Archiv für Juli 2008

Überleitung BAT zu TVÖD: Umsetzung der Restanten

Wussten Sie schon?

Umsetzung der Restanten

Ansprüche von der Überleitung vom BAT in den TVÜ-Bund VKA und TVöD

Restanten (Bezeichnung für Wertpapier) sind die nachträglichen Korrekturen, die sich aus der Überleitung von 2005/06 ergeben. Das Überleitungsrecht ist aktualisiert. In einigen Fällen müssen „Sie“ spätestens bis zum 30.09.08 einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen:

  1. Dies betrifft die Besitzstandszulage für Kinder nach dem TVÜ Bund und VKA, wenn die Kinder 2005 bei der Überleitung nicht berücksichtigt wurden.
  2. Besitzstandszulage, wenn wegen konkurrierender Orts- bzw. Familien- zuschläge eine Minderung im Familieneinkommen ausgeglichen wurde und der Partner noch im September 2005 aus dem öffentlichen Dient ausgeschieden ist, dann wird das Tabellenentgelt auf Antrag neu berechnet.
  3. Teilzeitkräfte, die keine feste Stundenzahl haben, müssen ab dem 1.7.08 mit einer Kürzung ihrer Bezüge rechnen. Bitte einen Antrag stellen beim Arbeiteber.

Alle weiteren Umsetzungen von Restanten erfolgen ohne Antrag durch den Arbeitgeber und das sind:

  1. Rundungsregelung für die Arbeit in der Rufbereitschaft
  2. Erschwerniszulage bei Teilzeitkräfte
  3. Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe
  4. Beschäftigte in Altersteilzeit, die in einer privaten Krankenversicherung einbezahlen.

Für alle interessant, die ihren Arbeitsplatz wechseln möchten.
Die Vorschrift, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel die einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden kann ( §16 Abs.2a TVöD) wird in der Stufenordnung geändert mit folgendem Wortlaut: die in der vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ist ganz oder teilweise zu berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen können sie sich an die Ansprechpartnerin für Arbeits- und Tariffragern wenden, Anneliese Jungfer jungfer-obis.ev@arcor.de

Archive
Impressum

DBSH
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Landesverband Bayern

Anschrift:

Katja Niesert-Matschke
– Landesgeschäftstelle DBSH –
Pfarrgasse 12
85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen