen.
Könnte hier eine Chance stecken für die angemessene Eingruppierung unseres Berufsstandes ?
Etwas Bewegung gab es bei der Frage der seit Oktober 2005 nicht mehr gewährten Bewährungsaufstiege und einer Neuordnung des Eingruppierungssystems. Die Arbeitgeberseite deutete Kompromissbereitschaft an, eine Prozessvereinbarung abzuschließen, in der das weitere Verfahren detailliert geregelt werden soll. Danach sollen bis Ende dieses Jahres die nach wie vor geltenden Eingruppierungsregelungen des BAT überprüft und nicht mehr relevante Tätigkeitsmerkmale konkretisiert werden. Danach könnten die Tarifvertragsparteien über eine Neuordnung der Entgeltordnung verhandeln. Ziel der dbb tarifunion ist hier weiterhin eine Kompensationsregelung für frühere Bewährungsaufstiege, die nach den Regelungen des TVöD entfallen sind. Hier konnte kein Einvernehmen erzielt werden.

14.2.2010 gez. Anneliese Jungfer Beratung für Arbeit und Tarif (BAT DBSH Bayern)

Der Willkür ein Ende

Der Willkür ein Ende – DBSH begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze im Bereich Hartz IV / SGB II

Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Regierungsparteien der letzten Jahre“ – so die zweite Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH), Gabriele Stark-Angermeier. Über die jetzt zu erwartende Erhöhung der Regelsätze, insbesondere für Kinder, hinaus ist das Urteil wegweisend für einen menschenwürdigen Umgang mit den von Armut betroffenen Menschen in
Deutschland:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes und die Würde des Menschen zur Grundlage für eine Unterstützung erhoben, die die „psychische Existenz“ und „ein Mindestmaß an Teilhabe“ sichern muss.
Damit dürfte nicht nur das Gerede von Lobbyvertretern der Wirtschaft, die eine Kürzung der Regelsätze fordern, endgültig vom Tisch sein.
„Millionen Betroffene werden sich jetzt weniger als Objekt der Politik fühlen, über das willkürlich entschieden werden darf“, so der DBSH.

So hat das Bundesverfassungsgericht davon gesprochen, dass Teile der Berechnungsgrundlage für die Regelsätze für Erwachsene „ins Blaue hinein“ geschätzt worden seien. So sieht das Gericht die Kosten für Bildung völlig unberücksichtigt. Der Regelsatzfestlegung liegt eine
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus 1998 zugrunde, vorab wurden Abschläge für „Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge“ vorgenommen, „ohne das feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat“. Auch würden Belege dafür fehlen, dass das unterste Quintil tatsächlich 15% weniger Strom benötige.

Eine neue Qualität eröffnet das Bundesverfassungsgericht auch bei der Bewertung der Regelsätze für Kinder, die sich rein prozentual aus dem Regelsatz für Erwachsene ableiten – dies sei eine „freihändige Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“. Stattdessen hätten Kinder einen „spezifischen Bedarf“, der sich „an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat“.
Während das Bundesverfassungsgericht bei Erwachsenen dem Gesetzgeber „bei der sozialen Seite des Existenzminimums“ einen besonders weiten Gestaltungsspielraum zubilligt, fordert das Gericht für Kinder eine weiter gehende Unterstützung ein.
„Angesichts des Politik-Geredes über Kinderrechte, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist es ein Armutszeugnis für die Politik, wenn das Verfassungsgericht zu einer solchen Feststellung kommen muss“, so die 2. Vorsitzende des DBSH.

Der Berufsverband begrüßt auch die Vorgabe, dass die Regelsätze zukünftig entsprechend der tatsächlichen Erhöhung der Lebenshaltungskosten anzupassen sind – und nicht mehr von der Rentenentwicklung abhängen. Als überfällig sieht es der DBSH auch an, dass ab sofort auch ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt wird.
„Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber die Vorgaben auch entsprechend dem Geist der Verfassung umsetzt“, so der DBSH. Dann ergeben sich auch für die Soziale Arbeit Chancen, den betroffenen Menschen weiter gehender zu helfen: „Bisher mussten wir allzu oft Feuerwehr spielen, um die unmittelbare Existenz zu sichern. Was wir jetzt benötigen, ist ein umfassendes Konzept, das wieder den Menschen und seine Möglichkeiten zur Selbsthilfe in den Vordergrund stellt.
Sozialarbeiter sind dabei wichtige Partner. Partnerschaft aber kann nur gelingen, wenn dem kein Almosensystem zugrunde liegt, Regeln transparent sind und menschenrechtliche Ansprüche im Vordergrund stehen. Das Verfassungsgericht hat dazu den richtigen Weg gewiesen. Was jetzt noch fehlt sind Arbeitsmarktperspektiven, die ein Einkommen ohne Hartz IV sichern und Arbeitsplätze auch denjenigen anbieten, die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben.“

 

Pressekontakt:
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)
Wilfried Nodes Pressesprecher
Reithohle 9, 74243 Langenbrettach
Tel.: 0 79 46 – 9 44 02 87
Mobil: 01 72 – 2 65 49 05

Warnstreik bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 10.2.2010

Die seitherigen Verhandlungen zur Einkommensrunde 2010 sind gescheitert.
Warnstreiks finden an folgenden Tagen und an folgenden Orten statt.
3.2.10 in München Hauptbeteiligte: Straßenwärter und Kommunalbeschäftigte
5.2.10 Nürnberg Hauptbeteiligte Jugendaktion
5.2.10 Erlangen Protestaktion Krankenhauspersonal
9.2.10. Nürnberg Hauptbeteiligte Bahn

Warnstreik am 3.2.2010

Warnstreik in München
Teilnehme geht auf Überstunden oder Freizeitausgleich!
Treffen um 9,00 Uhr beim SBH Schwanthalerstr. 62
10,00 Uhr Demo kommunaler Arbeitgeberverband Hermann Ling str.3
11,00 Uhr Zentrale Kundgebung am Stachus ( ca. 1Std.)
Viel Erfolg wünscht BAT DBSH Bayern Anneliese Jungfer

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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