Archiv für April 2008

Tarifabschluss TVÖD 2008

Am 31.3.2008 einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst (Bund, Kommunen) auf einen Tarifabschluss. Die wichtigsten Infos in Kürze, ausführlich nachzulesen auch auf der Seite der dbb-Tarifunion

1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD

Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v. H.,
b) ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v. H.

2. Einmalige Sonderzahlung

Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15
225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend
dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

3. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD – Besonderer
Teil BBiG – sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden
ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.

4. Laufzeit

Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009.

5. Leistungsentgelt

Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst.

6. Arbeitgeberwechsel und Anschlussbeschäftigung

Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD) die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ-Bund / TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.

7. Arbeitszeit

ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

8. Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit dem In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert, ist auf Antrag der / des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird.

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– Landesgeschäftstelle DBSH –
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85417 Marzling
Tel: 08161/140 145
Mobil: 0178 400 66 52
email: lgst@dbsh-bayern.de

1. Vorsitzende
Sabrina Heinl
s.heinl@dbsh-bayern.de

2. Vorsitzender:
Mathias Kachel
m.kachel@dbsh-bayern.de

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin
vertretungsberechtigter Vorstand:

1. Vorsitzender Harald Willkomm,

2. Vorsitzende Nicole Plettau
Sitz: Berlin – Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: VR 27710

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