Archiv für Juli 2008
Überleitung BAT zu TVÖD: Umsetzung der Restanten
Wussten Sie schon?
Umsetzung der Restanten
Ansprüche von der Überleitung vom BAT in den TVÜ-Bund VKA und TVöD
Restanten (Bezeichnung für Wertpapier) sind die nachträglichen Korrekturen, die sich aus der Überleitung von 2005/06 ergeben. Das Überleitungsrecht ist aktualisiert. In einigen Fällen müssen „Sie“ spätestens bis zum 30.09.08 einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen:
- Dies betrifft die Besitzstandszulage für Kinder nach dem TVÜ Bund und VKA, wenn die Kinder 2005 bei der Überleitung nicht berücksichtigt wurden.
- Besitzstandszulage, wenn wegen konkurrierender Orts- bzw. Familien- zuschläge eine Minderung im Familieneinkommen ausgeglichen wurde und der Partner noch im September 2005 aus dem öffentlichen Dient ausgeschieden ist, dann wird das Tabellenentgelt auf Antrag neu berechnet.
- Teilzeitkräfte, die keine feste Stundenzahl haben, müssen ab dem 1.7.08 mit einer Kürzung ihrer Bezüge rechnen. Bitte einen Antrag stellen beim Arbeiteber.
Alle weiteren Umsetzungen von Restanten erfolgen ohne Antrag durch den Arbeitgeber und das sind:
- Rundungsregelung für die Arbeit in der Rufbereitschaft
- Erschwerniszulage bei Teilzeitkräfte
- Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe
- Beschäftigte in Altersteilzeit, die in einer privaten Krankenversicherung einbezahlen.
Für alle interessant, die ihren Arbeitsplatz wechseln möchten.
Die Vorschrift, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel die einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden kann ( §16 Abs.2a TVöD) wird in der Stufenordnung geändert mit folgendem Wortlaut: die in der vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ist ganz oder teilweise zu berücksichtigen.
Bei weiteren Fragen können sie sich an die Ansprechpartnerin für Arbeits- und Tariffragern wenden, Anneliese Jungfer jungfer-obis.ev@arcor.de