Archiv für April 2008
Tarifabschluss TVÖD 2008
Am 31.3.2008 einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst (Bund, Kommunen) auf einen Tarifabschluss. Die wichtigsten Infos in Kürze, ausführlich nachzulesen auch auf der Seite der dbb-Tarifunion
- Tarifabschluss (PDF 38.2 KB)
1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD
Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v. H.,
b) ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v. H.
2. Einmalige Sonderzahlung
Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15
225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend
dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
3. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD – Besonderer
Teil BBiG – sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden
ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.
4. Laufzeit
Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009.
5. Leistungsentgelt
Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst.
6. Arbeitgeberwechsel und Anschlussbeschäftigung
Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD) die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ-Bund / TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.
7. Arbeitszeit
ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
8. Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit dem In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert, ist auf Antrag der / des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird.